Köln. Die Bude ist dreckig, zum Wischen keine Zeit. Hilfe versprechen die neuen Putzportale im Internet. Ein paar Klicks, und schon ist eine Putzfee gebucht, die alles wieder auf Hochglanz wienert. „Die Anbieter sind keine Reinigungsfirmen mit eigenem Personal, sondern fungieren nur als Vermittler, die den Kontakt herstellen, die Verträge abschließen und die Abrechnung durchführen“, erklärt Harald Rotter von der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte beim Deutschen Anwaltsverein. Dafür bekommen die Portale eine Provision.
Selbstständig, nicht angestellt
Die Reinigungskraft ist also rechtlich gesehen selbstständig und hat ein Gewerbe angemeldet. „Verletzt sich die Hilfe bei der Arbeit, fällt sie beispielsweise von der Leiter, ist dies das Berufsrisiko der Kraft“, sagt der Kölner Anwalt. Weder der Kunde noch das Vermittlungsportal müssen zahlen. Bei Diebstahl haften die Portale ebenfalls nicht, sondern der Kunde muss sich selbst mit der diebischen Hilfe auseinandersetzen. Und: Für Selbstständige gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht. Man kann also nicht sicher sein, dass von dem gezahlten Rechnungsbetrag wenigstens das gesetzliche Minimum auch tatsächlich bei der Kraft ankommt.
Zeit ist Geld
„Der eigentliche Vertrag kommt direkt zwischen der Reinigungskraft und dem Kunden zustande, das Portal hat nichts damit zu tun“, erklärt Harald Rotter. Dabei handelt es sich um sogenannte Dienstverträge. Der Kunde bezahlt also die Tatsache, dass jemand eine bestimmte Zeit lang arbeitet und nicht etwa ein bestimmtes Ergebnis, wie beispielsweise eine klinisch saubere Küche. Man kann folglich grundsätzlich nur erwarten, dass die Kraft die gebuchte Stundenzahl putzt. „Wenn sie in der vorgegebenen Zeit nicht alles schafft, muss man entweder abbrechen oder die notwendige Zusatzzeit zahlen“, sagt der Kölner Rechtsanwalt.
Trotzdem muss die Arbeitsleistung „mittlerer Art und Güte“ entsprechen, wie Juristen das im Fachjargon nennen. In der Praxis bedeutet das: Man kann erwarten, dass es in erträglicher Zeit halbwegs sauber wird, aber nicht unbedingt so schnell und so blitzblank, wie man es selbst machen würde.
Echten Pfusch muss man jedoch nicht akzeptieren, wenn beispielsweise die verkalkte Badewanne oder die fettige Küchenarbeitsplatte nur mit einem Staubwedel behandelt werden. „In diesem Fall muss die Reinigungskraft nachbessern“, erklärt Harald Rotter. Die Kraft muss also nochmal ran, bis das Ergebnis einigermaßen akzeptabel ist. „Braucht die Kraft für solche Nachbesserungen dann insgesamt fünf Stunden statt der gebuchten zwei Stunden, ist das ihr Problem“, sagt Harald Rotter.
Da die Hilfen rechtlich selbstständig sind, muss man sich bei Problemen direkt mit dem Putzteufel auseinandersetzen. Viele Portale bieten aber Unterstützung bei berechtigten Reklamationen und anderen Schwierigkeiten an.
Keine Ausbildung nötig
Die meisten Portale werben damit, nur „ausgewählte“ „qualifizierte“ oder „geprüfte“ Kräfte einzusetzen. „Juristisch bedeutet das nur, dass das Unternehmen nicht jeden nimmt, sondern irgendein Auswahlverfahren hat“, erklärt Rechtsanwalt Rotter. Steht nichts Genaueres auf der Seite, gilt es schon als Auswahlverfahren, wenn der Anbieter seine Bewerber telefonisch fragt: „Haben Sie schon einmal geputzt?“ Und wer wird diese Frage schon mit „nein“ beantworten?
Manche Portale schauen aber genauer hin und lassen ihre Kräfte beispielsweise zur Probe reinigen. Man kann dennoch nicht erwarten, dass ausgebildete Fachkräfte in der Wohnung wirbeln, sondern nur normale Menschen mit mehr oder weniger häuslicher Putzerfahrung.
Wer haftet im Schadensfall?
Trotzdem muss die Reinigungskraft aber sachgerecht arbeiten. Behandelt sie beispielsweise den exklusiven Designer-Holztisch mit Scheuermilch, hat man Anspruch auf Schadenersatz. Auch wenn die Hilfe bei der Arbeit den teuren Fernseher beschädigt, muss sie die Kosten erstatten.
Steht zum Thema Versicherung überhaupt nichts auf der Website des Vermittlers, kann es sein, dass die Kräfte nicht versichert sind, den Schaden also aus eigener Tasche bezahlen müssen. Ob sie dazu wohl das nötige Kleingeld haben?
Einzelne Anbieter haben allerdings eine Gruppenversicherung für ihre Leute abgeschlossen. In der Regel werben die Portale jedoch nur damit, dass die Helfer versichert sind. In der Praxis bedeutet das, dass die Kräfte selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Wie häufig der Versicherungsschutz von dem Portal überprüft wird, ist dabei eine andere Sache. Rechtsanwalt Rotter sieht folgendes Risiko: „Bezahlt die Putzkraft ihre Versicherungsprämien nicht regelmäßig, und kann sie den Schaden nicht selbst bezahlen, bleibt der Kunde am Ende wohl doch auf den Kosten sitzen.“