Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Steuererklärung 2026 (für das Steuerjahr 2025) kann erstmals mit nur einem Klick in der amtlichen Elster-App abgegeben werden.
- Das soll ab Juli funktionieren. Diese Neuerung gilt aber nicht für alle – und sie ist auch nicht für alle sinnvoll, wie der Bund der Steuerzahler erklärt.
- So oder so sollte man stets die Steuererklärung machen! Im Schnitt gibt es bei einer Erstattung fast 1.200 Euro zurück.
Deutschland wird schon wieder etwas digitaler: Ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder können ihre Steuererklärung ab diesem Sommer mit einem Klick elektronisch abgeben, wenn sie dies möchten. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften können das neue Angebot nutzen. Nötig dafür ist ein gültiges Elster-Konto, also die einmalige Registrierung bei elster.de, dem Online-Angebot der Steuerverwaltung.
Die neue Funktion zur Ablieferung der Steuererklärung kann in der Elster-App freigeschaltet werden
Außerdem braucht man die ebenfalls amtliche App „MeinElster+“. Und dann muss man sich noch in eben dieser App für die neue Funktion „okElster“ freischalten lassen, was ab April klappen soll.
Die Steuererklärung mit einem Klick per App soll ab Juli funktionieren – aber nicht für alle
Wer das alles erledigt hat, soll ab Juli 2026 in der App eine vorausgefüllte Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 sehen – und gleich auch schon eine Vorschau auf den persönlichen Steuerbescheid. Beides basiert auf den Daten, die der Finanzverwaltung bereits elektronisch vorliegen, die also zum Beispiel vom Betrieb gemeldet worden sind.
Wer die vorausgefüllte Steuererklärung einfach so absendet, verschenkt oft viel Geld
„Diese Erklärung kann bei Einverständnis mit nur einem Klick abgesendet werden“, betont etwa das Bayerische Staatsministerium der Finanzen. „Änderungen oder Anpassungen sind selbstverständlich vor Versand jederzeit noch möglich.“ Damit gebe es „eine rechtssichere, nutzerfreundliche und vollständig digitale Möglichkeit, Steuererklärungen einzureichen“.
Im Prinzip sei das ja eine prima Sache, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler in Berlin. „Aber man muss da schon aufpassen, wenn man absetzbare Kosten hat, von denen das Finanzamt nichts wissen kann.“
Also zum Beispiel lange Wege zur Arbeit, teure Fortbildungen, Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen oder auch Pflegekosten: Solcherlei Ausgaben können in der amtlich vorausgefüllten Steuererklärung gar nicht enthalten sein. Wer diese also mal eben per Klick abgibt, verschenkt oft viel Geld.
Ehepaare und Eltern wiederum müssen ihre Steuererklärung sowieso noch wie bisher abliefern – und sollten dies jedenfalls tun, ermuntert Karbe-Geßler. Denn: „Im statistischen Schnitt geht es bei einer Steuererstattung um fast 1.200 Euro.“
Ab sofort wirken sich Kinderbetreuungskosten steuerlich stärker aus
Die Regeln für den Kampf mit den Steuerformularen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht groß geändert. Neu ist unter anderem, dass Kinderbetreuungskosten nun zu 80 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können – zuvor waren nur zwei Drittel dieser Kosten abziehbar. Außerdem wurde der Höchstbetrag angehoben: Bis zu 4.800 Euro pro Kind und Jahr wirken sich jetzt steuerlich aus. Hier gibt es also mehr Geld zurück. „Ein echter Fortschritt“, urteilt die Expertin, „aber aus unserer Sicht sollten eigentlich 100 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich gelten.“
Neu ist auch der steuerliche Umgang mit Abfindungen: Seit Januar 2025 wird eine für die Betroffenen günstige Vorschrift, die sogenannte Fünftelregelung, nicht mehr automatisch im betrieblichen Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Anwendung dieser Fünftelregelung also selbst in der Steuererklärung beantragen – sonst wird ihre Abfindung viel zu hoch besteuert.
Übrigens: Für die Fahrten zur Arbeit gilt nach wie vor die gewohnte Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt. Gerechnet wird weiterhin mit 30 Cent pro Kilometer des einfachen Weges und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Die im Dezember 2025 vom Parlament beschlossene Erhöhung auf 38 Cent schon ab dem ersten Kilometer greift erst ab dem Steuerjahr 2026 – das ist also ein Punkt für die Steuererklärung 2027.

Wie die Einkommensteuer sehr viel Geld umverteilt
Die unterschiedlichen Bruttoeinkommen, die Beschäftigte für ihre Arbeit erhalten, werden in Deutschland gleicher gemacht – durch die Einkommensteuer einerseits, mit Sozialleistungen andererseits: Der Sozialstaat verteilt kräftig um. Speziell die deutsche Einkommensteuer hat nämlich einen „progressiven“ Tarif. Das heißt: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr Steuern – aber nicht etwa nur in Euro, sondern als steigende Quote der Einkünfte. Je mehr man verdient, desto höher ist also der prozentuale Steuersatz. Dazu muss man wissen, dass sehr viele Beschäftigte praktisch gar keine Lohn- und Einkommensteuer bezahlen müssen! Die einkommensschwächere Hälfte der Steuerpflichtigen trägt weniger als ein Zehntel zum gesamten Aufkommen dieser Steuerart bei. Die einkommensstärkere Hälfte trägt da praktisch die gesamte Steuerlast, wie das Institut der deutschen Wirtschaft auf Basis amtlicher Daten ausgerechnet hat. Und dabei geht es immerhin um rund 350 Milliarden Euro im Jahr! Noch deutlicher wird die Wirkung des progressiven Einkommensteuertarifs, wenn man nur das am besten verdienende Fünftel betrachtet: Diese 20 Prozent der Steuerpflichtigen liefern dem Staat 72 Prozent der gesamten Einnahmen aus der Lohn- und Einkommensteuer.

Thomas Hofinger schreibt über Wirtschafts-, Sozial- und Tarifpolitik – und betreut die Ratgeber rund ums Geld. Nach einer Banklehre sowie dem Studium der VWL und der Geschichte machte er sein Volontariat bei einer großen Tageszeitung. Es folgten einige Berufsjahre als Redakteur und eine lange Elternzeit. 2006 heuerte Hofinger bei Deutschlands größter Wirtschaftszeitung aktiv an. In seiner Freizeit spielt er Schach und liest, gerne auch Comics.
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