Berlin. Viele Jahre nach der traurigen Scheidung nähert man sich dem Ruhestand, der Ex-Partner ist inzwischen schon irgendwann verstorben – in so einem Fall sollte man wissen: Per Antrag kann man seine gesetzliche Rente oft deutlich erhöhen!

Das liegt daran, dass zu einer Scheidung normalerweise der sogenannte Versorgungsausgleich gehört: Die Anrechte der Ehepartner bei der Rentenversicherung wie auch bei anderen Versorgungseinrichtungen werden fair aufgeteilt.

Änderung nur auf Antrag

Die Rentenkasse überträgt dafür einfach entsprechend viele Entgeltpunkte vom Konto des ausgleichspflichtigen Partners aufs Rentenkonto des anderen Partners. So weit, so einfach – und nun der makabre Trick:

Laut Versorgungsausgleichsgesetz ist eine „Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person“ möglich. Man kann sich die im Zuge des Versorgungsausgleichs abgegebenen Rentenpunkte also auch noch viele Jahre später zurückholen! Dafür muss man allerdings einen entsprechenden Antrag stellen.

Kein Nachteil für Hinterbliebene

Die Sache klappt laut Rentenversicherung immer dann, „wenn der frühere Ehepartner gestorben ist und selbst höchstens 36 Monate Rente aus den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erhalten hat“. Interessanterweise verringert sich die Höhe einer Hinterbliebenenrente durch die Anpassung nicht.

Übrigens: Wie so ein Versorgungsausgleich insgesamt abläuft und worauf man dabei achten sollte, erklärt eine offizielle Broschüre der Rentenversicherung: Dieser Link führt direkt dorthin.