Eine Villa mit Pool in den USA? Oder eine schicke Stadtwohnung in Paris zum Nulltarif? Das geht, wenn man sich zum Haustausch entscheidet. Dabei tauscht man die eigene Immobilie für befristete Zeit mit der eines anderen. Man wohnt also in der Wohnung oder dem Haus des Tauschpartners, Anschluss an die Nachbarschaft oft inklusive. Manchmal darf man sogar das Auto der Gastgeber mitbenutzen.

So bekommt man den Alltag im Reiseland hautnah mit und spart viel Geld für teure Ferienwohnungen. Umgekehrt nutzt der Tauschpartner das eigene Zuhause. Dieses ist also weiterhin bewohnt, was bekanntlich Einbrecher abschreckt. Die Gäste versorgen nach Absprache oft sogar die Topfblumen, Haustiere oder den Garten.

Haustausch via Internet

Das Prinzip Haustausch gibt es schon seit über 50 Jahren. Heutzutage finden sich die Tauschwilligen über Online-Portale wie etwa haustauschferien.com, homelink.de oder haustausch.de. Die Mitgliedschaft kostet um die 10 Euro pro Monat. Alle Anbieter werben mit zig Tausenden von verfügbaren Immobilien in der ganzen Welt.

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Je flexibler man ist, desto mehr Möglichkeiten hat man. Wer aber zu einem ganz bestimmten Termin in einer ganz bestimmten Region Urlaub machen will, findet oft nur wenige Tauschwillige, bei denen alles passt. Logischerweise muss man mit der Gastfamilie nicht nur den Reisetermin, sondern auch viele praktische Details per Mail oder telefonisch abstimmen. Die Organisation ist also häufig zeitaufwendiger als bei einer klassischen Ferienwohnung, die man einfach bucht.

Keine Garantie

Die Bilder in den Portalen sind höchst verführerisch, viele der Angebote wirken wie richtige Traumvillen. Die Anbieter werben auch damit, dass ihre Mitglieder häufig gut situiert sein sollen und dementsprechend noble Immobilien zum Tausch anbieten. Wenn das stimmt, ist es aber schon erstaunlich, dass ausgerechnet Menschen mit einem gehobenen Einkommen kein Geld für eine normale Ferienwohnung bezahlen wollen.

Man hat auch keine Garantie, dass das vermeintliche Traumhaus sich bei der Ankunft nicht als verdreckte Bruchbude entpuppt. Das Portal kontrolliert nämlich nicht, ob die Häuser wirklich existieren und die Angaben auch der Wahrheit entsprechen. „Das Haustauschportal ist kein Reiseveranstalter, sondern vermittelt nur den Kontakt zwischen den Tauschwilligen. Deshalb haftet der Anbieter nur, wenn er selbst Fehler macht“, erklärt Reiserechtsexperte Paul Degott. In der Praxis wäre das nur dann der Fall, wenn das Portal absichtlich falsche Infos einstellt oder aber Angebote nicht löscht, obwohl das Portal genau wusste, dass der Tauschpartner nicht seriös ist. „Dieser Nachweis ist in der Praxis schwierig bis unmöglich“, weiß der Jurist aus Erfahrung.

Fremde im eigenen Zuhause

Man sollte sich klarmachen, dass beim Haustausch Fremde in der eigenen Wohnung schalten und walten können, wie sie möchten. Sie bekommen dadurch möglicherweise sehr intime Einblicke in das eigene Leben, sehen private Fotos oder vertrauliche Dokumente.

Natürlich kann immer auch mal etwas kaputtgehen. Mit Glück ist „nur“ das geliebte Erbstück von Oma zerdeppert, mit Pech brennt die Bude, weil die Tauschpartner beim Grillen nicht aufgepasst haben. Auch einem selbst kann es natürlich passieren, dass man unabsichtlich das Eigentum des Tauschpartners beschädigt.

Zahlt die Versicherung?

Die Anbieter werben damit, dass solche Schäden normalerweise durch die Hausrat- sowie die Haftpflichtversicherung abgedeckt sein sollen. Jurist Degott dagegen ist da nicht so sicher. „Ich kann nur jedem Tauschwilligen dringend empfehlen, sich vorher von der Hausrat- und der Haftpflichtversicherung schriftlich bestätigen zu lassen, dass der geplante Haustausch auch tatsächlich abgedeckt ist“, empfiehlt der Experte.

Ansonsten kann es nämlich sein, dass man im Schadensfall trotz Versicherung auf den Kosten sitzen bleibt. „Aus juristischer Sicht ist es nicht eindeutig, ob es sich im Einzelfall um einen Mietvertrag, einen privaten Vertrag oder nur um eine Gefälligkeit handelt“, erläutert Degott. Möglicherweise ist es auch eine Mischung aus all diesen Elementen, im Juristendeutsch „Vertrag eigener Art“ genannt. Dann müssen unter Umständen die Gerichte klären, welche Vertragsgrundlage überhaupt gilt. Und das ist keineswegs egal, sondern davon hängt es ab, wer für den Schaden haftet und ob die Versicherungen zahlen müssen. Entscheidet das Gericht nämlich beispielsweise, dass es sich um eine Gefälligkeit handelt, muss die Versicherung unter Umständen nicht leisten.

Entwickelt der Tauschpartner sogar kriminelle Energie, telefoniert beispielsweise stundenlang auf teuren Sondernummern oder räumt die Bude leer, zahlt sowieso keine Versicherung. Darauf weisen die Austauschportale im Kleingedruckten auch ausdrücklich hin. Allerdings behaupten die Anbieter, dass es damit in der Praxis keine Probleme geben soll. Überprüfen kann das niemand. Ob man dieses Risiko wirklich eingehen will, muss also jeder für sich selbst entscheiden.