Der nächsten Generation etwa Gutes tun, sei es finanziell oder auf andere Weise, das ist in vielen Familien immer wieder Thema. Dabei gilt es jedoch einige wichtige Regeln zu beachten. Denn Geschenke sind nicht immer Privatsache. Juristin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, und Steuerberater und Rechtsanwalt Markus Deutsch aus Berlin, Vizepräsident beim Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg, geben einen Überblick.
„Sollen Minderjährige Immobilien oder Grundstücke erhalten, muss das Familiengericht zustimmen“, erklärt Juristin Becker. Hintergrund ist, dass mit solchen Geschenken möglicherweise finanzielle Belastungen verbunden sein könnten, beispielsweise wenn eine Eigentumswohnung mit einer Hypothek belastet ist.
„Geldgeschenke an Kinder sind dagegen genehmigungsfrei“, sagt die erfahrene Familienanwältin. Dabei ist es egal, ob es sich um 100 Euro oder um 100.000 Euro handelt. Die in der Praxis weitverbreiteten Sparverträge, bei denen Eltern oder Großeltern per Sparplan regelmäßig 50 oder 100 Euro pro Monat für den Nachwuchs einzahlen, sind also völlig unproblematisch.
Läuft das Sparbuch auf dem Namen des Kindes, dürfen Eltern sich nicht einfach bedienen
Bei solchen Geldgeschenken läuft das Sparkonto in vielen Fällen auf den Namen des Kindes. Und das hat Konsequenzen. „Geschenkt ist geschenkt, und das Geld auf dem Konto gehört dem Kind“, erklärt Juristin Becker. Eltern dürfen deshalb nicht nach Lust und Laune über das Geld verfügen und es erst recht nicht für ihre eigenen Wünsche ausgeben – das wäre nämlich strafbar.
„Die Sorgeberechtigten dürfen lediglich im Interesse und zum Wohle des Kindes eine sogenannte Vermögenssorge ausüben“, erläutert Becker. Das bedeutet: Die Erziehungsberechtigten dürfen das Geld zwar für das Kind anlegen, müssen dabei aber „wie in eigenen Angelegenheiten handeln“, wie Juristen das nennen. Also so vorgehen, wie sie es auch mit ihrem eigenem Geld täten.
Sicher sparen: Mit Festgeld, seriösen Aktien oder Fonds
Dieser Grundsatz hat auch Konsequenzen für die Anlageformen: Sichere Produkte mit festen Zinsen wie beispielsweise ein Sparbuch sind völlig okay. Auch ein Depot mit seriösen Aktien oder breit streuenden Fonds ist in Ordnung. Wie man dabei vorgehen sollte, lesen Sie auf aktiv-online.de: Anlegen per ETF-Sparen: Globale Aktienfonds bieten langfristig gute Chancen. Windige Geldanlagen und Spekulationsgeschäfte sind dagegen tabu. Wo die Grenze zu ziehen ist, hängt natürlich vom Einzelfall ab.
Auf jeden Fall sollten Eltern das Geld des Kindes im Blick behalten, damit sie bei eventuellen Verlusten rechtzeitig gegensteuern können. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Kind größere Summen auf dem Konto liegen hat. „Es gab schon Fälle, in denen Eltern zu Schadenersatz verurteilt wurden, weil sie das Vermögen der Kinder durch hochriskante Geschäfte größtenteils vernichtet hatten“, warnt die Juristin.
Kind bestimmt grundsätzlich selbst über die Verwendung
Weil das Geld dem Kind gehört, darf es auch grundsätzlich selbst bestimmen, was damit geschieht. Wie viel Mitspracherecht es tatsächlich bekommt, ist natürlich auch eine Altersfrage. „Solange das Kind noch minderjährig ist, entscheiden selbstverständlich die Eltern, ob sie den Wünschen nachgeben“, erklärt Becker. Das bedeutet: Will sich das Kind von seinem Geld ein neues Handy kaufen, können die Eltern das verbieten. Sie dürfen aber nicht stattdessen ein Fahrrad erwerben, das das Kind gar nicht haben will.
„Grundsätzlich ist das Vermögen des Kindes nicht für dessen alltägliche Bedürfnisse da, sondern die Eltern müssen den Unterhalt ihrer Kinder selbst finanzieren“, sagt Expertin Becker. Egal ob Klassenfahrt, Wintermantel oder ein Computer für die Schule – solche Dinge dürfen Eltern also nicht vom Konto des Kindes bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn das Kind damit einverstanden ist, denn: „Minderjährige sind gar nicht bzw. nur beschränkt geschäftsfähig und dürfen so etwas nicht selbst entscheiden“, so Becker.
Selbst wenn die Eltern gerade finanziell in der Klemme sind, dürfen sie nicht einfach auf das Geld der Kinder zugreifen, auch nicht leihweise. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nachwuchs mit der Leihgabe einverstanden ist oder sie vielleicht sogar selbst angeboten hat. „Wer sich von minderjährigen Kindern Geld leihen will, muss dies vom Familiengericht genehmigen lassen und braucht einen ordnungsgemäßen Kreditvertrag“, erläutert die Juristin.
Geld immer getrennt anlegen
Auch wenn das alles ziemlich kompliziert klingt, empfiehlt Becker dennoch, das Geld des Kindes und das der Eltern stets säuberlich zu trennen und am besten ein eigenes Konto auf den Namen des Kindes zu eröffnen. „Eltern sind im Rahmen der Vermögenssorge zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Geldes verpflichtet und dazu gehören in den allermeisten Fällen auch getrennte Konten“, erläutert die Expertin.
Zinsen und andere Erträge: Meist sind sie steuerfrei
Wird das Geld des Kindes von den Eltern angelegt, bekommt es dafür natürlich Zinsen oder andere Erträge. „Grundsätzlich hat jedes Kind einen eigenen Sparerfreibetrag von 801 Euro“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch. Wie man andere Freibeträge einsetzen kann, darüber informiert aktiv-online.de: Was bedeutet Steuerfreibetrag? Tipps und Tricks für Arbeitnehmer.
Bei einem klassischen Sparbuch wird diese Summe aufgrund der niedrigen Zinsen derzeit jedoch kaum jemals erreicht: Zahlt das Kreditinstitut beispielsweise 1 Prozent Zinsen pro Jahr, müssten mehr als 80.000 Euro auf dem Konto liegen, um den Sparerfreibetrag zu erreichen. Die üblichen Geldanlagen für Kinder sind also schon aufgrund des Sparerfreibetrags in den allermeisten Fällen komplett steuerfrei. Warum sich Sparer auch weiterhin auf niedrige Zinsen einstellen müssen, lesen Sie auf aktiv-online.de: Niedrigzinsphase? Warum die Sparzinsen so niedrig sind – und es noch lange bleiben werden
Bei größeren Geldanlagen: Rund 10.000 Euro sind steuerfrei
Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn das Vermögen des Kindes regelmäßig größere Zahlungen abwirft, was in der Praxis vor allem bei Mieteinnahmen aus Immobilien der Fall ist. Wie bei jedem Bürger ist nämlich auch bei jedem Kind das Existenzminimum steuerfrei. „Insgesamt darf das Kind über verschiedene Freibeträge rund 10.000 Euro steuerfreie Einkünfte pro Jahr haben“, erklärt Fachmann Deutsch.
Hohe Einnahmen: Das kann Einfluss auf Sozialleistungen haben
Es kann sich also schon allein aus steuerlichen Gründen lohnen, Immobilien oder andere ertragreiche Vermögenswerte frühzeitig an die Kinder oder Enkel zu übertragen. „Dadurch kann man außerdem die Freibeträge bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer optimal ausnutzen, was vor allem bei größeren Vermögen sehr viel Geld sparen kann“, erläutert der Steuerexperte. Einen Überblick, wie hoch die Steuer letztendlich ausfallen kann, finden Sie auf aktiv-online.de: Erbschaftsteuer: Welche Erben wie viel zahlen müssen.
Wie man dabei am besten vorgeht, ist allerdings ziemlich kompliziert, zumal bei großen Vermögenswerten unter Umständen auch noch erbrechtliche Regelungen berücksichtigt werden müssen. Hat das Kind nennenswerte eigene Einnahmen oder viel Vermögen, gefährdet das außerdem möglicherweise die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse oder den Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen wie beispielsweise das Bafög. „Bevor Kinder größere Vermögenswerte erhalten, sollte man sich unbedingt vorher beraten lassen, um die Übertragung steuerlich und rechtlich optimal zu gestalten“, empfiehlt Deutsch.