Wer den Mobilfunkanbieter wechselt, kann einfach seine alte Handynummer zum neuen Dienstleister mitnehmen. Rufnummernportierung lautet der Fachbegriff. Die Anbieter sind laut Telekommunikationsgesetz (TGK) sogar dazu verpflichtet, den Wechsel zur Konkurrenz unter Beibehaltung der Nummer zu ermöglichen. Das gilt auch für Prepaid-Verträge und zu jeder Zeit –auch dann, wenn der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter noch nicht beendet ist. Der aufnehmende Anbieter hingegen ist nicht dazu verpflichtet, die Portierung durchzuführen. In der Praxis wird dies jedoch in den allermeisten Fällen zur Neukundengewinnung angeboten.

Aber: „Verbraucher, die ihre Nummer behalten wollen, machen oft schlechte Erfahrungen“, sagt Jennifer Kaiser, Fachberaterin für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn die Nutzerbasisdaten müssen beim neuen Anbieter genauso angegeben werden, wie man es beim alten Dienstleister gemacht hat –auch wenn das vielleicht schon lange her ist. Sprich: Name und Adresse müssen gleich sein. Das klingt einfach, ist es in der Praxis aber oft nicht.

Woran die Portierung der Rufnummer oft scheitert

„Hat jemand beispielsweise zwei Vornamen und beim alten Anbieter nur den ersten angegeben, beim zweiten aber beide, dann wird die Mitnahme der Nummer nicht funktionieren“, weiß Kaiser.

Und es gibt eine ganze Reihe an weiteren Beispielen, die zum Problem werden können: Schreibt sich der Nachname mit ß oder ss? Mit ä, ü oder ö oder ae, ue oder oe? Werden Vornamen mit Bindestrich gekoppelt oder nicht? Wer unterschiedliche Schreibweisen verwendet, wird am Ende Pech haben. Das gilt auch, wenn man in einer Sankt-Georg-Straße wohnt, die plötzlich zur St.-Georg-Straße oder zur Sankt-Georg-Str. wird, denn der Prozess wird maschinell gelesen, und die Maschine stellt nur fest: keine Übereinstimmung.

Tipp: Damit die Mitnahme der Handynummer klappt, rät Kaiser dazu, zuerst die Daten beim alten Anbieter aufzurufen und sie eventuell zu aktualisieren. Dann macht man sich am besten einen Screenshot von den Daten oder druckt sie aus. Danach loggt man sich beim neuen Anbieter ein und gibt dort exakt die gleichen Informationen ein. Dann sollte eigentlich alles gut gehen.

Und wenn man plötzlich eine neue Rufnummer hat?

„Den Portierungsantrag kann man bis zu 31 Tage nach Vertragsende stellen“, weiß Kaiser. Wer also plötzlich eine neue Handynummer hat, kann den Antrag einfach nochmals richtig ausfüllen. „Allerdings sollte man das sofort machen, wenn man das Problem bemerkt“, sagt die Telekommunikationsexpertin.

Wenn die Zeit zu knapp wird, und der Antrag nicht rechtzeitig beim neuen Anbieter eingeht, hat man nämlich Pech gehabt. Falls die Portierung nicht klappt: Bei der Bundesnetzagentur gibt es ein Beschwerdeformular.

Was kostet es, die Handynummer behalten zu wollen?

Der Wechsel von einem Anbieter zum anderen verursacht übrigens auch Kosten. Darum muss der Kunde für eine Rufnummernportierung bis zu 29,95 Euro bezahlen.

Wie funktioniert die Nummernmitnahme ganz konkret?

Die Portierung der Handynummer muss innerhalb eines Tages umgesetzt werden, weiß Kaiser. „Es kann dann sein, dass man beispielsweise zwischen 12 und 16 Uhr nicht erreichbar ist“, sagt sie. Danach sind der Vertrag und die Nummer umgestellt.

Zur Kündigung muss es gar nicht kommen

Kaiser hat aber noch einen Tipp für alle mit guten Nerven. Denn es muss gar nicht so weit kommen, dass die Kündigung umgesetzt und die Rufnummernportierung beantragt wird: „Kündigt der Kunde, bekommt er oft einen Anruf von seinem Anbieter mit verbesserten Konditionen“, weiß die Fachfrau. Viele Kunden beschließen dann, doch nicht zu wechseln. „Wer das erste Angebot ausschlägt, bekommt aber manchmal ein zweites, das noch besser ist“, so Kaiser. Mit ein bisschen Glück macht der Rückgewinnungsanruf die Rufnummernportierung also unnötig.

Achtung: Manchmal bekämen Kunden auch eine Auftragsbestätigung, ohne dass sie dem zugestimmt haben. „Dann muss man innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen“, rät Kaiser. Sonst hat man im Zweifelsfall am Ende zwei Verträge.