Etwa 31 Millionen Menschen hierzulande sind ehrenamtlich tätig. Das belegt das „Deutsche Freiwilligensurvey“, das im fünfjährlichen Abstand im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt wird und zuletzt im Jahr 2014 erhoben wurde. Die Einsatzmöglichkeiten im Ehrenamt sind vielfältig, besonders beliebt ist ein Engagement im Sport.
Ehrenamt kann teuer werden
Dabei – aber auch in allen anderen Bereichen – kann schnell etwas schiefgehen: Beispielsweise, wenn man auf dem Weg in die Ski-Freizeit mit dem Vereins-Bulli einen Gartenzaun umfährt. Oder wenn nicht ausreichend Sozialabgaben für Festangestellte abgeführt wurden. Der Ehrenämtler haftet in diesen Fällen und generell, wenn er anderen einen Schaden zufügt. Hinzu kommt: „Nicht in allen privaten Haftpflichtversicherungen ist ein Schaden, der im Ehrenamt passiert, abgesichert“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.
Allerdings gibt es oft für Ehrenämtler eine Absicherung über den Verein oder die Organisation, für die man aktiv ist. Gregor Gierlich, Geschäftsführer beim Landesjugendring NRW: „Das gilt zum Beispiel auch für diejenigen, die sich für die Kirchen ehrenamtlich engagieren. Außerdem sind ehrenamtlich Engagierte häufig über die Kommune abgesichert, wenn sie sich nicht in einem Verein einbringen, und trotzdem freiwillig und unbezahlt helfen – beispielsweise als Krankenhausnotdienst. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit im Auftrag oder mit dem Wissen der Kommune erfolgt.“
Besser zusätzlich absichern
„Allerdings kann man sich darauf nicht blind verlassen“, sagt Gierlich. „Wer ehrenamtlich in einem Verein arbeitet, sollte darum nachfragen, wofür er haftbar gemacht werden kann, und welcher Schaden bis zu welcher Höhe abgesichert ist.“ Ein Verein sollte eine entsprechende Haftpflichtpolice abgeschlossen haben: „Wichtig ist, dass in der Vereinshaftpflicht auch die Ehrenamtlichen eingeschlossen sind“, sagt Gierlich. „Damit ist gewährleistet, dass die Ehrenamtlichen nicht selbst für Schäden haftbar gemacht werden können, die sie anderen während des Ehrenamts zugefügt haben.“
Organmitglieder haften
Speziell Vereinsvorstände oder Kuratoriumsmitglieder sollten sich informieren, denn sie haften mit ihrem Privatvermögen. Zwar nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wie es in Paragraf 31a des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt. Doch dieser Nachweis ist oft nur schwierig zu erbringen. Außerdem dürfen sie in diesem Fall nicht mehr als 720 Euro pro Jahr für ihre ehrenamtliche Arbeit bekommen.
„Werden im Verein zum Beispiel Mitgliedsbeiträge nicht eingezogen oder Sozialabgaben für festangestellte Mitarbeiter versehentlich nicht abgeführt, kann das für einen Vorstand sehr teuer werden“, sagt Gierlich. Das gilt auch, wenn versäumt wurde, Subventionen zu beantragen, wenn Spendengelder nicht richtig verwendet oder bei der Auswahl der Mitarbeiter Fehler gemacht wurden. Darum sollte man wissen, worauf man sich einlässt, und gegebenenfalls eine zusätzliche Police abschließen.
„Organmitglieder von Vereinen können eine sogenannte D&O-Versicherung abschließen“, sagt Marianne Giesen von der Gothaer Versicherung. Diese Police schützt den Vorstand und andere Organmitglieder sowohl gegen mögliche Ansprüche von Dritten als auch gegen Ansprüche, die durch den Verein gestellt werden.
Außerdem gibt es eine so genannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine, die sich auch mit der D&O-Police kombinieren lässt. „Damit sind auch Eigenschäden des Vereins gedeckt“, sagt Giesen. Sie ist also weitergehend als die reine D&O-Versicherung, die nur die Vorstände absichert. Dafür ist bei der D&O-Versicherung in der Regel die Deckungssumme höher.
„Welche der beiden Versicherungen abgeschlossen wird, sollte der Kunde nach seinem Sicherungsbedürfnis und seinen Preisvorstellungen entscheiden“, sagt Giesen. Umsonst ist dieser Schutz allerdings nicht: „Die Beitragshöhe für Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Vereine hängt von der Haushaltssumme des Vereins und/oder der Anzahl seiner Mitglieder sowie der gewünschten Deckungssummenhöhe ab“, erklärt Giesen. Eine mittlere dreistellige Summe oder eine niedrige vierstellige Summe kommt da im Jahr schnell zusammen.
Von wegen: „Da passiert schon nichts!“
Wer glaubt, es wird schon alles gut gehen, kann sich schnell täuschen: 2005 wurden die Vorsitzenden eines Vereins verurteilt, einen hohen Betrag zu zahlen, weil man eine Regelung in einem Vertrag übersehen hatte. Der Verein musste darum die Abgaben für eine Musikgruppe aus Italien bezahlen, die bei der Jubiläumsfeier gespielt hatte (Finanzgericht München, 23. 6. 2005, 14 K 1035/03). Anderes Beispiel: Weil keine Lohnsteuer entrichtet wurde, haftete ebenfalls ein Vorstand (Bundesfinanzhof, 18. 8. 2005, VII B 297/04).
Unfallversichert im Ehrenamt
Ein anderes wichtiges Thema für Ehrenamtliche ist die Unfallversicherung. Denn wer sich bei einem Unfall im Ehrenamt selbst verletzt, und dann nicht richtig abgesichert ist, büßt im Zweifelsfall ein Leben lang für sein Engagement. Darum sollten Vereine eine Gruppenunfallversicherung anbieten.
Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es ein PDF mit dem Schwerpunkt Unfallversicherung im Ehrenamt – jetzt und hier kostenlos zum Downloaden: bmas.de