Da stimmt doch was nicht: Eine Lastschrift über 4.999 Euro? Für einen Erste-Klasse-Flug nach Hawaii? Wer so einen irrtümlichen Riesenposten auf dem eigenen Kontoauszug entdeckt, erschrickt zu Recht. Doch keine Bange, das Geld kann man wiederholen. Denn Lastschriften lassen sich widerrufen. Dann überweist die Bank den falsch abgebuchten Betrag einfach wieder zurück. Allerdings gelten für den Widerspruch feste Fristen.
Praktisch für die Monatsmiete
Was ist eine Lastschrift überhaupt? Im Gegensatz zur Überweisung ist die Lastschrift ein sogenanntes „Pull“-Verfahren, erklärt Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Man erteilt dem Zahlungsempfänger vorab eine Einzugsermächtigung. Damit hat er die Erlaubnis, einen bestimmten Betrag einmal oder in regelmäßigen Abständen von dem Konto abzubuchen.
Viele machen das so mit der Monatsmiete oder dem Mitgliedsbeitrag im Sportverein. Lastschriften haben in Deutschland den größten Anteil am bargeldlosen Zahlungsverkehr, nämlich die Hälfte – gefolgt von Überweisungen (32 Prozent), Girocards (früher: EC-Karten, 15 Prozent) und Kreditkarten (4 Prozent).
So gibt man eine unberechtigte Forderung zurück
Und was ist nun zu tun, wenn es bei einem Zahlungsvorgang per Lastschrift zu Problemen kommt? Klar liegt der Fall, wenn man als Kontobesitzer eine Forderung nicht nachvollziehen kann, wie bei dem Ticket nach Hawaii, das man selbst gar nicht gebucht hat. Hier handelt es sich um eine unberechtigte Lastschrift, die man ohne Angabe von Gründen einfach zurückgeben kann. Dazu meldet man sich bei seiner Bank, die veranlasst eine sogenannte Rücklastschrift und schreibt den Betrag dem Konto wieder gut. Die Gebühren dafür holt sich das Kreditinstitut vom Verursacher zurück, das ist hier der Gläubiger.
Etwas anders sieht es aus, wenn sich eine vermeintlich unberechtigte und zurückgegebene Lastschrift später doch als richtig herausstellt. Beispiel: Man hat zum Beispiel im Online-Handel ein paar Schuhe bestellt und erinnert sich nur nicht mehr daran. Dann muss der Kontobesitzer die für die Rückbuchung der Lastschrift entstandenen Kosten tragen.
Einfach zu viel abgebucht
Eine weitere Möglichkeit: Eine Abbuchung per Lastschrift wurde zwar autorisiert, es wurde aber ein zu hoher Betrag abgezogen. Auch das kommt vor – und kann das Werk von Betrügern sein, aber auch bei einer Computerpanne passieren. Wenn etwa die Autoversicherung plötzlich 800 statt 80 Euro kostet, sollte man stutzig werden – die Zahlung überprüfen und ebenfalls die Bank kontaktieren, schriftlich, per Telefon oder persönlich. Im Online-Banking kann man Lastschriften in der Regel mit ein paar Klicks widerrufen. Handelt es sich um einen größeren Betrag, rät Topar unabhängig davon zur Strafanzeige.
Wichtig: Seine Kontoauszüge sollte man regelmäßig kontrollieren. „Am besten prüft man jeden Posten sorgfältig und gleicht die Abbuchungen mit den erteilten Lastschriftmandaten ab“, so Topar. Denn nicht immer geht es um große Summen. „Oft handelt es sich um kleine Beträge, sagt die Expertin, „die bleiben oft unbemerkt.“ Vor allem wenn mehrere Teilnehmer, etwa Ehepaare, ein gemeinsames Konto nutzen und sich keiner mehr so recht an jede einzelne Transaktion erinnern kann.
Was ist, wenn das Konto nicht gedeckt ist?
Und es gibt noch einen weiteren Grund, weshalb eine Lastschrift zurückgeht: Das Konto des Zahlungspflichtigen ist nicht gedeckt. Dann akzeptiert die Bank keine weiteren Abbuchungen. Da der Kontoinhaber selbst die Verantwortung für das Minus trägt, muss er auch die anfallenden Gebühren übernehmen. Topar: „Die Höhe der Gebühr steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seiner Bank.“
Vorsicht bei einer neuen Kontonummer
Auch bei einem Wechsel der Bank oder des Girokontos sollte man aufpassen: Wer bei einem seiner regelmäßigen Zahlungsempfänger, etwa dem Vermieter, aus Versehen eine falsche Kontonummer angibt, sodass dieser die Lastschrift nicht wie vorgesehen einlösen kann, trägt ebenfalls der Kontobesitzer die Kosten.
Seit der Umstellung auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr SEPA hat man acht Wochen Zeit, um eine fehlerhafte Lastschrift zurückzugeben. Die Zeit läuft, sobald einem der Kontoauszug vorliegt. Hat man keine Erlaubnis zur Abbuchung erteilt, verlängert sich die Frist auf 13 Monate. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung.
Auch Kreditkartenbelege muss man kontrollieren
Auch beim Kreditkartenkonto spricht man von Rücklastschrift, wenn ein Karteninhaber eine Zahlung nicht zuordnen kann und ihr widerspricht. Der Schutz vor Missbrauch durch Dritte ist vor allem beim Bezahlen im Internet wichtig, da hier Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode genügen. Deshalb sollte man auch diese Abrechnung am Ende des Monats nicht nur abheften, sondern gewissenhaft kontrollieren und mit den gesammelten Belegen abgleichen, empfiehlt Topar.
Dabei hilft es, sich genau zu überlegen, wann und wo man seine Karte zum Bezahlen genutzt hat und für was. Bei manchen Banken – etwa der Deutschen Bank – kann man Apps nutzen, die jeden getätigten Umsatz sofort in einer Nachricht aufs Mobiltelefon melden. So kann man ihn gleich überprüfen.
In manchen Fällen wird die Bank auch von sich aus aktiv, zum Beispiel wenn sie einen systematischen Betrug zu erkennen meint. In diesem Fall wird die Karte vorsorglich gesperrt, der Besitzer wird verständigt.
Was tun bei fehlerhaften Überweisungen?
Übrigens: Überweisungen kann man im Gegensatz zu Lastschriften nicht so einfach rückgängig machen. Wurde ein zu hoher Betrag überwiesen oder ein falsches Konto ausgewählt, kann die Bank zwar helfen, den unrechtmäßigen Empfänger finden. Wenn es darum geht, das Geld zurückzuholen, ist man jedoch auf dessen Wohlwollen angewiesen.
Ein Trost: Zahlendreher können seit der Umstellung auf das europäische Zahlungsverfahren nicht mehr so leicht geschehen. Hat man sich beispielsweise bei der IBAN vertippt oder verschrieben, führt das System die Überweisung erst gar nicht aus, weil es die eingegebene Nummer als ungültig identifiziert.