Für junge Leute, die gut verdienen, ist oft die private Krankenversicherung attraktiv. Denn sie lockt bei gutem Gesundheitszustand mit niedrigeren Beiträgen als die gesetzliche Alternative. Im Alter ist dann die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner KVdR wieder attraktiver, da der Beitrag sich nach dem Einkommen richtet. Doch ist der Wechsel zurück noch möglich? Ob und wie das geht und welche Alternativen es gibt, erklärt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW.
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge einkommensunabhängig berechnet
Bessere Leistungen und niedrigere Kosten – diese Kombination der privaten Krankenversicherung lockt gerade junge Gutverdiener an. Wer mit seinem Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 69.300 Euro (2024) liegt, kann die gesetzliche Krankenversicherung GKV verlassen und sich stattdessen privat versichern.
Gerade bei gutem Gesundheitszustand sind dort die Prämien deutlich geringer, als wenn man zum Höchstbeitrag von derzeit 843,53 Euro in der GKV bleibt. Der Grund: In der privaten Krankenversicherung PKV werden die Beiträge einkommensunabhängig berechnet. Anders ist das in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort zahlen Versicherte mit hohem Einkommen mehr als jene mit niedrigeren Einkünften.
Geringeres Einkommen, steigende Beiträge: Das kann bei privat versicherten Rentnern zu finanziellen Problemen führen
Das verkehrt sich jedoch im Alter ins Gegenteil um: Bei regelmäßig steigenden Beiträgen und rentenbedingt geringerem Einkommen führt es bei vielen privat Versicherten zu finanziellen Problemen, wenn Versicherungsprämien von rund 1.000 Euro pro Monat aus dem Ruhegeld gestemmt werden müssen.
Als in der GKV versicherter Rentner wechselt man hingegen mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben in die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner KVdR und hat dann auch einen geringeren Krankenkassenbeitrag zu leisten: Er beträgt wie bei Arbeitnehmern 14,6 Prozent (2024) plus Zusatzbeitrag von derzeit durchschnittlich 1,7 Prozent. Davon haben die Rentenversicherung ebenso wie der Arbeitgeber zuvor die Hälfte übernommen. Da wollen dann doch manche in der PKV versicherte Rentner wieder zurück ins gesetzliche System wechseln.
Hohe Hürden für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Doch das ist gar nicht so einfach: „Wer 55 Jahre alt oder älter ist, kann nur unter ganz engen Voraussetzungen wieder in die GKV zurückkehren“, sagt Expertin Weidenbach. Neben den engen Grenzen muss die versicherte Person in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu wenigstens 90 Prozent in der GKV versichert gewesen sein. Pro Kind können hierfür drei Jahre Versicherungszeit gutgeschrieben werden.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung: Welche Möglichkeiten gibt es?
Einen möglichen Weg zur Rückkehr gibt es, wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse ist: Dann kann ein PKV-Versicherter über die Familienversicherung wieder in die GKV zurückkehren – wenn er denn nur über geringfügige Einkünfte verfügt. Weidenbach: „Das darf maximal ein monatliches Einkommen von 505 Euro sein, beziehungsweise in einem Minijob darf das Einkommen nicht mehr als 538 Euro monatlich übersteigen.“ Auf einen Teil der Rente zu verzichten, um unter diese Grenze zu kommen, ist allerdings nicht zulässig!
Zwar zahlt die Rentenkasse auch privat Versicherten einen Zuschuss zur Krankenversicherung so wie bei gesetzlich versicherten Ruheständlern: Dieser Beitragszuschuss muss extra beantragt werden, am besten zeitgleich mit der Rente selbst, damit das Geld auch rechtzeitig eingeht. Für die Pflegeversicherung gibt es die Finanzspritze nicht, diese Beiträge müssen privat Versicherte komplett aus eigener Tasche stemmen.
Was, wenn die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist?
Ist das der Fall, sollte man darüber nachdenken, die Prämie der privaten Krankenversicherung zu senken. Hier gibt es einige Stellschrauben. So sollte der abgeschlossene Tarif geprüft und gegebenenfalls an die neue Situation angepasst werden, empfiehlt die Expertin: „Zum Beispiel könnten einzelne Bestandteile gekündigt werden, die nicht mehr benötigt werden, wie etwa das Krankentagegeld.“ Das bekäme man als Rentner ohnehin nicht mehr ausgezahlt.
Des Weiteren könne der Selbstbehalt angepasst werden. Eventuell kann beispielsweise auch auf die Versicherung eines Einzel- oder Zweibettzimmers im Krankenhaus verzichtet werden: „Dies kann im Fall eines Krankenhausaufenthalts, wenn gewünscht, dann auch aus eigener Tasche gezahlt werden“, so die Expertin. Dann muss wenigstens nicht monatlich eine Prämie dafür gezahlt werden, obwohl die Leistung nicht in Anspruch genommen wird.
Auch eventuell eingepreiste Risikozuschläge, die bei Vertragsabschluss wegen Vorerkrankungen mit aufgenommen werden mussten, können auf Antrag von der Versicherung überprüft werden, wenn die Beschwerden nicht mehr bestehen, so Juristin Weidenbach. Liegen diese schon lang zurück und ist der Versicherte vollkommen davon genesen, kann der Zuschlag womöglich zukünftig entfallen.
Wechsel in einen günstigeren Tarif der privaten Krankenversicherung
Der Wechsel in einen anderen günstigeren Tarif der Versicherungsgesellschaft kann ebenfalls eine Option sein. Doch dies muss genau geprüft werden, denn es können dabei geringe Teile der Altersrückstellung verloren gehen. Die legt die PKV an, um die Tarife im Alter nicht unbegrenzt steigen zu lassen.
Übrigens: Diese Rücklagen würden auch bei einem kompletten Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen teilweise bei der alten Gesellschaft verbleiben, weshalb dieser Weg zur Senkung der Beiträge oft – dies gilt insbesondere bei längerer Versicherungsdauer – nicht empfehlenswert ist, sagt Weidenbach, zumal damit auch wieder eine Gesundheitsprüfung einhergehen würde. Und die fällt im fortgeschrittenen Alter meist nicht vorteilhaft für den Antragsteller aus.
Eine Option: Der Basistarif der privaten Krankenkasse
In manchen Fällen kann auch der sogenannte Basistarif der Privaten eine Lösung sein, um die Beiträge zu reduzieren. Dieser Tarif kostet allerdings so viel wie der Höchstbeitrag in der GKV und bietet dabei Leistungen an, die denen der GKV entsprechen. „Auch hier muss genau geschaut werden, ob sich der Wechsel wirklich lohnt, da es eventuell auch noch vorteilhaftere Tarife bei der Privaten gibt.“
Rat der Expertin: Früh genug über eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nachdenken
Da also ein später Wechsel von der PKV zurück ins gesetzliche Krankenversicherungssystem nur schwer vollzogen werden kann und auch die dann noch möglichen Anpassungen nicht immer große Ersparnisse mit sich bringen, sollten „PKV-Versicherte allerspätestens mit 50 Jahren darüber nachdenken, ob sie dauerhaft in der PKV bleiben möchten“, rät Weidenbach. Denn dann ist noch Zeit, um den Wechsel zurück rechtzeitig durchzuführen.
So könnten etwa privat Versicherte, die mehr als das versicherungspflichtige Einkommen verdienen, das Gehalt – zeitlich befristet – unter die Beitragsbemessungsgrenze drücken und dadurch wieder versicherungspflichtig werden. Weidenbach: „Dies geht beispielsweise, wenn eine Zeit lang in Teilzeit gearbeitet wird.“
Auf eine solche Brückenteilzeit haben grundsätzlich Angestellte einen Anspruch, in deren Unternehmen mehr als 45 Angestellte arbeiten. Weitere Möglichkeiten sind gegebenenfalls ein Sabbatical, also eine längere Auszeit vom Job, oder die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung.
Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.
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