Düsseldorf. Diese wichtige Sache ist mit einem Satz erklärt: „Eine Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen vor dem finanziellen Absturz“, so Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

So eine Police ist immer dann sinnvoll, wenn jemand finanziell für andere verantwortlich ist, beispielsweise für Kinder oder einen nicht erwerbstätigen Partner. Und besonders wichtig ist sie, wenn man eine Immobilie abzahlt: Die Hinterbliebenen sitzen sonst im Falle eines Falles auf einem praktisch unbezahlbaren Schuldenberg und müssen das Eigenheim verkaufen. 

Mehr zum Thema

Clevere Kombination möglich

Bei der Risikolebensversicherung fließt nur Geld (übrigens steuerfrei), wenn der Versicherte stirbt. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung wird aber kein Geld angespart: Es gibt im Alter weder eine Extra-Rente noch eine Einmalzahlung. Deshalb ist die Risiko-Police sehr viel billiger als eine Kapitallebensversicherung. So zahlt nach Angabe der Stiftung Warentest eine 35-Jährige Nichtraucherin für eine Versicherungssumme von 250.000 Euro mit einer Laufzeit von 30 Jahren je nach Anbieter zwischen 250 und gut 300 Euro pro Jahr.

Expertin Weidenbach rät von Kombiverträgen ab. Policen mit integrierter Unfallversicherung beispielsweise seien nicht zu empfehlen. Mit einer wichtigen Ausnahme: Die Kombination Risikolebens- plus Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll – und oft billiger als beide Policen einzeln.

Laufzeit großzügig bemessen

„Die Versicherungssumme sollte man großzügig kalkulieren“, so Weidenbach weiter. „Schließlich muss die Familie im Ernstfall vielleicht jahrelang von diesem Geld leben – außerdem verliert der Betrag wegen der Inflation langfristig an Wert.“

Auch die Laufzeit sollte großzügig bemessen sein: „Wenn die Police ausläuft, bekommt man möglicherweise keinen neuen Vertrag mehr – oder nur zu deutlich schlechteren Konditionen.“ Denn bei Risikolebensversicherungen richtet sich der Preis unter anderem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Junge, gesunde Menschen zahlen also weniger als Ältere oder Kranke.

Wenn das Geld mal knapp wird, kann man die Verträge in der Regel für eine gewisse Zeit beitragsfrei stellen. Und falls sich die Lebenssituation ändert, lassen sich viele Anbieter auf eine Teilkündigung ein, sodass man die Versicherungssumme beispielsweise von 200.000 auf 100.000 Euro reduzieren kann.

Welche Versicherungssumme ist nötig?

Wie hoch die Versicherungssumme und die Laufzeit sein sollten, hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Bei einer Familie mit kleinen Kindern sollte der Vertrag mindestens so lange laufen, bis der Nachwuchs wirklich flügge ist. Mit einem Neugeborenen kalkuliert man deshalb idealerweise mit 25 Jahren Laufzeit.

Kann der Partner mittelfristig (wieder) arbeiten, sollte die Versicherung so viel zahlen, dass die Hinterbliebenen von dem Geld etwa fünf Jahre lang leben und zudem einen eventuellen Immobilienkredit komplett zurückzahlen können. Wer also im Jahr 24.000 Euro netto verdient, kalkuliert mit rund 120.000 Euro für die ersten fünf Jahre. Kommt dazu noch ein Immobilienkredit um die 100.000 Euro, sollte die Versicherungssumme mindestens 220.000 Euro betragen.

Eine Alleinerziehende dagegen, die nur die Ausbildung ihres heute zehnjährigen Sohnes absichern will, rechnet so: Falls das Kind später studieren möchte, ist es trotzdem mit etwa 25 Jahren selbstständig – der Vertrag sollte also noch 15 Jahre laufen. Falls nun die Mutter kurz nach Abschluss der Police stirbt, muss das Kind im Zweifel von dem ausgezahlten Geld leben können. Setzt man als Bedarf 1.000 Euro pro Monat an, ergibt sich für die 15 Jahre eine Versicherungssumme von 180.000 Euro.

Wer schon anderweitig abgesichert ist, beispielsweise mit einer über den Betrieb abgeschlossenen Kapitallebensversicherung, kann die dort für den Fall des Falles vereinbarte Versicherungssumme natürlich abziehen.

Kniffliger Preisvergleich

Wenn man nun einzelne Anbieter vergleicht, sollte man wissen, dass die Versicherer in ihren Angeboten oft Brutto- und Nettoprämien ausweisen. Die Nettoprämien sind niedriger, weil der Versicherer darin noch Überschussbeteiligungen verrechnet. „Darauf hat man jedoch keinen Anspruch“, warnt Weidenbach, „Überschussbeteiligungen können gekürzt werden oder wegfallen. Und dann muss man mehr zahlen – maximal die angegebene Bruttoprämie.“ Ein Versicherer, der 120 Euro netto/200 Euro brutto verlangt, sei deshalb langfristig höchstwahrscheinlich günstiger, als einer, der nur 100 Euro netto, aber 300 Euro brutto kalkuliert.

Zum Preisvergleich gehört selbstverständlich ein Blick ins Kleingedruckte: Viele Versicherer erheben nämlich Risikozuschläge, beispielsweise fürs Rauchen oder unfallträchtige Hobbys wie Motorradfahren oder Tauchen. Hier sollte man natürlich bei der Wahrheit bleiben. „Jeder Versicherer kalkuliert andere Zuschläge – deshalb muss man sich immer den individuellen Tarif ausrechnen lassen“, sagt die Expertin.

Auch die obligatorischen Gesundheitsfragen sollte man peinlich genau beantworten, da der Versicherer bei Falschangaben die Leistung streichen darf. „Insgesamt gibt es bei Risikolebensversicherungen aber nur selten Probleme mit der Regulierung, da der Tod des Versicherten von den Unternehmen naturgemäß nicht angezweifelt werden kann“, so Weidenbach.