Berlin. Das Elterngeld ist eine tolle Sozialleistung – die Details sind aber sehr tricky. Daher sollte man sich schon sehr früh damit beschäftigen.

Das Elterngeld richtet sich nach dem letzten Netto, das wiederum von der Steuerklasse abhängt. Deren Einfluss ist erheblich: Bei 4.000 Euro Bruttoeinkommen gibt’s mit Steuerklasse  III rund 1.770  Euro Elterngeld – mit Steuerklasse  V dagegen nur rund 1.300  Euro. Clevere Paare wechseln deshalb rechtzeitig die Steuerklassen und setzen den Partner, der das Elterngeld erhalten soll, auf Steuerklasse III. Das kann sehr viel Geld extra bringen – und ist ein erlaubter Trick.

Bei der Steuerklasse für die Elterngeld-Berechnung kommt es auf die zwölf Monate vor der Geburt an

„Rechtzeitig“ heißt allerdings: ganz schnell! Beim Elterngeld zählt nämlich die Steuerklasse, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt überwiegend bestand. In der Praxis bedeutet das, dass Paare den Steuerklassenwechsel idealerweise schon bei der Familienplanung klar machen sollten – und nicht etwa erst, wenn der Schwangerschaftstest tatsächlich positiv ist.

Dazu muss man wissen, dass ein Wechsel der Steuerklasse immer erst im Monat nach dem Antrag wirksam wird. Und dass der Geburtsmonat des Kindes sowie Mutterschutz-Zeiten bei der Zählung der Steuerklassen-Monate nicht mitgerechnet werden.

Immerhin: Besteht jede Steuerklasse genau sechs Monate lang, zählt die Steuerklasse vor der Geburt des Kindes. Um diese sechs Monate zu erreichen, kann eine Schwangere zum Beispiel gegenüber der Elterngeldstelle auf die sogenannte Ausklammerung des Mutterschutzes verzichten – oder auf eigenen Wunsch ein paar Tage später in den Mutterschutz gehen.

Die tatsächliche Steuerlast bleibt am Ende sowieso immer gleich – dafür sorgt die Steuererklärung

Nicht so einfach ist die Sache, wenn beide Eltern Elterngeld beantragen möchten. Welche Steuerklassenkombination dann für ein Paar am günstigsten ist, hängt davon ab, wer wie viele Monate Elterngeld bekommen soll. Fallweise ist dann sogar Steuerklasse IV für beide am besten.

An der tatsächlichen Steuerlast ändert sich übrigens durch die Änderung der Steuerklassen nichts: Insgesamt zahlt ein Paar nach der Steuererklärung stets gleich viel Steuern – ganz egal, welche Steuerklassenkombination es gewählt hat.

Silke Becker
Autorin

Silke Becker studierte Soziologie, BWL, Pädagogik und Philosophie. Seit ihrem Abschluss arbeitet sie als Redakteurin und freie Journalistin. Außerdem hat sie mehrere Bücher veröffentlicht. Am liebsten beschäftigt sie sich mit den Themen Geld, Recht, Immobilien, Rente und Pflege.

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