Luxemburg/Berlin. Seit Juli müssen Kneipen-Besitzer, die Gratis-WLAN anbieten, für illegale Downloads ihrer Gäste nicht mehr haften. Mit dieser gesetzlichen Regelung hat die Bundesregierung die sogenannte „Störerhaftung“ abgeschafft. Trotzdem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen Ladenbesitzer aus München verurteilt. AKTIV sprach mit Judith Steinbrecher vom Digitalverband Bitkom.

Bedeutet dieses Urteil wieder das Ende für freies WLAN in den Kneipen?

Nein. Ein Wirt, der freies WLAN anbietet, muss unter einer Bedingung keinen Schadenersatz bei illegalen Downloads fürchten: Wenn die Gäste per Passwort ins Netz gehen und vorher beim Wirt ihre Identität offenlegen. Allerdings ist das laut EuGH nur eine Ausnahmebedingung. Die Regel ist, dass der WLAN-Anbieter auch ohne Passwort nicht haftet.

Was meinen Sie denn?

Bei einem WLAN-Zugang ohne Passwort ist ein einmaliger illegaler Download noch unkritisch – quasi als singuläres Vergehen. Sollte aber zum Beispiel ein Musikverlag abgemahnt haben und sodann Folgeverstöße über das passwortlose WLAN eines Wirtes nachweisen, kann es teuer werden.

Und wie ist das bei passwortgeschützen Zugängen? Da kann doch auch jemand Inhalte klauen.

In diesem Fall ist der Wirt aus dem Schneider. Die Musikverlage können ihn nicht mehr zur Kasse bitten.

WLAN ohne Passwort ist für die Anbieter risikoreicher?

Bei Folgeverstößen drohen dem Wirt Kosten für eine Abmahnung, Schadenersatz oder gar ein Prozess. Und es kann ihm gegenüber gerichtlich angeordnet werden, künftig seinen Internetzugang mit Passwörtern zu schützen und die Namen seiner Nutzer festzuhalten. So war es auch in dem Münchener Fall, über den der Europäische Gerichtshof im September entschieden hat.