Immer mehr Banken und Sparkassen drehen an den Kontokosten. So müssen viele Kunden jetzt etwa Gebühren für Online-Überweisungen, das Zusenden von Transaktionsnummern oder Barabhebungen am Geldautomaten zusätzlich zahlen. Komplett kostenlose Konten werden immer seltener. Gleichzeitig werden die Zinsen für Spar- und Tagesgeldkonten immer weiter runtergeschraubt. Wem das zu viel oder zu wenig wird, der kann sich überlegen, ob er nicht das Konto beziehungsweise die Bank gleich mitwechselt. Doch viele Kunden bleiben.
„Ein Kontowechsel ist eigentlich problemlos“, sagt Markus Feck, Finanzrechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „In den vergangenen Jahren ist dieser Prozess stark vereinfacht worden. Oft ist es nur der Trägheit der Kunden geschuldet, dass man momentan den Eindruck hat, die Banken könnten sich in Sachen Gebühren fast alles erlauben.“
Einige Kreditinstitute übertreiben es derzeit mit den Extragebühren, wollen so Verluste ausgleichen, die sie aufgrund der Niedrigzinsphase einfahren. „Doch der Kunde kann viel machen“, so Feck. „Es gibt natürlich kein Grundrecht auf ein kostenfreies Girokonto – aber solange es günstige Anbieter auf dem Markt gibt, sollte man sich ruhig umschauen. Da lässt sich pro Jahr durchaus ein dreistelliger Betrag sparen.“ Insbesondere bei Direktbanken hat man gute Chancen auf ein günstiges oder kostenloses Konto, oft sogar noch unabhängig von der Höhe des monatlichen Geldeingangs.
Wie erfahre ich von der Gebührenerhöhung oder einer Zinssenkung?
Sind bislang kostenlose Services auf einmal kostenpflichtig, muss die Bank dies einem schriftlich mitteilen – mindestens zwei Monate im Voraus. „Da muss ein Kunde schon aufmerksam sein, wenn er Post von seiner Bank bekommt. Manchmal sehen die Schreiben fast aus wie Werbemittel“, sagt der Experte.
Es kann auch sein, dass entsprechende Hinweise auf dem Kontoauszug vermerkt sind oder – wenn Sie elektronische Kommunikationswege vereinbart haben – per Mail ins Haus kommen. Also immer sorgfältig alles lesen, was von der Bank kommt.
„Wichtig ist: Schweigt der Kunde, gilt das als Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Gebühren“, sagt Feck. Ist man nicht einverstanden, sollte man also handeln. Es ist immer ein Stichtag angegeben, bis zu dem man reagieren kann. Wer den Aufschlag nicht akzeptieren will – oder auch die Zinssenkungen bei Tagesgeld- und Sparkonten –, hat drei Möglichkeiten:
Option 1: Angebote der eigenen Bank noch mal checken
Schauen Sie sich bei der eigenen Bank nach einem anderen Kontomodell um, vielleicht gibt es ja eines, das für Sie günstiger ist. Dann können Sie institutsintern wechseln und sparen. „Online-Konten sind zum Beispiel bei vielen Anbietern günstiger als klassische Girokonten mit vollem Service in den Filialen. Wer sich vorstellen kann, Geldgeschäfte übers Internet zu tätigen, kann so sparen“, sagt Feck.
Option 2: Den neuen Gebühren widersprechen und verhandeln
Auch ein Widerspruch ist möglich: „Dann wird die Bank aber wohl mit ziemlicher Sicherheit aktiv und dem Kunden auf längere Sicht kündigen“, so der Finanzrechtsexperte. Es mache für das Institut nämlich keinen Sinn, unterschiedliche Gebührenordnungen für unterschiedliche Kunden zu haben. Langfristig wird man sich dann ohnehin nach einem neuen Anbieter umschauen müssen.
„Man kann auch versuchen, mit seiner Bank zu verhandeln, „die Chancen stehen aber eher schlecht, da etwas zu reißen“, sagt Feck. „Premium-Kunden mit entsprechend hohen Geldwerten auf der Bank und vielleicht noch einer Immobilienfinanzierung beim gleichen Anbieter haben da noch die ehesten Erfolgsaussichten.“
Es gibt noch einen Sonderfall: Haben Banken mit einem „lebenslang kostenlosen Konto“ geworben, müssen so gewonnene Kunden ein neues Entgelt oder eine Preiserhöhung auch nicht akzeptieren. „Die Erfahrung zeigt, dass Kunden dann aber selbst aktiv werden und die Bank an ihr Versprechen erinnern müssen.“
Option 3: Kündigen und einen neuen Anbieter suchen
Wenn Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind und die anderen beiden Optionen nicht infrage kommen, sollte man sein Konto schriftlich kündigen. „Sowohl die alte als auch die neue Bank sind gesetzlich verpflichtet, beim Wechsel zu helfen“ sagt Feck. Das gilt zum Beispiel für Lastschriften und Daueraufträge, die umgestellt werden müssen. Dafür stellen die Banken Vordrucke und Formulare zu Verfügung. Den Wechsel kann man aber natürlich auch selber vornehmen.
Doch erst mal sollte man sich ein neues Konto suchen. Dafür unbedingt mehrere Angebote vergleichen und folgende Punkte im Blick haben:
- Wie sieht es mit der Bargeldversorgung aus – wie viele Filialen und Geldautomaten bietet die Bank in meiner Nähe und darüber hinaus?
- Gibt es überhaupt nur Filialen oder Online-Banking?
- Wie gestaltet sich das Bezahlen im Ausland?
- Wie teuer ist eine Kreditkarte, oder ist diese sogar kostenlos?
„Man muss einfach wissen, was genau man braucht“, sagt der Experte der Verbraucherzentrale. Man kann auch zu einer Bank im europäischen Ausland wechseln, wenn einem die Angebote dort besser zusagen – die Einlagensicherung besteht dort ebenfalls.
So klappt der Wechsel
Wenn man ein passendes Angebot gefunden hat, eröffnet man beim neuen Anbieter ein Konto und ermächtigt die neue Bank zur Kontowechselhilfe – online oder in der Filiale. Die neue Bank muss dann binnen zwei Geschäftstagen bei der alten eine Liste der bestehenden Daueraufträge und der vorhandenen Informationen zu Lastschriftmandaten sowie eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten einholen.
Die alte Bank ist verpflichtet, Lastschriften und eingehende Überweisungen ab einem vom Kunden bestimmten Datum nicht mehr zu akzeptieren. Außerdem muss sie Personen und Unternehmen, die vom Konto Geld abheben oder welches einzahlen wollen, informieren, warum das nicht mehr geht.
Ferner darf sie Daueraufträge ab entsprechendem Datum nicht mehr ausführen und muss das restliche Guthaben aufs neue Konto überweisen und das alte schließen. Die neue Bank muss binnen fünf Geschäftstagen alle gewünschten Daueraufträge eingerichtet haben, Lastschriften akzeptieren und Einzahlern das neue Konto genannt und eine Kopie der Ermächtigung geschickt haben.
Was ist, wenn eine Bank Hilfe verweigert?
Sollte eine der Banken sich sperren, können sich Kunden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die kann bei Verstößen Bußgelder gegen die Banken verhängen. Außerdem kann man sich an den Ombudsmann der Bank wenden, sollte es Probleme geben. „Entgelte dürfen beide Banken für den gesamten Wechselservice nur erheben, wenn das mit dem Kunden vereinbart wurde. Die müssen aber angemessen und an tatsächlichen Kosten orientiert sein“, sagt Feck.
Man kann aber auch den Kontoumzug selbst vornehmen. Dann muss man allerdings alle Daueraufträge und Lastschriften selbst neu einrichten. „Personenbezogene Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften müssen kostenlos zugänglich sein, ebenso die Informationen und Listen zu Daueraufträgen, Lastschriftmandaten und eingehenden Überweisungen sowie die Schließung des alten Kontos“, sagt der Experte.
Wichtig zu wissen: Ein Wechsel ist natürlich keine Garantie für langfristig niedrigere Gebühren bei der neuen Bank. „Es ist zu befürchten, dass noch weitere Banken bei den Entgelten nachziehen werden, da der Kostendruck für die Institute hoch ist“, sagt Feck. Ein erneuter Wechsel ist also nicht ausgeschlossen, wenn man weiterhin sparen will. Aber dann weiß man ja, wie es geht.