An Deutschlands Grenze zu Dänemark sind einige Zahnarztpraxen zweisprachig. Denn Dänen kommen gerne zu uns, um sich hier die Zähne richten zu lassen. Allerdings sind die Zahnarztkosten in der Bundesrepublik auch nicht gerade günstig – und so kommt es, dass Deutsche nach Polen, Ungarn, Rumänien oder in die tschechische Republik reisen, um billigeren Zahnersatz wie etwa eine Krone oder Brücke zu bekommen. Die Verbraucherzentrale Hessen schätzt, dass die Kosten im Ausland um bis zu 70 Prozent niedriger liegen.

Trotzdem sind es nicht viele Bundesbürger, die über die Grenze zum Zahnarzt fahren: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vermutet, dass es bisher noch ein kleiner, einstelliger Prozentbetrag der Versicherten ist, der diese Wege geht. „Wer im Ausland einen Zahnarzt aufsucht, wohnt entweder in der Grenzregion“, sagt André Schulze-Werthmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum. „Oder er hat eine teure Zahnersatzbehandlung vor sich und will gezielt sparen.“

Im letztgenannten Fall solle man mehrere Angebote einholen: Was kostet der Zahnersatz beim deutschen Arzt, was bei ein oder zwei Ärzten im Ausland? Damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, muss ihr ein Heil- und Kostenplan vorliegen, und der muss laut Gesetz zwingend auf Deutsch verfasst sein. Heißt: Im Zweifel besorgt der Patient ein deutsches Formular, nimmt es zur Voruntersuchung mit ins Ausland, lässt es dort ausfüllen, sich zuschicken und reicht es dann bei seiner Krankenkasse ein.

„Alternativ erstellt der deutsche Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der dem im Ausland als Grundlage dient“, sagt Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbands. „So oder so, ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse geht es nicht. Wir empfehlen in jedem Fall vor der Behandlung ein Beratungsgespräch mit der Krankenkasse.“ Dazu rät auch Schulze-Wethmar: „Die Prüfstellen der Krankenkassen sehen schnell, ob ein Preis seriös, also angemessen für das ist, was gemacht werden muss.“ Eine Alternative seien die Beratungsstellen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: zahnarzt-zweitmeinung.de

Schulze-Wethmar warnt aber auch: „Deutsche Krankenkassen müssen nur die Kosten übernehmen, die sie auch in Deutschland tragen würden. Gibt es im Ausland ein neues Verfahren oder ein Medikament, das hier noch nicht zugelassen ist, muss die Krankenkasse dafür nicht bezahlen.“ Ganz abgesehen davon muss der Patient in Vorleistung treten, wenn er im Ausland die Zähne machen lässt und dann von der Krankenkasse eine Erstattung forden.

Gewährleistung beim Zahnersatz

Läuft bei der Behandlung alles glatt, ist der Patient zufrieden und hat gespart. Schwieriger wird es, wenn eine Verblendung bald abplatzt oder eine Brücke bricht: „Innerhalb der EU gibt es auf Zahnersatz eine zweijährige Gewährleistungspflicht“, sagt Lanz. Dementsprechend muss der Zahnarzt im Ausland nachbessern, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Für den Patienten heißt das, dass er weitere Reisekosten haben wird. Auch hier gibt es eine Alternative: Manche Zahnärzte im Ausland gehen mit denen in Deutschland Kooperationen ein. Dann wird der Bundesbürger im Inland behandelt und der Zahnarzt im Ausland begleicht die Rechnung.

„Man hört, dass ausländische Praxen oft eine zusätzliche Garantie auf Zahnersatz anbieten, die die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung auf drei oder fünf Jahre verlängert“, erwähnt Lanz. Er rät dazu, sich solche Angebote schriftlich geben zu lassen, damit es im Falle eines Falles keine Probleme mit dem Nachweis des Angebots gibt.

Zahnersatzbehandlung im Urlaub

Zusätzlich zu den Formalitäten muss der deutsche Patient noch einiges mehr bedenken, wenn er sich für Zahnersatz aus dem Ausland interessiert: „Die größte Hürde sehen wir in der Nachsorge“, so Verbraucherschützer Schulze-Wethmar. Lebt man nicht in der Grenzregion, wird die Anreise zum Zahnarzt beschwerlich und oft teuer. Außerdem gebe es in vielen Fällen eine Sprachbarriere. Denn selbst wenn man die Sprache des Zahnarztes beherrsche, heiße das nicht, dass man auch die Fachbegriffe kennt. Und nicht jeder Zahnarzt im Ausland ist zweisprachig.

Ist die Sprache keine Barriere, kann der Patient auch darüber nachdenken, seinen Urlaub mit der Zahnarztbehandlung zu koppeln. Zum Beispiel also drei Wochen nach Kroatien fahren und in dieser Zeit die Zähne richten lassen. Doch auch das muss von langer Hand geplant werden. Und nicht jeder will seinen Urlaub auf einem Zahnarztstuhl oder in einem Wartezimmer verbringen.

Zahnzusatzversicherung fürs Ausland

Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann sie unter Umständen für die Behandlung im Ausland einsetzen. „Allerdings muss auch in diesem Fall vorher mit der entsprechenden Krankenversicherung geklärt werden, welche Kosten sie übernimmt und welche nicht“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.