Berlin. Mehr als 16 Millionen Riester-Verträge gibt’s, für viele kommt ein Termin in Sicht: der Beginn der Auszahlung. Darauf sollte man sich vorbereiten – um sein Kapital clever zu nutzen.
Im Normalfall fließt einfach eine Riester-Rente. Die ist stets steuerpflichtig. Für private Verträge, die nicht an die betriebliche Altersversorgung gekoppelt sind, gilt: „Die Auszahlung ist grundsätzlich sozialabgabenfrei“, so Antje Scherbarth von der Zentralen Zulagenstelle.
Wer möchte, darf sich bis zu 30 Prozent des Ersparten auf einen Schlag überweisen lassen. „Bei sehr niedrigen Renten kann sogar das gesamte Vermögen ausgezahlt werden“, sagt die Expertin. Aber Achtung: „Man sollte genau durchrechnen, wie viele Steuern fällig werden“, rät Scherbarth. Wer im Jahr der Riester-Auszahlung noch berufstätig ist, hat wegen des höheren Einkommens meistens einen höheren Steuersatz als jemand, der schon Rentner ist.
Man darf das gesamte Geld fürs Eigenheim verwenden
Was kaum bekannt ist: „Man darf das gesamte Ersparte zur Tilgung eines Immobilienkredits oder zum Kauf einer neuen Immobilie verwenden – allerdings nicht für eine Modernisierung“, erklärt Schebarth. Und das geht immer, also unabhängig vom gewählten Riester-Produkt. Die Steuern werden dann nicht auf einmal fällig, sondern auf die Zeit bis zum 85. Geburtstag verteilt. Man kann aber auch sämtliche Steuern auf einmal bezahlen – dafür muss man dann nur 70 Prozent des Riester-Vermögens versteuern.
Die Regeln sind im Detail leider ziemlich knifflig. Man sollte sich also bei der Zulagenstelle unter zfa.deutsche-rentenversicherung.de gründlich informieren, bevor man sich für den genauen Beginn seiner Riester-Auszahlung entscheidet – oder auch für eine der geschilderten Varianten.