Die Volljährigkeit ist für viele junge Erwachsene der Schritt in die große weite Welt – und der hält so manche Überraschung bereit, auf die man sich frühzeitig vorbereiten sollten.

Volljährig und noch in der Erstausbildung: Die Eltern bleiben finanziell in der Pflicht

Wer erwachsen ist, kann zwar nicht einfach auf Kosten der Eltern abhängen. „Aber die Eltern sind auch nach dem 18. Geburtstag verpflichtet, den Unterhalt des Kindes zu finanzieren, solange es sich noch in einer Schul- oder der Erstausbildung befindet“, sagt Klaus Weil, Fachanwalt für Familienrecht in Marburg.

„Schule, Lehre und anschließendes Studium gelten insgesamt als Erstausbildung, wenn sie inhaltlich aufeinander aufbauen“, so Weil weiter. Beginnt der Nachwuchs immer wieder ganz neue Ausbildungen, müssen die Eltern das aber nicht finanzieren. Und die Eltern entscheiden, ob sie Kost und Logis gewähren oder den Unterhalt in bar auszahlen.

In der Ausbildung: Dann muss man sich selbst krankenversichern

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Kind bis 18 beitragsfrei über Mama oder Papa mitversichert. Ist es nicht berufstätig, gilt das sogar bis zum 23. Geburtstag, Studierende müssen in der Regel bis Ende des 25. Lebensjahres keine eigenen Beiträge zahlen. Azubis und duale Studenten benötigen dagegen stets einen eigenen Vertrag.

Wichtig zu wissen: Mit 18 braucht das Kind eigentlich eine private Haftpflicht

Bei der Auslandskrankenversicherung gilt: „Wer einen Familientarif hat, sollte einen Blick in die Police werfen, wenn der 18. Geburtstag naht“, rät Jens Wegner vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV). Denn was für erwachsene Kinder gilt, hängt vom Anbieter ab. Bei der privaten Haftpflicht dagegen braucht das Kind zwar eigentlich mit der Heirat oder spätestens ab dem 18. Geburtstag seinen eigenen Vertrag.

Aber: Solange ein lediges Kind sich noch in Ausbildung befindet, greift weiter die elterliche Police. „Das gilt allerdings nur, wenn Schule, Ausbildung und Studium unmittelbar aufeinanderfolgen“, so Mathias Zunk, Verbraucherexperte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Da die Haftpflicht-Police eine der wichtigsten überhaupt ist, sollte man sich sicherheitshalber erkundigen, ob und wie lange noch Versicherungsschutz besteht.

Eigener Hausstand des Kindes: Dann ist auch eine Hausratversicherung nötig

Die elterliche Hausratversicherung hilft unabhängig vom Alter, solange Junior zu Hause lebt. „Sobald der Jugendliche einen eigenen Hausstand gründet, entfällt dieser Schutz“, warnt Zunk.

Was in der Studentenbude steht, ist aber normalerweise noch mitversichert, wenn der Studierende regelmäßig nach Hause fährt und seinen „Lebensmittelpunkt“ weiterhin bei den Eltern hat. Bei Wohngemeinschaften kommt es auf den Mietvertrag an; hier sollte man sich gegebenenfalls von seiner Versicherung beraten lassen.