Berlin. Seit 2002 gibt es die staatlich geförderte Riester-Rente, erste Verträge wurden inzwischen schon fällig. Daher sollte, wer so fürs Alter spart, wissen: Bei der Auszahlung kann man einiges falsch machen.
Riester-Renten sind generell steuerpflichtig. Was im Normalfall, also der Zahlung eines monatlichen Extras im Ruhestand, gut verkraftbar ist. Die Riester-Spar-Raten sind ja steuerlich begünstigt – und die persönliche Steuerlast ist im Alter normalerweise deutlich niedriger.
Einmalzahlung statt Mini-Rente?
Unnötig hohe Abgaben an den Fiskus drohen allerdings, wenn man am Beginn der Auszahlungsphase noch im Berufsleben steht! Dann ist der persönliche Steuersatz meistens höher. Darauf sollte man also achten, wenn man als altgedienter Riester-Sparer den Termin für die erste Auszahlung wählt.
Und in zwei Fällen muss man da besonders aufpassen. Erstens, wenn man sich das ganze Riester-Kapital auf einen Schlag überweisen lässt. Das ist laut Deutscher Rentenversicherung Bund erlaubt, wenn sich sonst nur eine „Kleinbetragsrente“ von nicht mehr als 28,35 Euro im Monat ergeben würde (dieser Wert gilt für das Jahr 2015). Und zweitens, wenn man sich zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent auszahlen lassen will, was ganz regulär erlaubt ist: Auch dann sollte man prüfen, was das für steuerliche Folgen hat.