Auch wenn es nicht unbedingt angenehm ist, Dinge rund um den eigenen Tod zu regeln, sollte man sie doch rechtzeitig angehen. Ein Testament zu machen, gehört dazu. Das ist auch gar nicht kompliziert: Im Grunde benötigt man dazu nur Zettel und Stift – denn handgeschrieben muss das Testament auf jeden Fall sein, damit es gültig ist.

In dem Dokument legt man fest, wer erben soll. Ebenfalls nötig sind Ort, Datum, Unterschrift und eine Überschrift wie „Testament“ oder „Mein Letzter Wille“. „Dadurch wird klar, dass es nicht nur dahingeschrieben ist, sondern dass sich jemand wirklich Gedanken gemacht hat“, sagt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge und Fachanwalt für Erbrecht in Heidelberg.

Bei Änderungen besser keine Streichungen vornehmen

Alternativ kann man ein Testament auch beim Notar aufsetzen lassen, dann muss man es nur noch unterschreiben. In so einem Fall spricht man vom „notariellen Testament“. Das kostet, kann aber sinnvoll sein, wenn komplexe Sachverhalte zu regeln sind.

Wer seine Meinung im Laufe der Zeit ändert, kann das Papier einfach zerreißen und ein neues Testament schreiben. „Das ist sicherer, als Passagen durchzustreichen und zu ersetzen. Da weiß man am Ende nie, wer das geändert hat“, rät Bittler aus langer Erfahrung mit solchen Fällen.

Das fertig verfasste Testament kann man dann zum Beispiel einer vertrauenswürdigen Person übergeben. Bittler hat da einen praktischen Tipp: „Ich würde empfehlen, das Schreiben in die amtliche Verwahrung zum Nachlassgericht zu geben. Das kostet derzeit 93 Euro, für zwei Eheleute mit einem gemeinsamen Dokument 111 Euro. So sind Sie ganz sicher, dass das Testament nicht irgendwie abhandenkommt. Wenn jemand verstirbt, wird automatisch im zentralen Testamentsregister in Berlin abgefragt, ob ein Testament hinterlegt ist.“

Einzelne Gegenstände kann man per Vermächtnis weitergeben

Will man einer bestimmten Person, die nicht zu den Erben zählt, eine spezielle Sache hinterlassen, fügt man das als „Vermächtnis“ in das Testament ein. Die Erben müssen diesen Gegenstand dann herausgeben. Ein Vermächtnisnehmer hat keinerlei Pflichten, muss sich nicht wie die Erben um die Aufteilung des Nachlasses kümmern und haftet auch nicht für Schulden des Erblassers. Wichtig ist daher, dass ganz klar ein oder mehrere Erben festgelegt sind, damit das Nachlassgericht einen Erbschein ausstellen kann. „Einer der schlimmsten Fehler ist, sein Vermögen nur nach Gegenständen aufzuteilen“, betont Bittler, „wenn der Nachlass bloß auf diese Weise verteilt ist, wird später nur gerätselt und ausgelegt.“

Gesetzliche Erbfolge berücksichtigt eine bestimmte Reihenfolge

Wer alles an den Ehepartner und die Kinder vererben will, benötigt übrigens kein Testament – ohne greift einfach die gesetzliche Erbfolge. „Angenommen, Sie haben nichts aufgeschrieben, sind verheiratet, haben zwei Kinder und keinen Ehevertrag, es gilt die Zugewinngemeinschaft: Dann erbt der Ehegatte die eine Hälfte, die Kinder die andere“, so der Fachanwalt. Genau gesagt sieht die gesetzliche Erbfolge so aus: Ohne Testament richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, ob jemand etwas bekommt. Sofern vorhanden beziehungsweise am Leben, erben laut Gesetz in dieser Reihenfolge zuerst die Kinder oder Enkelkinder, gegebenenfalls die Eltern oder Geschwister, Nichten und Neffen, noch seltener die Onkel und Tanten oder Cousins und Cousinen.

Für Ehepaare kann das sogenannte Berliner Testament interessant sein, mit dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. So können sie gemeinsam vorgeben, dass ihre Kinder erst dann erben sollen, wenn beide Eltern tot sind. Ein Problem dabei: Sobald dann einer verstorben ist, ist in der Regel keine Änderung dieses gemeinsamen Testaments mehr möglich.

Tanja Wessendorf
aktiv-Redakteurin

Tanja Wessendorf berichtet für aktiv aus der Industrie und schreibt über Verbraucherthemen. Sie studierte in Berlin Politikwissenschaft und volontierte in Hamburg bei der Tageszeitung „Harburger Anzeigen und Nachrichten“. Seit 2008 arbeitet sie als Redakteurin, viele Jahre in der Ratgeber-Redaktion des „Kölner Stadt-Anzeiger“, aber auch beim TV-Sender Phoenix. Privat liebt sie alles, was schnell ist: Kickboxen, Eishockey und laufen mit ihrem Hund. 

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