Berlin. Neues Jahr, neues Glück – das gilt auch, wenn es um die Finanzen geht. Wer sich jetzt mal an die Akten setzt, lebt wahrscheinlich bald günstiger: Verträge regelmäßig upzudaten, kann oft viel Geld sparen.
Telefon:
„Mobilfunktarife verändern sich ständig“, sagt Alexander Kuch von teltarif.de, einem Telekommunikationsportal. Neigt sich also die übliche Erstlaufzeit von zwei Jahren dem Ende zu, sollte man einen Vertrag nicht ungeprüft weiterlaufen lassen, sondern Preis und Leistung mit aktuellen Offerten vergleichen. „Oft findet man sogar beim eigenen Anbieter bessere Tarife“, sagt der Experte. Wer einen flexiblen Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist hat, sollte ein- bis zweimal pro Jahr den Stand der Dinge prüfen.
„Beim Festnetz dagegen gibt es inzwischen kaum noch nennenswerte Veränderungen“, so Kuch. Hier reicht also ein gelegentlicher Preischeck.
Strom und Gas:
„Für alle, die ihren Energieversorger noch nie gewechselt haben, lohnt sich der Anbieterwechsel fast immer!“ Das betont Lundquist Neubauer von verivox.de, einem Vergleichsportal. Ansonsten empfiehlt er, die vereinbarten Preise für Strom und Gas einmal pro Jahr zu überprüfen. Die meisten Verträge haben nämlich Laufzeiten von zwölf Monaten – und für Neukunden gibt es oft besonders günstige Angebote.
Versicherungen:
„Neukunden bekommen bei vielen Versicherungen bessere Konditionen als Bestandskunden.“ So die Erfahrung von Toralf Richter, Experte fürs Thema bei Verivox. Bei der Kfz-Police empfiehlt er deshalb den alljährlichen Check. Bei der privaten Haftpflicht-, der Hausrat-, der Rechtsschutz- und der Wohngebäudeversicherung sowie bei Auslandskranken- und Unfallpolicen genüge es, die Konditionen alle zwei, drei Jahre zu prüfen. Denn: „Oft bieten neuere Verträge mehr Leistungen für dasselbe oder sogar weniger Geld“, erklärt Richter.
Bei privaten Krankenversicherungen lohnt ein Umstieg nur in Ausnahmefällen und nach gründlicher Beratung. Manchmal macht aber ein anderer Tarif beim bisherigen Anbieter Sinn.
Was man normalerweise auf keinen Fall anpacken sollte: Laufende Kapitallebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen! Was zu tun ist, falls man in eine Lebensversicherung nicht weiter einzahlen will, erklären wir hier.
Kredite:
Alle Darlehen – vor allem die für Immobilien! – gehören auf den Prüfstand, sobald die Verträge zehn Jahre alt werden. Denn dann darf man laut Gesetz kündigen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann (mehr dazu). Ein Wechsel lohnt sich immer, wenn die Zinsen seit Vertragsabschluss gesunken sind.
Klassische Konsumentenkredite etwa fürs Auto, die nach dem 10. Juni 2010 unterschrieben worden sind, können jederzeit gekündigt werden. Zwar muss man dann eine (niedrige) Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen – die Umschuldung kann sich trotzdem rechnen.
Mitgliedschaften und Abos:
Oft sind die Kinder dem Sportverein längst entwachsen. Ein gebuchtes Fitnessstudio wird in der Praxis kaum noch besucht. Oder der teure Platz in einer Konzertreihe nur noch selten belegt … Also ruhig mal kündigen – neu abschließen kann man schließlich jederzeit.