Die neue Technik ist prima: Mit dem Handy schnell die Fahrkarte gekauft und rein in den Zug. Dumm nur, wenn das Mobiltelefon dann das elektronische Ticket nicht anzeigt. Egal, ob es an der App liegt oder das Handy nicht mehr genügend Strom hatte – wenn der Fahrgast keine gültige Fahrkarte  vorweisen kann, bekommt er ein sogenanntes EBE. Das steht für „erhöhtes Beförderungsentgelt“ und liegt beim doppelten des Ticketpreises, mindestens aber bei 40 Euro. Spätestens Mitte 2015 soll es schlagartig auf 60 Euro steigen. 

Der Kunde bekommt über diese Summe eine Zahlungsaufforderung. Kann er innerhalb von sieben Tagen den Kauf beziehungsweise Besitz einer gültigen Fahrkarte nachweisen, reduziert sich der Betrag auf sieben Euro. So sind die Frist und die Bearbeitungsgebühr der Deutschen Bahn. Stellt sich heraus, dass der Kunde keine Fahrkarte vorzeigen kann, weil es ein Problem mit der App gab, bekommt er auch dieses Geld zurück. Nicht aber, wenn sein Handy nicht ausreichend Strom hatte. Es komme hier auf den Einzelfall an, sagt die Deutsche Bahn.

Ein EBE droht natürlich auch, wenn etwa ein Pendler seine Wochen- oder Monatskarte vergessen hat. Oder wenn es an einem Bahnsteig nur einen Automaten gibt und dieser defekt ist.

Was tun bei defekten Fahrkarten-Automaten und -Entwertern?

„Steigt der Kunde ohne Ticket in den Zug, sollte er dem Schaffner sofort unaufgefordert melden, dass der einzige Automat auf dem Bahnhof kaputt war“, sagt Melanie Schliebener von der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Das wiederum lässt sich nachprüfen, denn alle Automaten sind mit der Zentrale vernetzt. Möglicherweise stempelt auch der Entwerter nicht ab. Dann allerdings muss der Kunde sich auf den Weg zu einem anderen machen, denn: „Es gibt fast auf jedem Bahnsteig mindestens zwei Entwerter“, sagt die Deutsche Bahn. Der Kunde müsse in einem solchen Fall einen anderen benutzen, selbst wenn dieser am anderen Ende des Bahnsteigs ist.

Werden Fahrgäste kontrolliert, die wegen eines defekten Automaten oder Entwerters kein gültiges Ticket haben, fällt ebenfalls das EBE an. Aber: „In diesen Fällen melden wir uns beim Kunden“, erklärt die Deutsche Bahn. Stellt sich heraus, dass der Automat oder Entwerter tatsächlich kaputt war, muss der Kunde nichts zahlen. Tipp der Deutschen Bahn: Ist der Bildschirm am einzigen Automaten defekt, sollte man dies mit dem Handy fotografieren, um einen Nachweis zu haben.

Immer früh genug am Bahnhof sein

Grundsätzlich gilt: Ein Fahrschein muss immer vor Fahrtantritt gekauft werden. Wer also zum Bahnhof kommt und dort an den Automaten lange Schlangen sieht, darf trotzdem nicht ohne Ticket einsteigen. Ist der Automat kaputt und gibt es weitere Automaten, muss der Kunde versuchen, dort ein Ticket zu kaufen. Auch das kostet Zeit. Und darum sollte man immer früh genug am Bahnhof sein.

Mit Bus oder Bahn unterwegs

Einfacher ist die Situation in Bus oder Straßenbahn: „Ist dort der Automat kaputt, sollte man sich an den Fahrer wenden“, rät Melanie Schliebener. „Der meldet es im Regelfall der Zentrale und lässt die Passagiere häufig so mitfahren.“

Wie man sich wehrt

Hat ein Fahrgast das Gefühl, zu Unrecht eine Strafgebühr zahlen zu müssen, dann ist seine Anlaufstelle die Schlichtungsstelle Nahverkehr (schlichtungsstelle-nahverkehr.de). „Das Problem mit defekten Automaten lässt sich oft auch ohne uns klären“, sagt Melanie Schliebener. Schwieriger wird es, wenn der Automat das Geld des Kunden nicht angenommen hat. „Die Automaten nehmen in der Regel nur die nächsthöhere Banknote“, sagt die Verbraucherschützerin. Wer also für 6 Euro einen Fahrschein kauft, kann maximal mit einem Zehner bezahlen. Hat der Kunde nur einen Zwanziger, hat er ein Problem. „Die Beförderungsbedingungen sehen in diesem Fall die Verantwortung beim Kunden“, sagt Melanie Schliebener. „Wir wünschen uns das oft anders, weil es für den Fahrgast häufig nicht möglich ist, das Geld zu wechseln. Aber wir kommen in diesen Fällen leider meistens nicht weiter.“