Henstedt-Ulzburg. Jeder stolze Hausbesitzer hat viel Geld in die Immobilie investiert. Klar, dass man das Häuschen auch gut versichert hat, damit man bei einem Schaden nicht vor dem finanziellen Ruin steht. Doch reicht der Schutz heute noch aus?

„Viele Immobilienbesitzer haben noch keine Elementarschadenversicherung“, so die Erfahrung des staatlich zugelassenen, unabhängigen Versicherungsberaters Thorsten Rudnik. Diese Police greift, wenn beispielsweise sintflutartige Regenfälle, extremer Schnee oder Hochwasser das Haus beschädigen. Rudnik rät dringend zu diesem Zusatzschutz, denn „extreme Wetterereignisse werden immer häufiger“.

Auch viele Öltankbesitzer sind laut Rudnik nicht optimal abgesichert. Häufig fehlt ihnen die unbedingt notwendige Gewässerschadenhaftpflicht. Denn: Wenn durch ein Leck Öl in die Umwelt läuft, wird es manchmal unbezahlbar teuer.

Neuverträge können sich lohnen

Aber auch die eigentliche Wohngebäudeversicherung, die bei den meisten schon seit Jahren in den Akten liegt, gehört auf den Prüfstand. „Üblicherweise verlängern sich die Verträge automatisch jedes Jahr und zwar zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen“, sagt Thorsten Rudnik. Das klingt praktisch, nutzt aber in vielen Fällen nur den Versicherungsgesellschaften.

Im Vergleich zu einem Neuabschluss stehen solche Altverträge im Laufe der Zeit nämlich immer schlechter da. „In den letzten 15 Jahren sind die Bedingungen bei gleicher Prämie erheblich besser geworden“, erläutert der Experte. Grund genug, diese wichtige Police mal wieder gründlich unter die Lupe zu nehmen.

Welche Schäden von modernen Policen abgedeckt werden

Die wichtigste Neuerung: „In modernen Verträgen wird auch bei grober Fahrlässigkeit voll gezahlt, im älteren dagegen kann die Leistung gekürzt werden“, sagt Rudnik. Diese Klausel wird beispielsweise wichtig, wenn die Bude wegen einer vergessenen Kerze in Flammen aufgeht.

Außerdem decken moderne Policen Überspannungsschäden ab. „Dann zahlt die Versicherung auch, wenn in der Nachbarschaft ein Blitz einschlägt und dadurch beispielsweise die elektronische Steuerung der Heizung kaputt geht“, erläutert der Versicherungsexperte. Früher war ein solcher Schutz unnötig, einfach weil es kaum relevante Elektronik im Haus gab.

In modernen Policen sind außerdem nicht nur die Rohre innerhalb des Gebäudes gegen Bruchschäden versichert, sondern auch die Zu- und Ableitungen außerhalb. „Immer mehr Gemeinden gehen nämlich dazu über, die Grundstückseigentümer mit diesen Kosten zu belasten“, erläutert Rudnik.

Bei zeitgemäßen Verträgen werden außerdem sämtliche Wasserschäden reguliert und nicht nur solche, die auf Leitungswasser zurückzuführen sind. Außerdem decken sie auch die oft horrenden Aufräum- und Abbruchkosten ab, wenn das Haus komplett zerstört wurde. „In alten Verträgen bekommt man dagegen nur den Wert des Hauses ersetzt“, sagt Rudnik.

Zudem greifen neuere Verträge bei „Rauch- und Brandschäden ohne versicherten Brandherd“, wie es im Juristendeutsch heißt. „Dann zahlt die Versicherung, wenn es in der Nachbarschaft brennt und das eigene Haus beispielsweise durch Ruß beschädigt wird“, so Rudnik.

Detailregelungen vergleichen

Daneben gibt es zahllose Detailregeln, die sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. „Heutzutage gibt es keine einheitlichen Versicherungsbedingungen mehr, wie man es von früher kennt“, sagt Rudnik. Eine unabhängige und neutrale Beratung ist also sinnvoll. Grundsätzlich ist es natürlich wichtig, dass bei Immobilienschäden möglichst viele Eventualitäten abgedeckt sind. Wie überall gilt aber auch hier: Mehr Leistung macht’s teurer. Man muss also abwägen, ob der Zusatzschutz den Aufpreis rechtfertigt.

„Wichtig ist, dass die wirklich teuren Schäden möglichst umfassend abgedeckt sind“, sagt Thorsten Rudnik. „Die Regulierung kleinerer Schäden von wenigen 100 Euro dagegen sollte kein Auswahlkriterium sein.“

Sinnvoll, weil meist ziemlich teuer, ist eine Kostenübernahme für die Entsorgung von umgestürzten Bäumen, die der Sturm geknickt hat, sowie für Reparaturen von Tierschäden an Dämmung und elektrischen Anlagen. In manchen Gegenden sollte auch die Entfernung von Graffiti abgedeckt sein.

An verkehrsreichen, unfallträchtigen Ecken ist die Mitversicherung von sogenannten Aufprallschäden empfehlenswert, wenn also ein Auto von der Fahrbahn abkommt und in das Haus kracht. Ob man dagegen beispielsweise unbedingt psychologische Betreuung nach einem Brand braucht, ist reine Geschmackssache.