Wer zum ersten Mal eine Steuererklärung macht, hat wahrscheinlich Respekt vor den ganzen Papieren und Formularen. Aber so schwierig ist es gar nicht, alles richtig auszufüllen. Und es lohnt sich! Denn im Schnitt erhalten Arbeitnehmer pro Jahr um die 1.000 Euro zu viel gezahlte Steuern zurück. Damit Anfänger sich besser zurechtfinden, hat der Bund der Steuerzahler praktische Tipps zusammengestellt. Wir greifen die wichtigsten Punkte auf:

Wichtige Unterlagen vorher bereit legen

Grundsätzlich bezieht sich die Einkommensteuererklärung immer auf ein Kalenderjahr, aktuell also auf das Jahr 2023. Deshalb müssen Einnahmen und Ausgaben sorgfältig nach Jahren getrennt werden. Folgende Unterlagen sollte man parat haben: die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, die elfstellige steuerliche Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID (sollte man mal per Post bekommen haben), die Nebenkostenabrechnung, Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld und die Rechnungen oder Bescheinigungen für alles, was abgesetzt werden soll. Das können Versicherungen sein, Spenden, Werbungskosten, Ausgaben für spezielle Berufskleidung, für Handwerker im Haushalt oder auch schon für Kinderbetreuung.

Wer erstmals eine Einkommensteuererklärung abgibt, erhält dann mit dem Steuerbescheid vom Finanzamt eine 13-stellige Steuernummer, diese wird dann für alle folgenden Steuererklärungen benötigt.

Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2023 ist der 2. September

Die Steuererklärung für das Jahr 2023 muss spätestens am 2. September 2024 abgegeben werden. Hilft ein Steuerberater, ist noch bis zum 31. Mai 2025 Zeit. Die Erklärung bekommt das für den Wohnsitz zuständige Finanzamt. Hier erhält man auch die offiziellen Formulare. Alternativ lassen sich die Formulare aus dem Netz auf der Seite des Finanzministeriums herunterladen. Die Steuererklärung lässt sich aber auch online mit dem Elster-Programm ausfüllen, dem amtlichen Programm der Finanzverwaltung. Das geht allerdings nur mit einer Vorab-Registrierung, für die man per Post einen Code zugeschickt bekommt, was etwas dauern kann. Zudem gibt es weitere Steuerprogramme, die Orientierung und Hilfe beim Ausfüllen bieten. Lesen Sie auf aktiv-online.de auch, wo Sie sich professionelle Hilfe holen können.

Beschäftigte müssen mindestens die Anlage N ausfüllen

Jetzt geht es ans Ausfüllen. Die Einkommensteuererklärung besteht aus dem Hauptvordruck und verschiedenen Anlagen. Elster-Nutzer starten mit der Kachel „Neues Formular – Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)“ und wählen dann das Jahr aus, für das die Erklärung abgegeben werden soll. Beschäftigte müssen mindestens die Anlage N ausfüllen, um die Einnahmen und Ausgaben anzugeben, die mit der Berufstätigkeit zusammenhängen. Darunter fallen auch die Werbungskosten. Welche Aufwendungen zu den Werbungskosten zählen, haben wir auf aktiv-online.de zusammengestellt. Zudem wird bei Arbeitnehmern die Anlage Vorsorgeaufwand fällig, in der beispielsweise die Ausgaben für Krankenversicherung und Rente eingetragen werden.

Für die Werbungskosten gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dieser beträgt 1.230 Euro für 2023 und wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Es lohnt sich also lediglich dann, Kosten anzugeben, wenn die berufsbedingten Ausgaben mehr als 1.230 Euro betragen haben. Das kann bei einem weiten Weg zur Arbeit schnell der Fall sein: Die Aufwendungen für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz werden mit der Entfernungspauschale abgerechnet. Es gelten pauschal 30 Cent pro Entfernungskilometer des einfachen Wegs. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent.

Homeoffice-Pauschale hat sich erhöht

Für Arbeit im Homeoffice gilt inzwischen eine Pauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag, dies jedoch maximal für 210 Tage. Auch diese Homeoffice-Pauschale zählt aber zu den Werbungskosten und wirkt sich letztlich nur aus, wenn insgesamt die erwähnten 1.230 Euro überschritten werden. Interessant sind weiter die Punkte Sonderausgaben, haushaltsnahe Aufwendungen und außergewöhnliche Belastungen. Hier lässt sich unter Umständen zu viel gezahltes Steuergeld zurückzuholen.

Als „Sonderausgaben“ werden beispielsweise Spenden oder Kinderbetreuungskosten eingetragen, Altersvorsorge- oder Versicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Zu den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ zählen etwa Haushaltshilfen oder Handwerkerarbeiten. Für Mieter lohnt sich hier ein Blick in die Nebenkostenabrechnung, wenn dort zum Beispiel Kosten für den Hausmeister oder die Gartenpflege aufgeführt sind: Diese lassen sich von der Steuer absetzen.

Unter „außergewöhnliche Belastungen“ fallen Zuzahlungen für Zahnersatz, Brillen, Operationen oder Medikamente – allerdings nur dann, wenn eine zumutbare Belastung überschritten wird. Auch Kosten für Reparaturen an Haus oder Wohnung nach einem Unwetter wären außergewöhnliche Belastungen.

Beim Abgeben der Steuererklärung müssen inzwischen keine Belege mehr mitgeschickt werden. Allerdings müssen alle relevanten Unterlagen noch mindestens vier Jahre lang aufbewahrt werden, falls das Finanzamt doch noch eine Nachfrage hat.

Das elektronische Programm Elster prüft automatisch

Alles richtig eingetragen? Vor allem auch die eigene Bankverbindung? Das Programm Elster überprüft automatisch, ob alle nötigen Felder ausgefüllt sind oder ob es noch Ungereimtheiten gibt. Auch sonst hat die elektronische Steuererklärung einige Vorteile gegenüber den Formularen aus Papier. Manche Daten wie Krankenkassen- oder Rentenbeiträge liegen dem Finanzamt nämlich schon vor. Damit Elster diese Steuerdaten direkt übernehmen kann, muss man einmalig in der linken Spalte unter „Formulare und Leistungen“ zustimmen. Auch hier muss wieder etwas Vorlauf einplanen, da noch ein Abrufcode per Post verschickt wird.

Nützliche Broschüre

Die Broschüre „Meine erste Steuererklärung 2023/24“ stellt der Bund der Steuerzahler übrigens kostenlos zur Verfügung. Sie können Sie einfach über die Steuerzahler-Homepage anfordern.

Tanja Wessendorf
aktiv-Redakteurin

Tanja Wessendorf berichtet für aktiv aus der Industrie und schreibt über Verbraucherthemen. Sie studierte in Berlin Politikwissenschaft und volontierte in Hamburg bei der Tageszeitung „Harburger Anzeigen und Nachrichten“. Seit 2008 arbeitet sie als Redakteurin, viele Jahre in der Ratgeber-Redaktion des „Kölner Stadt-Anzeiger“, aber auch beim TV-Sender Phoenix. Privat liebt sie alles, was schnell ist: Kickboxen, Eishockey und laufen mit ihrem Hund. 

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