Wer sich weiterbildet, ob zum Industriemeister, zur Technikerin, zum Fachwirt oder zum Softwareprofi, sichert sich bessere Jobchancen. Und verdient meistens bald mehr als vorher.
Die meisten Unternehmen ermöglichen interessierten Beschäftigten eine Weiterbildung: Fast alle stellen die Lernwilligen dafür frei, wie zum Beispiel eine Erhebung des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt. Wie das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) ermittelte, legen sowohl kleine und mittlere als auch große Unternehmen Wert darauf, dass sich ihre Beschäftigten weiterbilden.
Geht es jedoch um Geld fürs Dazulernen, dann sind die Optionen je nach Unternehmensgröße sehr unterschiedlich. Darum ist es clever, sich über Fördertöpfe zu informieren und sich mit den Vorgesetzten darüber auszutauschen.
Ich will mich im Job weiterbilden. Was ist der erste Schritt?
In 80 Prozent der Unternehmen – egal ob klein oder groß – können Mitarbeitende eigenverantwortlich Weiterbildungsmaßnahmen auswählen.
KOFA-Studie: Weiterbildungskultur in KMU, 2024
Der erste Schritt führt zur direkten Führungskraft. Mit ihr lässt sich klären, welche Qualifikationen im Team oder im Unternehmen besonders zählen – und zu den jeweiligen persönlichen Karrierewünschen passen.
Die Führungskraft steht mit der Personalentwicklung im Austausch. Diese wiederum hat den Überblick über interne Trainings und externe Weiterbildungsangebote.
So lässt sich klären, inwiefern sich der Arbeitgeber an der Weiterbildung beteiligt. Das kann durch eine bezahlte Freistellung von der Arbeit geschehen. Und/oder durch eine teilweise beziehungsweise vollständige Kostenübernahme. Weiteres Geld lässt sich über spezielle Kredite, Zuschüsse oder Stipendien aus unterschiedlichen Quellen auftreiben.
Welche Förderungen der beruflichen Weiterbildung gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?
Für berufliche Weiterbildungen gibt viele verschiedene Fördermöglichkeiten, vor allem durch den Bund, die Bundesländer, Institutionen wie Förderbanken und die Bundesagentur für Arbeit.
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist ein guter Start, um sich einen Überblick zu verschaffen, welche Kredite oder Zuschüsse für die jeweils gewünschte Weiterbildung möglich sind: Einfach das angestrebte Ziel eingeben, zum Beispiel: Industriemeister/in. Das Ergebnis lässt sich dann nach der Region und weiteren Kriterien filtern. Die Förderdatenbank ist zwar nicht für die Abwicklung der Förderanträge zuständig, benennt aber die Anlaufstellen. Dazu zählen häufig die Industrie- und Handelskammern (IHK) vor Ort.
Auch das Weiterbildungsportal NOW der Bundesagentur für Arbeit enthält eine Suchfunktion für Fördermöglichkeiten. Die Ergebnisse lassen sich genau filtern. Unter Umständen erhält man dann nur wenige Ergebnisse – diese beschreiben jedoch ausführlich, um welche Förderung es sich handelt und wo man sie wie bekommt.
Einige Zuschüsse werden erst nach bestandener Prüfung gezahlt, zum Beispiel der bayerische Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro. Und wer in Niedersachsen seine Industriemeisterprüfung bestanden hat, kann bei der Fördereinrichtung NBank eine Prämie von 1.000 Euro beantragen. Das hilft etwa dann, wenn man für die Weiterbildung einen Förderkredit aufgenommen hat.
Beteiligt sich das Arbeitsamt an den Weiterbildungskosten, auch wenn ich eine Arbeit habe?
Ja. Je nach Ausgangssituation und Weiterbildungsziel übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten. Seit April 2024 gilt:
- Wer noch gar keinen Berufsabschluss hat und dies nachholen möchte, bekommt die Lehrgangskosten vollständig erstattet. Auch der Arbeitsentgeltzuschuss ist hoch: bis zu 100 Prozent. Dies gilt für alle Betriebsgrößen.
- Den Weg zum ersten Berufsabschluss kann man auch in kleinen Schritten gehen: Modul für Modul lernt man alles Nötige. Dann kann man die sogenannte Externenprüfung bei der IHK ablegen. So eine Teilqualifizierung ist in insgesamt 40 Berufen machbar. Die Bundesagentur für Arbeit fördert dies mit dem Weiterbildungsgeld. Das ist ein monatlicher Bonus von 150 Euro. Wer die Zwischen- und Abschlussprüfung ablegt, kann dafür zusätzlich eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500 Euro bekommen.
- Für andere Weiterbildungswillige liegt der Zuschuss zu den Lehrgangskosten je nach Betriebsgröße zwischen 25 und 100 Prozent. Auch der Arbeitsentgeltzuschuss hängt von der Betriebsgröße ab. Die Weiterbildung muss stets mehr als 120 Stunden umfassen. Für Beschäftigte ab 45 Jahren sowie für Schwerbehinderte gelten besondere Regelungen.
- Einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit gibt es, wenn die Weiterbildung die Beschäftigungschancen verbessert. Der Gutschein kann die Kosten für den Lehrgang, Lernmittel, Arbeitskleidung, Fahrten und Kinderbetreuung umfassen.
- Unternehmen, die sich im Strukturwandel befinden, bekommen eine spezielle Hilfe, wenn sie ihre Mitarbeitenden entsprechend fit machen: das Qualifizierungsgeld. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt dann den zu Qualifizierenden bis zu zwei Drittel des Entgelts. Die Weiterbildungskosten selbst übernimmt der Arbeitgeber. Er beantragt auch das Qualifizierungsgeld.
Wer eine Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit anstrebt, sollte dies immer gemeinsam mit dem Arbeitgeber tun. Auch eine Beratung bei der Arbeitsagentur ist ratsam. Denn die Möglichkeiten sind vielfältig und die Voraussetzungen individuell.
Wie viel Geld gibt es beim Aufstiegs-Bafög?
Egal, wie alt man ist: Wer einen höheren beruflichen Abschluss anstrebt, kann das Aufstiegs-Bafög beantragen. Das gilt sogar für Beschäftigte mit Hochschulabschluss. Förderfähig sind umfassende, abschlussbezogene Fortbildungen mit mindestens 200 Unterrichtsstunden. Dazu zählen zum Beispiel ein Industriemeister - oder Techniker-Abschluss.
Die Förderung ist ein Mix aus Zuschüssen und Darlehen. Die Zuschüsse zahlt man nicht zurück, die Darlehen schon – zumindest teilweise. Ein realistisches Beispiel: Das Aufstiegs-Bafog für einen Meisterkurs beträgt 15.000 Euro. Die Hälfte ist ein Zuschuss, somit sind später 7.500 Euro zurückzuzahlen. Besteht man die Prüfung, gibt es auf Antrag einen Teilerlass, dann bleibt nur noch eine Restschuld von 3.750 Euro übrig.
Außerdem gibt es über das Aufstiegs-Bafög, je nach finanzieller Lage, erhebliche Unterstützung zum Lebensunterhalt – die man nicht zurückzahlen muss. Dies gilt allerdings nur, wenn man sich in Vollzeit weiterbildet.
Wie kann man ein Stipendium für die Weiterbildung bekommen?
Wer mit guten Noten und Leistungen glänzt, hat Chancen auf ein Stipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Stipendien sind eine finanzielle Förderung, die man nicht zurückzahlt. Zusätzlich gibt es eine ideelle Förderung: Seminare, um fachübergreifende Skills zu verbessern und um sich mit anderen zu vernetzen.
Zum einen können junge Menschen, die nach der Ausbildung anspruchsvollere Qualifikationen erwerben wollen, ein Weiterbildungsstipendium beantragen. Förderfähig sind zum Beispiel Schweiß- oder Software-Lehrgänge sowie Meister- oder Technikerabschlüsse. Das Stipendium bezieht sich etwa auf die Kosten für den Lehrgang, die Prüfung, Fahrten und sogar die Anschaffung eines Computers. Junge Fachkräfte können auf diese Weise bis zu 9.135 Euro erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent.
Die Voraussetzung: Die Berufsabschlussprüfung sollte mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 bewertet worden sein. Oder der eigene Betrieb überzeugt die IHK, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen ist, mit einem begründeten Vorschlag.
Zum anderen können sich Berufserfahrene, die ein Erststudium aufnehmen möchten, um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Dabei gibt es keine Altersgrenze.
Voraussetzung sind besonders gute Noten in Aus- und Weiterbildung oder ein überzeugendes Schreiben des Arbeitgebers. Die Förderung beträgt bei einem Vollzeitstudium 1.072 Euro pro Monat plus 160 Euro für jedes Kind unter 14. Bei einem berufsbegleitenden Studium beläuft sie sich auf 3.045 Euro im Jahr.
Weiterbildung auf einen Blick: Wie plane ich die nächsten Schritte?
„Wir ermutigen alle Beschäftigten, unabhängig von ihrer Position im Betrieb, an Weiterbildungen teilzunehmen.“
Dieser Aussage stimmen 91 Prozent der großen, weiterbildungsaktiven Unternehmen zu. (Quelle: iwd)
Wer das ernsthaft anpacken möchte, kann dafür unseren Weiterbildungsfahrplan nutzen: eine Checkliste mit vielen praktischen Tipps, vom Gespräch mit den Vorgesetzten über die Förder-Recherche und die Lernphasen bis zum Start ins neue Joblevel.
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Elke Bieber schreibt bei aktiv vor allem über Wirtschafts- und Verbraucherthemen. Sie studierte Geschichte, Politik und Publizistik in Mainz, Berlin und Washington, D.C. Nach einem Magazinvolontariat in Berlin zog es sie in die Unternehmenskommunikation, print und digital. Wenn sie nicht in die Tasten haut, tummelt sie sich auf Wanderpfaden oder in schönen Städten wie Berlin, Berlin oder Berlin.
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