Berlin. Kassenpatienten stehen besser da als Privatversicherte – gibt’s nicht? Gibt’s doch: Die Kassen finanzieren ihren Mitgliedern nämlich unter bestimmten Bedingungen eine Haushaltshilfe – Privatpatienten schauen hier meist in die Röhre.

„Die Mindeststandards dieser Leistung sind gesetzlich geregelt“, erklärt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband der Kassen in Berlin. Anspruch haben Eltern von Kindern unter zwölf, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um Nachwuchs und Haushalt kümmern können. Dabei ist es egal, ob der Erkrankte in der Klinik liegt, eine Reha absolviert oder zu Hause gepflegt werden muss.

Auch junge Mütter können nach der Entbindung einen Anspruch haben – wenn der Arzt bescheinigt, dass Hilfe nötig ist; ebenso Schwangere (mit und ohne Kind im Haushalt), die von Schwangerschaftsbeschwerden ausgeknockt werden.

Bedingung ist in jedem Fall, dass niemand anderes im Haushalt lebt, der die Arbeit machen kann.

„Dabei kommt es auf die individuelle Situation an“, betont Marini. Ein Ehepaar könnte zum Beispiel Hilfe erhalten, wenn ein Partner krank ist und der andere sich aus beruflichen Gründen nicht kümmern kann.

Die Ersatzkraft übernimmt dann nicht nur die Kinderbetreuung, sondern auch Putzen, Waschen, Kochen und so fort. Dafür wird ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten fällig – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Tag; Schwangere und junge Mütter müssen nichts zuzahlen.

„Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern inzwischen deutlich großzügigere Leistungen an“, so die Expertin. Oft finanzieren die Kassen eine Hilfe beispielsweise bis zum 14. Lebensjahr des Nachwuchses oder sogar bei Kinderlosen.

„Wie diese sogenannten Satzungsleistungen im Einzelfall aussehen, muss man mit der Kasse klären“, empfiehlt Marini. Außerdem sollte man vorab besprechen, ob die Kasse die Haushaltshilfe stellt oder ob man sich selbst jemanden organisieren darf. Nimmt der Ehepartner oder ein naher Verwandter unbezahlten Urlaub, um den Haushalt zu schmeißen, kann die Kasse den Verdienstausfall in gewissen Grenzen erstatten.

Pflegeversicherung übernimmt Kosten

Anders sieht es aus, wenn jemand pflegebedürftig ist: Dann bezahlt die Pflegeversicherung die notwendige Versorgung des Haushalts. Oft übernimmt der Pflegedienst die Arbeit gleich mit und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

„Voraussetzung ist allerdings, dass man in eine Pflegestufe eingestuft ist“, erklärt Marini. Sind die alten Eltern also nur ein bisschen wackelig auf den Beinen, müssen sie die Putzfee selbst bezahlen.