Ulrich P. aus Beckum: Ihre Berichterstattung „mit 63 in Rente“ ist nicht korrekt: Ich bin Jahrgang 1957 und gehe nach 45 Berufsjahren erst mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente …

AKTIV: Tatsächlich erhöht sich die Grenze für die „Rente mit 63“ jedes Jahr. Das ist auch bei der „Rente mit 67“ so – die wörtlich genommen ja erst ab 2031 greift. Als diese Änderungen beschlossen wurden, haben wir das genau erklärt – sehen Sie es uns also nach, wenn wir (wie andere Medien auch) die nicht ganz präzisen Schlagworte verwenden.

Die Grafik verdeutlicht die schrittweise Anhebung: Für Ihren Jahrgang 1957 zum Beispiel liegt die gesetzliche Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und elf Monaten. Wer 45  Beitragsjahre hat, könnte sich 25  Monate früher verabschieden (mit 63 Jahren und zehn Monaten). Für alle ab 1958 Geborenen beträgt der Abstand zwischen der „Rente mit 63“ und der normalen Altersrente dann jeweils genau zwei Jahre.