Berlin. Die Flexi-Rente kommt. Flexi was? Gemeint ist damit ein neues Gesetz, das den Übergang aus dem Berufsleben in die Rente verbessern soll. Es besteht aus drei Bausteinen, die teils ab Januar, teils erst ab Juli gelten.

Brandneu: Senioren mit Nebenjob dürfen jetzt erstmals weiter in die Rentenkasse einzahlen und sich dadurch mehr Rente sichern. Auch für Frührentner, also alle, die vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Job ausgestiegen sind, ändert sich etwas: Sie haben jetzt deutlich mehr Geld im Portemonnaie, wenn sie sich etwas hinzuverdienen. Und für alle, die ohne Abschläge vorzeitig aus dem Job ausscheiden wollen, gibt es ebenfalls Verbesserungen.

Was sich für Altersrentner mit Nebenjob ändert

Altersrentner, also solche Rentner, die nicht früher, sondern ganz regulär in den Ruhestand gegangen sind, können bekanntlich neben der Rente beliebig viel hinzuverdienen. Bislang durften diese Rentner keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen und konnten folglich auch ihre Rente nicht weiter erhöhen. Das ändert sich ab 1. Januar 2017: „Dann können Rentner freiwillig Rentenbeiträge einzahlen, sie müssen es aber nicht“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wer zahlt, erhält natürlich auch mehr Rente und zwar immer am 1. Juli des darauffolgenden Kalenderjahres.

Was sich für berufstätige Frührentner ändert

Wer vor dem gesetzlichen Rentenalter von 65 Jahren und 6 Monaten (2017) in Rente geht, bekommt weniger Geld, wenn er nebenher zu viel arbeitet. Bislang sind 450 Euro pro Monat frei, lediglich zweimal pro Jahr darf man auch das Doppelte haben. Wer darüber hinaus auch nur einzigen Cent mehr verdient, dem wird die Rente gleich um ein Drittel gekürzt. Das ändert sich zum 1. Juli 2017:

Komplett anrechnungsfrei bleiben wie bisher 6.300 Euro pro Jahr. Jetzt neu: „Wer mehr verdient, darf davon 60 Prozent behalten, 40 Prozent werden auf die Rente angerechnet“, sagt Manthey. Bei einem Hinzuverdienst von 12.000 Euro brutto pro Jahr bedeutet das: 12.000 Euro – 6.300 Euro Freibetrag = 5.700 Euro brutto. Davon werden 40 Prozent angerechnet. Die Rente wird also um 2.280 Euro pro Jahr bzw. 190 Euro pro Monat gekürzt.

Diese Regelungen gelten auch für alle, die nur eine Teilrente bekommen. „Diese Renten werden auf Basis des tatsächlichen Einkommens komplett neu berechnet“, erklärt Manthey. Betroffene erhalten automatisch entsprechende Bescheide der Rentenversicherung.

Gute Nachrichten auch für alle Frührentner, die nur unregelmäßig jobben: Bislang musste man dabei höllisch aufpassen, um bloß nicht über die Monatsgrenzen zu kommen. „Es geht ab Juli 2017 nur noch um das Jahreseinkommen, das monatliche Einkommen darf dann beliebig schwanken“, sagt Dirk Manthey.

Was sich für Berufstätige ändert, die Abschläge ausgleichen wollen

Wer früher aus dem Job raus will oder muss, dem wird bekanntlich die Rente gekürzt. Diese Abschläge kann man durch freiwillige Zuzahlungen in die Rentenkasse ausgleichen. „Die genaue Höhe der notwendigen Zuzahlung wird auf Antrag individuell von der Rentenkasse berechnet“, sagt Dirk Manthey. Man kann entweder auf einen Schlag bezahlen oder über mehrere Jahre verteilt. Neu: Ab 1. Juli 2017 kann man mit der Zahlung schon ab dem 50. Lebensjahr beginnen und nicht erst, wie bisher, nach dem 55. Geburtstag. „Man hat also mehr Zeit, die benötigte Summe einzuzahlen“, so Manthey.