Aus Kindern sollen ja Erwachsene werden, die planvoll mit Geld umgehen können. Deshalb muss man schon in der Jugend lernen, wie man seine finanziellen Mittel richtig einteilt. Dabei hilft das Taschengeld. Es gibt Kindern und Jugendlichen den Freiraum, sich etwas kaufen zu können, ohne vorher die Erziehungsberechtigten fragen zu müssen.

Sie werden dadurch selbstständiger und können stolz auf sich sein, wenn sie durch Sparen eine größere Anschaffung aus eigener Kraft bezahlen konnten. Doch diese positiven Erfahrungen können die Kinder nur machen, wenn sich auch die Eltern an gewisse Regeln halten.

Taschengeld spätestens ab dem sechsten Lebensjahr

Helmut Popp vom Jugendamt der Stadt Nürnberg rät: Die Finanzerziehung sollte bereits im Kleinkindalter beginnen – auch, wenn jüngeren Kindern oft noch die Reife fehlt, den Wert des Geldes bewusst zu erfassen. Spätestens mit sechs Jahren sollten die ersten regelmäßigen Zahlungen erfolgen. Da ein Monat für Grundschulkinder ein recht langer Zeitraum ist, empfiehlt der Experte die wöchentliche Auszahlung. Als Orientierungswert gelten für Sechs- bis Siebenjährige 2,50 Euro pro Woche und für Acht- bis Neunjährige 3,50 Euro.

Falls solche Beträge für das eigene Haushaltseinkommen zu hoch sind, ist es wichtig, mit dem Kind zu besprechen, warum es eventuell weniger als seine Klassenkameraden bekommt. Und soll bereits ein Kindergartenkind eigenes Geld zur Verfügung haben, etwa weil die Geschwister auch etwas erhalten, sind 1,50 Euro wöchentlich angemessen.

Ab dem zehnten Lebensjahr kann die Auszahlung monatlich erfolgen – empfohlen werden 16 Euro. Dann sind die Kinder in der Regel alt genug, um diesen Zeitraum zu überblicken.

Die folgende Tabelle zeigt Orientierungswerte, wie Eltern das Taschengeld laut dem Jugendamt Nürnberg allmählich anheben können:

JahreBetragAuszahlung
unter 61,50 €wöchentlich
6–72,50 €wöchentlich
8–93,50 €wöchentlich
1016 €monatlich
1118 €monatlich
1222 €monatlich
1325 €monatlich
1430 €monatlich
1535 €monatlich
16*45 €monatlich
17*55 €monatlich
18*75 €monatlich

*ab 16 Jahre für Jugendliche, die wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind (Schüler, arbeitslose Jugendliche)

Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
 

Freie Verfügung ist wichtig

Wie das Kind das Geld verwendet, ist ihm selbst überlassen. Sich nicht einzumischen, ist hier die hohe Kunst der Eltern – selbst wenn der Nachwuchs sich scheinbar überflüssige Dinge wie Süßigkeiten oder die x-te Handyhülle kauft.

Auch wenn das Geld direkt am Monatsanfang verjubelt wird, gilt es für Eltern, sich zurückzuhalten. Denn schießen sie Geld nach, lernt der Sprössling nicht zu haushalten. Ebenso sollten die Eltern vermeiden, Extrawünsche des Kindes nebenher zu erfüllen.

Budgetgeld für notwendige Käufe

Für Teenager ab 14 Jahren sind 30 Euro monatlich angemessen. Es kann ab diesem Alter aber auch ein höherer Betrag gezahlt werden – dann aber verbunden mit der Auflage, dass der Jugendliche seine Kleidung oder das Schulmaterial selbst kaufen muss.

Die Summe, die aufs Jahr gerechnet zum Beispiel für Klamotten vorgesehen ist, wird auf zwölf Monate verteilt zusätzlich ausgezahlt.

Taschengeld nicht für notwendige Anschaffungen

Grundsätzlich gilt jedoch: „Das Taschengeld sollte nicht für notwendige Anschaffungen ausgegeben werden müssen“, so Helmut Popp. Der Kauf von Kleidung, Schulmaterial oder Fahrtkosten bleibt – wenn nicht über das Budgetgeld eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird – Elternsache.

Kein Taschengeldentzug bei Fehlverhalten

Auch für Bestrafungsaktionen ist das Taschengeld tabu, etwa wenn das Kind schlechte Noten nach Hause bringt. Ebenso ist es nicht empfehlenswert, das Taschengeld mit Geldgeschenken oder selbst verdientem Geld zu verrechnen – das wirkt demotivierend. Die Eltern selbst sollten sich bei der Auszahlung als verlässliche Partner erweisen: Sie zahlen das Taschengeld zum vereinbarten Zeitpunkt – und gerne.