Köln. Ein Selfie mit dem Kölner Dom im Hintergrund oder der Hamburger Elbphilharmonie – kein Problem, auch nicht, wenn man das Foto etwa über Facebook teilt. Anders sieht es aus, wenn im Hintergrund der beleuchtete Eiffelturm in Paris bei Nacht zu sehen ist: Das kann teuren Ärger geben!
Der Unterschied hängt mit der deutschen „Panoramafreiheit“ zusammen: Sie gilt bei uns für „Werke an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen“, wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt. Das „öffentlich“ schließt private Grundstücke aus, daher können etwa Schlösser- oder Parkverwaltungen oft entscheiden, ob und welche Bilder gemacht werden dürfen.
Selbstporträt mit einem Promi – auch dafür gibt’s ein paar Regeln
So eine öffentliche Panoramafreiheit gibt’s aber beispielsweise in Frankreich nicht. Trotzdem sind Selfies mit Eiffelturm kein Problem – solange sie tagsüber aufgenommen werden: „Die Betreiberfirma SETE hat auf die Veröffentlichungsrechte bei Tagesbildern verzichtet“, weiß Solmecke. Die Rechte am nächtlichen und beleuchteten Eiffelturm hat sie sich dagegen schützen lassen. „Hier muss man aufpassen“, warnt der Jurist. Vor einem Urlaub im Ausland sollte man also ruhig mal checken, welche Foto-Regeln dort gelten.
Bei uns kann auch ein Selfie vor einem Kunstobjekt hinterher Probleme machen, wenn es sich um ein „temporäres Kunstwerk“ handelt (wie etwa den von Christo seinerzeit verhüllten Berliner Reichstag). In Ausstellungen verstößt man ebenfalls schnell gegen das Urheberrecht der Künstler – oder auch einfach die Vorgaben des Museums: „Es hat in seinem Gebäude Hausrecht und darf das Fotografieren daher verbieten“, bestätigt Solmecke.
Bei Selfies und anderen Fotos muss man zudem das Persönlichkeitsrecht im Blick haben. Aus diesem lässt sich ableiten, dass ein Selfie etwa mit einem Sportler oder Sänger dann erlaubt ist, wenn es sich um einen offiziellen Auftritt handelt; solche Fotos dürfen auch verbreitet werden. Ist ein Promi allerdings privat unterwegs, „ist die Rechtslage schwieriger“, so Solmecke. Zudem sei eine Einwilligung zum gemeinsamen Selfie nicht gleichzusetzen mit der Erlaubnis, das Foto etwa im Internet zu veröffentlichen! Wer also einen Star oder ein Sternchen fragt, ob ein Selfie okay wäre, sollte auch kurz fragen, ob es gepostet werden kann.
Eine klare Verletzung der Persönlichkeitsrechte liegt natürlich vor, wenn man ungebeten Nacktbilder von Dritten macht und veröffentlicht. Geld- und sogar Haftstrafen auf Bewährung gab es auch für Pflegekräfte, die Selfies mit hilflosen Patienten geschossen und weitergegeben hatten.