Zerbricht eine Ehe und kommt es letztendlich zur Scheidung, wird nicht nur das Hab und Gut zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt, sondern auch die während der gemeinsamen Zeit erworbenen Rentenanwartschaften, also Ansprüche aus der Altersvorsorge.

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der Rentenanwartschaften bei einer Trennung

Dies geschieht mit dem sogenannten Versorgungsausgleich. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in vielen Ehen, zumindest wenn Kinder da sind, nur einer der Partner Rentenanwartschaften in größerem Umfang erwirtschaftet, während der andere durch Arbeitspausen und oft langjährige Teilzeitbeschäftigung geringere Ansprüche auf ein Ruhegeld hat. Ohne Ausgleich stünde dann im Trennungsfall einer der Partner praktisch ohne ausreichende Altersversorgung da. „Der Versorgungsausgleich wird in der Regel vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt“, erklärt Rechtsanwalt Gregor Mayer von der Kasseler Kanzlei Dr. Mayer & Kügler. Eine Ausnahme gibt es für kurze Ehen: Dauerte die Ehezeit nicht länger als drei Jahre, findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Ebenso kann er durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden sein.

Bei einer Scheidung fordert das Familiengericht Unterlagen für den Ausgleich an

Mit den Formularen werden sämtliche Altersvorsorgeansprüche der Eheleute erfasst, die während der Zeit der Ehe erworben wurden. Auch die Trennungszeit gehört hier grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags noch dazu. Das Gericht fordert zudem die entsprechenden Informationen bei den Rentenkassen an. „Jeder muss hierbei darauf achten, dass die bei den Versorgungsträgern gespeicherten Daten korrekt sind, denn dies wird vom Gericht nicht zwangsläufig überprüft“, so Mayer.

Eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung kann sich lohnen

Dabei werden alle bei der Rentenkasse gespeicherten Daten geprüft und können gegebenenfalls korrigiert werden. Oftmals fehlen zum Beispiel Versicherungszeiten wegen Kindererziehung oder Ausbildung.

So wird beim Versorgungsausgleich gerechnet

Ein Beispiel veranschaulicht, wie der Versorgungsausgleich funktioniert: Bei einem Ehepaar hat er zum Zeitpunkt der Heirat bei der gesetzlichen Rentenkasse eine Anwartschaft von 800 Euro im Monat. Seine Partnerin ist Beamtin und bringt es auf Pensionsansprüche in Höhe von monatlich 700 Euro. Nach etlichen Jahren Ehe haben sich die Anwartschaften bis zum Monatsletzten vor Zustellung des Scheidungsantrags wie folgt verändert: Seine Anwartschaft ist in dieser Zeit um 700 Euro gestiegen, während sie 200 Euro dazugewonnen hat. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, steht der Ex-Partnerin die Hälfte von 700 Euro, also 350 Euro, zu, während er Anspruch auf die Hälfte ihrer Steigerung hat (100 Euro). Im Ergebnis steht er am Ende bei 1.250 Euro und sie bei 1.150 Euro.

Dauert eine Trennung sehr lang, kann im Einzelfall der Versorgungsausgleich entfallen

In manchen Fällen würde die rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs allerdings den Umständen nicht gerecht werden. Experte Mayer: „Dies kommt beispielsweise bei einer sehr langen Trennungszeit in Betracht, wenn die Eheleute schon viele Jahre vor der Scheidung wieder eigene Wege gehen.“ Dann könne der Versorgungsausgleich im Einzelfall auch aus Härtegründen teilweise entfallen. Aber hier ist Eigeninitiative gefragt: Dies sollten die Scheidungswilligen bei Gericht von sich aus vorbringen.

Zudem ist es manchmal auch möglich, den Versorgungsausgleich noch nachträglich anzupassen oder abzuändern, zum Beispiel wenn der Ausgleichsberechtigte nach einigen Jahren verstorben ist.