Berlin. Wofür gibt’s wohl einen Stundenlohn von mehr als 100 Euro? Fürs Ausfüllen der Steuererklärung!

An die 900 Euro gibt’s statistisch gesehen im Schnitt zurück. Und wer im Kampf mit den Formularen schon erfahren ist, kann die Sache ganz locker hinter sich bringen: „Viel geändert hat sich nicht“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. „Und man muss die selbst erstellte Einkommensteuererklärung nach wie vor bis 31. Mai abgeben – die Verlängerung der Frist bis Ende Juli ist zwar Gesetz, das gilt aber erst fürs Steuerjahr 2018.“

Alle Vordrucke mit Erläuterungen sind unter formulare-bfinv.de zu finden – natürlich kostenlos. „Arbeitnehmer und Senioren dürfen auch weiterhin Formulare abliefern“, so Klocke, „Freiberufler und Gewerbetreibende müssen dagegen in der Regel elektronisch einreichen.“

Wer freiwillig den Weg übers Internet gehen will, kann dafür das amtliche Portal elster.de nutzen. Cleverer ist es aber, sich von PC-Programmen helfen zu lassen, die mit schlauen Fragen beim Steuersparen helfen (und in der Regel eine „Elster“-Schnittstelle bieten): Da gibt es etwa „t@x“ und „Taxman“, die „Steuer-Spar-Erklärung“ und das „Wiso Steuer-Sparbuch“. Software mit „2017“ im Namen ist üblicherweise für das jetzt abzuhakende Jahr 2016.

Wer ab März 2016 aus beruflichen Gründen umgezogen ist, kann höhere Pauschbeträge geltend machen. „Und zwar zusätzlich zu den Kosten des Möbeltransports und doppelten Mietzahlungen“, wie Klocke betont.

Wer viel Geld für Zahnersatz und Kuren, Brille, Augenlasern oder Hörgerät ausgegeben hat, sollte solche „Krankheitskosten“ auf jeden Fall in die Steuererklärung eintragen. Ob und was dann am Ende genau anerkannt wird, hängt von der „zumutbaren Eigenbelastung“ ab. Genauer erklären wir die Sache mit den Krankheitskosten hier bei aktiv.

Und wer etwa während des Urlaubs auf einen Tierbetreuer im Haus setzt, sollte wissen: Auch das gilt inzwischen als „haushaltsnahe Dienstleistung“, die abgesetzt werden kann. Handwerkereinsätze in Haus und Garten wie auch manche Arbeiten vor dem eigenen Grundstück sparen heutzutage ebenfalls mehr Steuern als früher – hier lesen Sie mehr zu Handwerker-Rechnungen.

Übrigens: Oft genug ist der Steuerbescheid fehlerhaft! Mehr dazu, wie man Fehler aufspürt und wie man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt.