Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Klare Regeln nötig: Arbeitgeber müssen festlegen, ob und wie KI-Tools im Job genutzt werden dürfen – inklusive Vorgaben zu Datenschutz, Urheberrecht und Transparenz.
  • Haftung und Risiken: Beschäftigte haften für Fehler durch KI-Nutzung; Hochrisiko-Anwendungen wie Bewerberauswahl oder Leistungsbewertung unterliegen strengen Vorgaben.
  • Aktuelle Nutzung: KI wird vor allem für Text- und Bilderstellung sowie im Kundenkontakt eingesetzt – weniger in Management oder IT.

Adél Holdampf-Wendel ist Bereichsleiterin Future of Work beim Digitalverband Bitkom. Sie erklärt, welche Rechte und Pflichten es bei der Nutzung von KI gibt – und in welchen Bereichen Beschäftigte sie am häufigsten nutzen.

Frau Holdampf-Wendel, dürfen Beschäftigte KI-Tools im Job-Kontext einfach so testen – und sich dafür gegebenenfalls dienstlich oder privat registrieren?

Adél Holdampf-Wendel: Der Arbeitgeber legt fest, welche Verhaltensregeln und Verbote zu beachten sind. Er darf Arbeitnehmer dazu verpflichten, bestimmte KI-Systeme als Arbeitsmittel zu verwenden, wenn dies vom vertraglichen Tätigkeitsbereich umfasst ist. Natürlich kann er seinen Beschäftigten die Nutzung von KI-Tools auch gänzlich verbieten. Es empfiehlt sich, dass Unternehmen in Richtlinien klare Regeln für die Nutzung von KI am Arbeitsplatz festlegen.

Was sollte in KI-Regeln für den Arbeitsplatz enthalten sein?

Darin sollte insbesondere geregelt werden, welche KI-Tools zu welchem Zweck von den Beschäftigten genutzt werden dürfen. Ebenso sollten Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte und eine Offenlegungspflicht bezüglich des KI-Einsatzes enthalten sein. Darüber hinaus sollten Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Vermeidung von Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen angesprochen werden.

Was sind KI-Systeme mit hohem Risiko?

Die KI-Verordnung stuft KI-Systeme in einer Reihe von Anwendungsfällen als hoch riskant ein, weil sie erhebliche schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Grundrechte haben können. Entscheidend ist dabei nicht das Potenzial einer KI, sondern wofür und in welchem Kontext sie eingesetzt wird.

Können Sie dafür ein Beispiel nennen?

Ein Beispiel wären KI-Systeme im Bereich „Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit“. Diese werden grundsätzlich als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft, wenn sie für folgende Zwecke eingesetzt werden: Bewerberauswahl, Entscheidungen über Beförderungen und Kündigungen oder die Zuweisung von Aufgaben aufgrund des individuellen Verhaltens. Auch die Beobachtung und Bewertung der Leistung von Beschäftigten ist ein solcher Zweck. Ein KI-System in diesem Bereich gilt immer als hoch riskant, wenn es ein Profiling natürlicher Personen vornimmt. Die Bestimmungen der KI-Verordnung für Hochrisiko-KI-Systeme für den beruflichen Bereich gelten übrigens erst ab dem 2. August 2026.

Was kann passieren, wenn man KI-Tools nutzt?

Wer den Output einer KI verwendet, haftet für Fehler. Im arbeitsrechtlichen Kontext sind Arbeitsfehler eines Mitarbeitenden grundsätzlich als Verletzung der Arbeitspflicht zu werten. Sie können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa Schadensersatz, Abmahnung oder Kündigung. Dies gilt genauso bei Arbeitsfehlern, die bei der Nutzung einer KI passieren. Ein Verschulden könnte gegebenenfalls ausscheiden, wenn die KI als Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde, der Fehler unvermeidbar war und der Mitarbeitende keine Kontrollmöglichkeit hatte. Die Rechtsprechung muss noch klären, ob der Arbeitgeber die Verantwortung für Arbeitsfehler trägt, die sich aus der angewiesenen Nutzung eines fehlerhaften KI-Tools ergeben und wie weit die Kontrollpflichten des Arbeitnehmers gehen.

„Grundsätzlich gilt: Wer den Output einer KI verwendet, haftet für Fehler.“

Adél Holdampf-Wendel, Bitkom

Worauf sollte man in der Praxis achten?

Man sollte vor allem Folgendes im Blick haben: den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Vermeidung von Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen. Es muss klar sein: Je nach KI-Tool können die eingegebenen Daten für das weitere Training des KI-Systems verwendet werden – und so möglicherweise bei anderen Nutzern auftauchen.

Wie geht man mit seinen Chatverläufen im dienstlichen Kontext um?

Wird die KI vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, sollte er in der Regel vorab Vorgaben machen, welche Daten gespeichert und welche gelöscht werden können. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass die Tools selbst Daten auch längerfristig speichern können, etwa um rechtliche Vorgaben umzusetzen.

Was sind die häufigsten Arbeiten, bei denen sich Beschäftigte aktuell Hilfe von KI holen?

Wir haben leider keine Zahlen darüber, was die Beschäftigten am häufigsten tun. Was die Unternehmen betrifft, so verwenden sie generative KI derzeit am häufigsten im Kundenkontakt (89 Prozent). Dahinter folgen Marketing und Kommunikation (40 Prozent). Jeweils rund ein Fünftel setzt generative KI in Forschung und Entwicklung (20 Prozent) sowie innerhalb von Produktionsabläufen (17 Prozent) ein. Im Management verwenden nur 7 Prozent generative KI, in der Personalabteilung gerade einmal 3 Prozent und 2 Prozent in der IT-Abteilung.

Und bei welchen Tätigkeiten entlastet KI zurzeit konkret?

Fragt man die Menschen, wofür sie generative KI in Freizeit und Beruf am häufigsten einsetzen, ist die Texterstellung an der Spitze (86 Prozent). Fast gleichauf liegt inzwischen das Erstellen von Bildern – 83 Prozent setzten die KI dafür ein. Dann folgt die Video-Erstellung mit 19 Prozent, Musik erzeugen 12 Prozent mit KI.

Michael Aust
aktiv-Redakteur

Michael Aust berichtet bei aktiv als Reporter aus Betrieben und schreibt über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Nach seinem Germanistikstudium absolvierte er die Deutsche Journalistenschule, bevor er als Redakteur für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ und Mitarbeiter-Magazine diverser Unternehmen arbeitete. Privat spielt er Klavier in einer Band. 

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