Eine schlimme Vorstellung: Gestrandet im Urlaub ohne die persönlichen Sachen, ohne Zahnbürste, ohne Klamotten und, und, und. Mehr als 25 Millionen Gepäckstücke sind laut „Baggage Report 2019“ des Luftfahrt-Datenverarbeitungs- und Kommunikationsdienstes SITA weltweit im letzten normalen Reisejahr vor der Pandemie verloren gegangen. Ärgerlich ist es schon, auch nur ein paar Tage ohne den eigenen Koffer auskommen zu müssen.

Hauptursache sind falsche Gepäckaufkleber, die den Koffer an einen anderen Ort schicken. Die meisten Verluste passieren übrigens auf Flügen mit Zwischenstopps. Aber auch wenn der Zoll den Koffer wegen mutmaßlich illegalen Inhalts hinter den Kulissen des Flughafens herausfischen muss, kann es passieren, dass der Flieger ohne ihn abhebt.

Im Folgenden verraten wir Ihnen zehn Tipps, damit Ihr Gepäck nicht so schnell abhandenkommt:

Tipp 1: Nichts Verbotenes einpacken

Jeder Koffer, jede Reisetasche wird am Flughafen durchleuchtet. Tauchen illegale, verdächtige oder beim Durchleuchten schlecht zu erkennende Gegenstände auf, muss der Koffer aus Sicherheitsgründen geöffnet werden. Das braucht Zeit – und so kann das Gepäckstück den Flieger schon mal verpassen.

Also: darauf achten, dass auch wirklich nur erlaubte Gegenstände eingepackt werden. Schon ein Benzinfeuerzeug, Streichhölzer und andere leicht entzündliche Dinge sind im Aufgabegepäck verboten. Eine Übersicht aller gefährlichen Gegenstände gibt es zum Beispiel bei der Lufthansa.

lufthansa.de 

Tipp 2: Nichts Wertvolles einpacken

„Wertgegenstände und Technik gehören unbedingt ins Handgepäck“, sagt Reiserechtsberaterin Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin. Fotokamera, Tablet, Laptop, Schmuck, Bargeld, aber auch wichtige Dokumente oder Medikamente sollte man niemals in den Koffer stecken! So kann nichts wirklich Wichtiges oder Wertvolles verloren gehen, auch wenn der Koffer auf der Strecke bleibt.

Wer Wertvolles in seinen Aufgabekoffer packt, macht außerdem Dieben das Spiel wirklich leicht. Die können auch unter Flughafenangestellten lauern, welche den Koffer bei verlockender Beute buchstäblich aus dem Verkehr ziehen könnten. 

Tipp 3: Keine übermäßig teuren Koffer oder Reisetaschen mitnehmen

Wer sich einen extrateuren Designerkoffer leistet, zeigt allen am Flughafen: Ich habe was! Diebe vermuten bei einer solchen Verpackung fette Beute im Inneren – auch so kann der Koffer schnell verschwinden.

Dicke Sicherheitsschlösser haben den gleichen Effekt. Und außerdem muss der Koffer vom Zoll jederzeit zu öffnen sein. Geht das aufgrund eines Schlosses nicht, kann der Koffer beim gewaltsamen Öffnen beschädigt werden. Wer unbedingt abschließen will, sollte ein sogenanntes TSA-Schloss verwenden. Das lässt sich mit einem Generalschlüssel vom Zoll im Bedarfsfall unkompliziert öffnen.

Tipp 4: Individuelles Gepäckstück mitnehmen

Die meisten Koffer und Taschen sind dunkel und unauffällig: schwarz, blau, braun oder grau. So können andere Passagiere auch nach einem fremden Koffer greifen – in der falschen Annahme: „Meiner!“ Wer einen außergewöhnlicheren Koffer kauft oder sein Standardgepäckstück individualisiert, verhindert diese Fehlgriffe. Und obendrein findet man seinen eigenen Koffer auch schneller wieder.

Schon beim Kauf des Koffers oder der Reisetasche sollte man am besten darauf achten, dass man ihn oder sie schon von Weitem erkennen und bei Verlust ganz einfach beschreiben kann. Knallige Farben sind besser als dunkle, Muster besser als unifarbene Varianten.

Unscheinbare Exemplare kann man sichtbarer machen, zum Beispiel mit Aufklebern oder bunten Kofferbändern (die auch das komplette Aufklappen des Koffers verhindern, wenn mal ein Reißverschluss platzt). Geschenkband am Tragriemen ist dagegen keine gute Idee, es verheddert sich leicht in Transportanlagen – und kann so eher dazu beitragen, dass der Koffer verspätet kommt.  

Tipp 5: Alte Gepäck-Kennzeichnungen entfernen

Bevor Sie zu einer neuen Reise starten, sollten Sie stets alle alten Gepäckanhänger und Barcode-Aufkleber der letzten Reisen entfernen. Sonst wird am Flughafen der falsche Code gescannt – und der Koffer landet an einer Ihrer alten Urlaubsdestinationen.

Tipp 6: Gepäck mit persönlichen Angaben versehen

An Ihrem Gepäck sollte stets ein Namensschild mit Ihren wichtigsten Kontaktdaten vorhanden sein. „Die Adresse sollte allerdings verdeckt sein, sodass sie nicht jeder auf den ersten Blick erkennen kann“, rät Klaar. Einbrecher könnten sonst quasi ablesen, welche Häuser gerade leer stehen, weil die Besitzer ja verreist sind.

Auch die Zieladresse sollte am Gepäck angebracht werden – so kann es Ihnen bei vorübergehendem Verlust noch ins Hotel nachgeschickt werden. Zur Sicherheit kann man außerdem ein weiteres Adresskärtchen in den Koffer oder die Tasche legen. 

Tipp 7: Gepäckstück nicht zu voll stopfen

Wer zu viele Sachen ins Gepäckstück quetscht, riskiert, dass es aufplatzt. Dann ist am Ende der Reise vielleicht nicht gleich das ganze Gepäckstück weg, aber wichtige Dinge sind verloren gegangen. Also: Immer darauf achten, dass sich Koffer und Co. auch richtig verschließen lassen. 

Tipp 8: Aufpassen bei Check-in und Boarding

Wer rechtzeitig zum Check-in-Schalter geht und nicht in den letzten Sekunden eintrudelt, minimiert das Risiko, dass der Flughafenmitarbeiter in Hektik den falschen Gepäckaufkleber an den Koffer klebt. Informieren Sie sich am besten vorab zu Hause, wie das Kürzel – bestehend aus drei Buchstaben – ihres Zielflughafens lautet. Das geht zum Beispiel unter iatacodes.de. So können Sie überprüfen, ob am Check-in-Schalter auch der richtige Code ausgedruckt wird.

Heben Sie Ihr Ticket auf, denn es bekommt beim Einchecken einen Sticker mit der Registrierungsnummer für jedes aufgegebene Gepäckstück. Unbedingt darauf achten, dass beim Boarding der Teil mit dem Gepäckabschnitt nicht abgerissen wird. Auch beim Boarding sollten Sie pünktlich sein. Koffer dürfen nur mitfliegen, wenn der entsprechende Passagier auch an Bord ist. Trudeln Sie zu spät ein und ist Ihr Koffer bereits wieder ausgeladen, fliegen Sie ohne Gepäck. 

Tipp 9: Gepäck fotografieren oder tracken

Klingt vielleicht ein bisschen blöd, doch ein Foto beziehungsweise Selfie von Ihnen mit Ihrem Koffer kann Flughafenmitarbeitern helfen, das Gepäckstück schnell wieder ausfindig zu machen und zuzuordnen – wenn es im „Lost and Found“-Bereich eintrifft. Wer wertvollere Klamotten mit in den Urlaub nehmen muss, der kann auch daheim beim Packen schon die Kamera zücken und eine genaue Liste mit dem Kofferinhalt anfertigen.

Ganz Vorsichtige greifen auch zu GPS-Gepäck-Trackern – die gibt es ab 60 Euro. So kann man per Smartphone verfolgen, wo der Koffer genau ist. Doch für die meisten Geräte (mit SIM-Karte) fallen zusätzliche Gebühren an. Das kann diese Option langfristig sehr teuer machen. 

Tipp 10: Bei Verlust schnell handeln

Ist das Gepäck doch futsch, muss man gleich vor Ort handeln: „Die Fluggesellschaft haftet ab dem Moment der Inobhutnahme am Check-in-Schalter“, erklärt Klaar. Daher muss ihr ein Verlust auch angezeigt werden, so schnell wie möglich. Hat man den Flughafen verlassen, liegt die Beweislast beim Passagier, dass der Koffer beim Transport verschwunden ist. Also besser gleich handeln. „Geben Sie eine formelle Verlustanzeige direkt am ‚Lost and Found‘-Schalter und bei der Fluggesellschaft auf“, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW. Bitten Sie um eine Kopie des Schreibens. Außerdem bekommt der Passagier eine PIR-Nummer (Property Irregularity Report).

Manche Airlines stellen Kunden, denen der Koffer abhandengekommen ist, ein Notfall-Kit mit Zahnbürste et cetera zur Verfügung. Andere strecken einen Betrag zum Besorgen der wichtigsten Utensilien vor: „Informieren Sie sich, wie Ihre Airline das handhabt.“

Ist der Koffer beschädigt, muss man dies binnen sieben Tagen bei der Airline melden, am besten ist es auch hier, gleich am Flughafen zu kontrollieren und eventuelle Schäden anzuzeigen. Bei verspätetem oder verlorenem Gepäck hat man natürlich auch Anspruch auf Schadenersatz. „Diesen muss man binnen 21 Tagen geltend machen“, sagt Klaar. „Das sollte immer schriftlich am besten per Einschreiben erfolgen.“ Wichtig zu wissen: Der Schadenersatz ist begrenzt, derzeit liegt er bei circa 1.400 Euro pro Person. „Muss man im Koffer wertvollere Dinge transportieren, sollte man die Haftungsgrenze gegen eine Gebühr bei der Airline hochsetzen lassen“, sagt Klaar.

Bei Pauschalreisen muss auch der Veranstalter informiert werden, denn das verlorene Gepäck stellt einen Reisemangel dar, der zur Preisminderung berechtigt. 20 bis 25 Prozent des Reisetagespreises kann man dann zurückverlangen – für jeden Tag, den das Gepäck fehlt. „Diese Minderung muss dem Reiseveranstalter binnen eines Monats nach Rückkehr schriftlich angezeigt werden“, erklärt Klaar.

Vorab eine Reisegepäckversicherung abzuschließen, lohnt sich übrigens nicht. „Die Ausschlusstatbestände in diesen Versicherungen sind so umfassend, dass sie nur in den seltensten Fällen etwas bringen“, sagt Expertin Wagner. 

Marie Schäfers
Autorin

Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.

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