Berlin. Huch, was war denn im Dezember beim Gehaltszettel los?! Plötzlich gab es für die meisten mehr Geld als sonst aufs Konto. Wie kam es zu diesem schönen Weihnachtsgeschenk? Die Erklärung: Kurz vor Weihnachten hat auch der Bundesrat das Gesetz zum steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 durchgewunken. Dieser stieg also – rückwirkend zum 1. Januar 2024 – um 180 Euro auf 11.784 Euro. Und weil das Jahr 2024 schon fast rum war, wirkte sich diese Änderung einmalig auf einen Schlag im Dezember aus.

Im Januar bleibt erst mal weniger Netto – wegen der Sozialabgaben

Anfang 2025 ist der Grundfreibetrag erneut gestiegen. Und trotzdem sieht die Januar-Abrechnung erst mal eher traurig aus: In aller Regel bleibt weniger Netto übrig als gewohnt, weil die Sozialabgaben gestiegen sind. Zudem sind die Beitragsbemessungsgrenzen jetzt höher – also der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei.  

Der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung beläuft sich weiter auf 14,6 Prozent vom Brutto. Aber der Zusatzbeitrag, den jede Kasse für sich festlegen kann, ist oft deutlich gestiegen. Bei den größten Kassen sieht es jetzt so aus: Techniker – 2,45 Prozent Zusatzbeitrag, Barmer – 3,29 Prozent, DAK – 2,8 Prozent, AOK Bayern – 2,69 Prozent. Wer nun zu einer Kasse mit einem günstigeren Zusatzbeitrag wechselt, kann ganz einfach Geld sparen; auch der Betrieb profitiert davon. Wie so ein Wechsel funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt in dieser Anleitung.

Für die Pflegeversicherung müssen alle Versicherten (und die Betriebe) seit Januar mehr zahlen, der Beitragssatz ist um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent gestiegen. Lesen Sie auf Auf aktiv-online.de auch, warum es zu dieser Beitragserhöhung gekommen ist. Für Kinderlose liegt der Satz nun bei 4,2 Prozent vom Brutto: 2,4 Prozent zahlt der Beschäftigte, 1,8 Prozent der Betrieb, wie bei den Mitarbeitern mit Kindern auch. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern zahlen weniger an die Pflegekasse: Für jedes anrechenbare Kind unter 25 Jahren gibt es einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten.

In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze nun (wie fast jedes Jahr) etwas höher als zuvor, nämlich bei 5.512,50 Euro monatlich beziehungsweise 66.150 Euro jährlich. Durch diese Anhebung müssen Beschäftigte mit einem Einkommen über der früheren Beitragsbemessungsgrenze nun höhere Beiträge zahlen und haben entsprechend weniger Netto auf dem Konto. Auch die noch höher liegende Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung ist gestiegen.

Die steuerliche Entlastung wirkt sich leider erst nachträglich aus

Im Januar also deutlich weniger Netto – aber: Das bleibt meistens nicht so! Denn Bundestag und Bundesrat haben kurz vor Weihnachten auch noch dem Abbau der „kalten Progression“ zugestimmt. Dabei geht es um eine schleichende Steuererhöhung: Angenommen, man hat in einem Jahr 2 Prozent Lohnplus und gleichzeitig 2 Prozent Inflation – dann hat man real ja nicht mehr im Geldbeutel. Man muss aber wegen des progressiven (mit dem Einkommen steigenden) Steuertarifs trotzdem etwas mehr Steuern zahlen als zuvor. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, wurden außer der Anhebung des Grundfreibetrags auch Eckwerte des Steuertarifs so nach oben verschoben, dass höhere Steuersätze jeweils erst später greifen: So bleibt netto mehr vom verdienten Geld übrig.

Diese beschlossenen Steuerentlastungen gelten zwar schon seit 1. Januar 2025, aber auf dem Lohnzettel machen sie sich wahrscheinlich erst ab März bemerkbar. Das liegt daran, dass die Lohnsteuer-Software erst noch entsprechend umprogrammiert werden muss. Die im Januar und Februar zu viel abgezogene Lohnsteuer wird dann rückwirkend erstattet. Das Januar-Netto ist also erst mal nur ein Zwischenstand – ab April sollte dann auf dem Lohnzettel alles stimmen. 

Was sich 2025 sonst noch ändert

  • Neue Grenze für Minijobs: Es ist jetzt möglich, per Minijob monatlich bis zu 556 Euro „brutto wie netto“ zu verdienen. 2024 waren es 538 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das mit der neuen Regelung bis zu 6.672 Euro. Zu dieser Erhöhung kam es, weil sich die Verdienstgrenze für Minijobs am gesetzlichen Mindestlohn orientiert. Dieser liegt nun bei 12,82 Euro pro Stunde.
  • Erstmals Einheit in Sachen Rente: In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt erstmals eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für ganz Deutschland: 8.050 Euro monatlich. 2024 lag dieser Wert im Westen bei 7.550 Euro und im Osten bei 7.450 Euro.
  • Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag, bis zu dem überhaupt keine Einkommensteuer fällig wird, ist Anfang 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro gestiegen. Dieser Freibetrag soll sicherstellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Der Freibetrag für ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind liegt nun bei 9.600 Euro.
Tanja Wessendorf
aktiv-Redakteurin

Tanja Wessendorf berichtet für aktiv aus der Industrie und schreibt über Verbraucherthemen. Sie studierte in Berlin Politikwissenschaft und volontierte in Hamburg bei der Tageszeitung „Harburger Anzeigen und Nachrichten“. Seit 2008 arbeitet sie als Redakteurin, viele Jahre in der Ratgeber-Redaktion des „Kölner Stadt-Anzeiger“, aber auch beim TV-Sender Phoenix. Privat liebt sie alles, was schnell ist: Kickboxen, Eishockey und laufen mit ihrem Hund. 

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