Hamburg. Ein frecher Hund, ein niedliches Kätzchen, ein süßer Hamster – oder gar eine riesige Anakonda: Die Deutschen lieben Tiere. Nach Angabe des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe haben rund 45 Prozent aller Haushalte einen tierischen Mitbewohner. Aber Achtung: „Selbst das allerkleinste Tier kann einen großen Schaden anrichten“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Tierhalter haften für Schäden – auch, wenn sie selbst gar nichts falsch gemacht haben

So können auch Vierbeiner, die normalerweise völlig friedlich sind, doch mal unerwartet aggressiv reagieren, oft mit schlimmen Folgen: Kratzer oder Bisse können Blutvergiftungen verursachen. Und schon einfacher Kuschel-Kontakt kann manchmal Menschen mit einer fiesen Krankheit anstecken. Daher sollte man wissen, dass der Halter grundsätzlich für alle Schäden haftet, die sein Tier verursacht – auch wenn er selbst gar nichts falsch gemacht hat. Angesichts dieser Haftpflicht sind Tierbesitzer deshalb gut beraten, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.

Fürs Meerschweinchen benötigt man keine Police, für Hunde schon

„Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster oder Katzen sind üblicherweise in der privaten Haftpflichtpolice mitversichert“, erklärt Boss. Wer da ganz sichergehen will, fragt bei der Versicherung nach oder guckt ins Kleingedruckte in der Akte.

Grundsätzlich nicht mit abgedeckt sind jedoch Hunde! Für sie benötigt man deshalb eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung, die in einigen Bundesländern sogar Pflicht ist. Eine vernünftige Police kostet nach Recherchen von Stiftung Warentest etwa 5 bis 7 Euro pro Monat. Die Mindestdeckungssumme sollte möglichst hoch sein, der Bund der Versicherten empfiehlt da sogar 15 Millionen Euro.

Selbst das kleinste Tier kann einen großen Schaden anrichten

Gute Hundehaftpflichtverträge gelten auch für Welpen und Jungtiere sowie bei Auslandsaufenthalten. Sinnvoll ist es außerdem, dass Mietsachschäden abgedeckt sind, wozu auch Schäden in einer Ferienwohnung zählen. „Wichtig ist außerdem, dass die Versicherung auch dann reguliert, wenn mal eine andere Person auf den Hund aufgepasst hat“, so Boss. Bei nicht kastrierten Rüden sollten schließlich auch sogenannte ungewollte Deckakte abgesichert sein: unerwünschter Nachwuchs kann bei Rassehündinnen teuer werden.

Bei Pferden sollten auch Flurschäden versichert sein

Für Pferde braucht man ebenfalls eine eigene Haftpflichtversicherung. Hier muss man mit etwa 10 bis 15 Euro pro Monat rechnen. Als Mindestdeckungssumme werden 15 Millionen Euro empfohlen, auch hier sollten Jungtiere eingeschlossen sein. „Halter sollten darauf achten, dass Reitbeteiligungen und fremde Reiter mit abgedeckt sind“, empfiehlt Expertin Boss. Außerdem sollten auch Flurschäden übernommen werden, die entstehen können, wenn das Pferd durchgeht und beispielsweise einen Acker verwüstet.

„Bei exotischen Tieren muss der Versicherungsschutz individuell geklärt werden“, betont Boss. Manchmal ist so ein Tier von der normalen privaten Haftpflichtpolice abgedeckt – also einfach mal nachfragen. „Den Versicherungsschutz sollte man sich dann schriftlich bestätigen lassen, damit es im Ernstfall keine Probleme gibt.“ Ansonsten sollte man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Exoten abschließen.

Unfall mit Hund: Halter haftet

Hund reißt sich los – läuft vor Fahrrad – Fahrradfahrer stürzt: Dann haftet der Halter des Hundes für die vom Radfahrer erlittenen Schäden. In diesem Fall gab es letztlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro für die Verletzungen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 20. 12. 22, 11 U 89).