Berlin. „Guten Abend, mein Schatz, ich habe heute mal deine Steuerklasse geändert.“ „Warum das denn?!“ „Damit ich mehr Netto aufs Konto kriege, du dafür halt weniger …“

Hört sich nach Sitcom an – ist seit Jahresanfang aber gesetzlich erlaubt! Ein Ehepartner, der in Steuerklasse IV wechseln möchte, kann das nun einfach alleine beantragen. Der andere Ehepartner wird automatisch ebenfalls in Klasse IV eingestuft.

Experten empfehlen einmütiges Handeln

„Die Änderung wird entsprechend an beide Arbeitgeber übermittelt“, bestätigt der Bund der Steuerzahler. Und erklärt den Hintergrund: „Letztlich soll für Ehegatten in der ungünstigeren Steuerklasse V der Wechsel erleichtert werden.“

Mit Blick auf den ehelichen Frieden raten die Experten aber von Alleingängen ab. „Auch wenn der Steuerklassenwechsel unbürokratischer möglich ist, sollten Ehepaare gemeinsam durchrechnen, ob er sich lohnt.“ Im Ergebnis könne es nämlich dazu kommen, dass ein Paar insgesamt weniger monatliches Nettoeinkommen zur Verfügung hat als vorher.

Wobei die Abzüge ja stets nur vorläufig sind: Die endgültige Steuerlast ergibt sich erst aus dem Steuerbescheid – und ist unabhängig davon, wie ein Paar sich die laufenden monatlichen Abzüge aufteilt.