Aus dem Urlaub zurück oder auch einfach nur nach einem Abend mit Freunden wieder zu Hause. Die Tür ist aufgebrochen, Schubladen liegen auf dem Boden. Bücher, Kleidung und Geschirr sind durch alle Zimmer verteilt: So oder so ähnlich kann es nach einem Einbruch aussehen.
Dann ist der Wunsch natürlich groß, sofort aufzuräumen und dabei zu sehen, was fehlt. Doch das ist ganz falsch: „Wer feststellt, dass eingebrochen wurde, sollte sofort 110 anrufen“, sagt Andreas Mayer von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart.
Wer den Einbruch schon vor der Wohnungstür festgestellt hat, sollte draußen bleiben und vom Handy aus die Polizei rufen. Denn jedes unnötige Betreten des Tatorts kann dazu führen, dass man wichtige Spuren verwischt, die auf Täter hinweisen könnten.
Wenn die Täter noch im Haus sind
Im schlimmsten Fall kommt man dann nach Hause, wenn die Einbrecher noch aktiv sind. „Dann sollte man nicht den Helden spielen“, so Mayer. Sich dem Einbrecher in den Weg stellen oder gar versuchen, ihn zu überwältigen, kann schnell schiefgehen. Eskaliert die Situation, kann Schlimmeres geschehen.
Versicherung informieren und Liste erstellen
Direkt nach Verständigung der Polizei sollte man die Hausratversicherung informieren. „Die Versicherungsgesellschaft hat ein Recht, sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Erst dann, wenn man mit der Gesellschaft geklärt hat, ob sie einen Sachverständigen vorbeischicken wird, und wenn die Polizei die Wohnung freigegeben hat, dürfen die Besitzer wieder hinein, um aufzuräumen.
Im nächsten Schritt muss man eine Liste der gestohlenen Gegenstände anlegen. „Wertsachen sollte man so gut wie möglich beschreiben, auch Gerätenummern sind nützlich“, sagt Mayer. Die gestohlenen Gegenstände erfasst die Polizei in einer Datenbank. Und für die Versicherung ist sie ausschlaggebend für die Schadensregulierung.
Nachweise für gestohlene Gegenstände erbringen
Allerdings benötigt die Versicherungsgesellschaft auch Nachweise, dass die gestohlenen Dinge tatsächlich im Haus waren. „Wer also einfach behauptet, seine teure Uhr sei gestohlen worden, aber keinen Kaufbeleg dafür hat, bekommt im Zweifelsfall keine Entschädigung“, so Bianca Boss.
Die Hausratversicherung zahlt übrigens immer den Neuwert. „Wird ein Flatscreen-Fernseher gestohlen, der vier Jahre alt ist, bekommt der Versicherte als Ersatz die Summe für einen ähnlichen Fernseher, der die Funktionen des gestohlenen Geräts hat.“ Hat sich die Technik weiterentwickelt, bekommt der Bestohlene also ein veraltetes Gerät ersetzt.
Noch schmerzhafter ist der Verlust bei Fotos oder Erbstücken. „Sie haben für den Besitzer oft einen hohen ideellen Wert. Die Versicherung zahlt aber nur den materiellen Wert. Im Falle von ausgedruckten Fotos also im Zweifelsfall den Wert von Papier.“
Sich beraten lassen
Wenn Einbrecher in die Wohnung kamen, gibt es offensichtlich Schwachstellen am Haus. Bevor man nun Türen und Fenster reparieren lässt und aus Angst vor einem zweiten Einbruch eventuell in teure Überwachungs- oder Alarmtechnik investiert, sollte man sich beraten lassen. Auf der Internetseite k-einbruch.de findet man viele Informationen und auch die Adressen von Beratungsstellen in der Nähe.
Mit Fotos vorsorgen
Damit man nach einem Einbruch Wertgegenstände möglichst genau beschreiben kann, ist es sinnvoll, sie zu fotografieren. „Jeder hat heute im Handy eine Kamera“, sagt Boss. „Damit fotografiert man einmal in jeden Raum, einmal in jeden Schrank, und Wertgegenstände wie Schmuck, Gemälde oder technische Geräte fotografiert man separat“, rät sie. Dann lässt sich leichter feststellen, was nach einem Einbruch fehlt.
„Die Fotos sollte man aber am besten in einem Bankschließfach aufheben oder in eine Cloud laden. Denn ist das Handy oder die Kamera mit den Fotos auf dem Chip gestohlen, helfen sie nicht weiter.“