Mitte 2017 verkündete die Bundesregierung einen großen Fortschritt in Sachen Gleichstellung: Mit dem Entgelttransparenzgesetz werde die Einebnung des angeblich großen Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen gelingen, versprach die damalige Familienministerin Manuela Schwesig. Heute wissen wir: Das Gesetz hat nichts eingeebnet, sondern nur neue Bürokratie aufgebaut.

Eine stichprobenartige Umfrage von Nordmetall unter mittleren und größeren Betrieben mit über 200 Mitarbeitern ergab: Bei sechs großen norddeutschen M+E-Unternehmen, die zwischen 300 und 3.500 Mitarbeitern beschäftigen, gab es überhaupt kein Auskunftsersuchen zur Gehaltseinordnung. Bei einem Betrieb mit gut 1.000 Mitarbeitern gab es drei, bei einem weiteren mit über 10.000 Mitarbeitern 60 Ersuchen. Eine Entgeltanpassung als Folge dessen ist nicht bekannt geworden.

Statt Transparenz zu schaffen, hat dieses Gesetz nur viele Firmen zum Vorhalten einer zusätzlichen Personalbürokratie gezwungen. Kein Wunder, denn die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit von Männern und Frauen ist längst ein wichtiger und richtiger Teil unserer Tarifverträge.

Im Nordmetall-Verbandsgebiet liegt die sogenannte Lohnlücke bei vergleichbarer Tätigkeit und gleicher Eingruppierung im gleichen Betrieb deshalb nur bei 2,6 Prozent – und selbst dieser Abstand ist in der Regel individuell begründbar.

Wenn die IG Metall trotzdem glaubt, auf das gescheiterte Entgelttransparenzgesetz jetzt noch ein Verbandsklagerecht draufsatteln zu müssen, dann begibt sie sich auf einen verlängerten Holzweg. Und sie dokumentiert ihr Misstrauen gegenüber den Kollegen in den Betriebs- räten, die an der Eingruppierung beteiligt und im Übrigen zumeist Gewerkschaftler sind.

Lassen Sie uns lieber – gerade zum 100. Jahrestag der Sozialpartnerschaft in Deutschland – gemeinsam dafür werben, dass dort, wo Arbeitgeber und Betriebsräte oder Gewerkschaften die Arbeitsbeziehungen in eigener Verantwortung regeln, kein Gesetzgeber auf den Plan gerufen zu werden braucht.