Hamm/Köln. Viele kümmern sich viel zu lange nicht um ihren Letzten Willen. Oft wird ihnen erst auf dem Sterbebett klar: Ohne Testament geht das ganze Erbe an irgendwelche entfernten Verwandten – die Lebensgefährtin oder der beste Freund erhalten keinen Cent …
Einen Ausweg gibt es dann noch. Auch in den letzten Zügen kann man ein Testament machen, und man muss es nicht mal schreiben, sondern nur diktieren. Die Regeln dafür sind allerdings sehr streng.
Zum einen muss tatsächlich akute Todesgefahr bestehen. Die Lage muss so ernst sein, dass keine Zeit mehr bleibt, einen Notar zum Beispiel ins Krankenhaus zu holen. Zum anderen sind drei Zeugen nötig, daher spricht man auch vom „Drei-Zeugen-Testament“. Die Zeugen müssen die Sprache des Sterbenden beherrschen und das Aufsetzen des Testaments von Anfang an begleiten.
Entfernte Verwandte ziehen da gerne vor Gericht – oft mit Erfolg
Diese Zeugen dürfen außerdem durch das Nottestament nicht selbst zum Erben werden. Auch Kinder von Begünstigten gelten nicht als Zeugen. Das heißt für die Praxis: Man muss im Zweifel drei fremde Menschen ans Krankenbett bitten, etwa eine Ärztin und zwei Krankenpfleger. Und wenn die Todesgefahr dann doch nicht so akut war, sollte man entweder einen Notar holen oder den Erblasser dazu bringen, noch ein normales Testament aufzusetzen.
Denn die entfernten Verwandten fechten ein Nottestament gerne mal an! Und oft mit Erfolg, wie Urteile regelmäßig zeigen (zuletzt Oberlandesgericht Hamm, 10. 2. 2017, 15 W 587/15 und Oberlandesgericht Köln, 5. 7. 2017, 2 Wx 86/17).