Berlin. Das spart immerhin etwas Zeit und Porto: Der Steuererklärung für das Jahr 2017 muss man im Prinzip keinerlei Belege mehr beifügen! Das gilt sogar für Spendenquittungen. Aber: „Man muss seine Belege natürlich trotzdem erst mal aufheben – um sie auf Nachfrage des Finanzamts vorlegen zu können“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.
Wobei es nicht schaden kann, Belege dann doch noch mitzusenden, wenn es auffällige Abweichungen im Vergleich zu 2016 gibt, etwa durch eine neu begonnene doppelte Haushaltsführung. Außerdem rät Klocke generell dazu, die Steuerformulare selbst nun vorsichtshalber etwas ausführlicher auszufüllen, also zum Beispiel nicht nur „Installateur“ einzutragen, sondern „Wartung Gastherme“.
Steuererklärung elektronisch abgeben – für viele Bürger erstmals Pflicht
Ganz schnell an den Computer setzen sollte sich mal, wer neben dem Job auch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat oder bestimmte ehrenamtliche Einkünfte. Denn die in solchen Fällen nötigen Formulare (und damit sinnvollerweise die gesamte Steuererklärung) müssen ab sofort authentifiziert über das amtliche Portal elster.de abgegeben werden!
Dafür muss man sich dort aber erst mal angemeldet haben. Zunächst klickt man auf der Startseite des Portals auf „Benutzerkonto erstellen“. Der im weiteren Ablauf nötige Freischaltcode kommt dann per Post, und zwar an die bei den Meldebehörden hinterlegte Adresse. „Das kann auch mal ein paar Wochen dauern“, weiß Klocke.
Einerseits erlebt man hier hautnah, dass auch der Staat digitaler wird. Andererseits erleidet man „unnötige Bürokratie“, so der Steuerzahlerbund. Weil eben auch ein Rentner, der als nicht vom Verein angestellter Übungsleiter aktiv ist, nur deshalb in den elektronischen Kampf mit dem Fiskus ziehen muss …
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann höhere Pauschale absetzen
Ebenfalls neu: die Zeile 98 im Mantelbogen. „Hier sollte der Steuerbürger normalerweise kein Kreuz machen“, sagt Klocke, „das ist nur für sehr spezielle und vor allem umstrittene Fälle gedacht.“
Ansonsten hat sich seit dem Vorjahr kaum etwas an den Regeln geändert. Wer seit dem 1. Februar (!) 2017 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann dafür höhere Pauschalen als zuvor geltend machen – ganz unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten. 764 Euro dürfen Singles absetzen, Ehepaare 1.528 Euro, Eltern noch mehr. Berufseinsteiger sollten wissen, dass auch der Umzug für den allerersten Job schon Steuern spart.
Übrigens: Die Abgabefrist läuft normalerweise am 31. Mai ab (es gibt da aber einige Ausnahmen, je nach Bundesland). Erst nächstes Jahr, also bei der Steuererklärung für 2018, darf sich dann jeder bis Ende Juli Zeit lassen.