Berlin. Fast 3,7 Millionen Bundesbürger nehmen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. 2,9 Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt, 780.000 im Pflegeheim. Was man vor der Pflege Angehöriger wissen sollte, hat aktiv die Expertin Gerda Apelt vom AOK-Bundesverband gefragt. Alle in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten sind gleichzeitig auch in der Pflegeversicherung.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, und ab wann sollte man sich darum kümmern?
So früh wie möglich! Wenn man erste Anzeichen sieht, dass der Angehörige körperliche Beeinträchtigungen hat oder seine Umwelt nicht mehr richtig wahrnimmt. Denn es erfordert etwas Zeit, bis die Pflege organisiert ist. Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Personen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten nach Feststellung durch den Medizinischen Dienst mindestens in Höhe des Pflegegrades 1, dem niedrigsten von insgesamt 5 Pflegegraden, beeinträchtigt sind.
An wen kann man sich für kompetente und unabhängige Beratung wenden?
Jeder, der Hilfe benötigt, hat einen Rechtsanspruch auf Beratung durch die Pflegekasse. Sie berät individuell und neutral, wenn es um Fragen zur Pflegebedürftigkeit geht. Die Beratung findet auf Wunsch zu Hause oder bei der zuständigen Pflegekasse im Rahmen eines persönlichen Gesprächs statt. Anlaufstellen sind auch die 141 Pflegestützpunkte, die es leider nicht in allen Bundesländern gibt. Informationen erhält man auch bei kommunalen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen, Pflegediensten – oder kommerziellen Beratungsstellen. Bei Letzteren ist allerdings Vorsicht geboten: Denn diese bieten ihre Beratung häufig nicht kostenlos und unabhängig an.
Zu Hause pflegen – oder ist das Heim die bessere Option?
Viele Menschen möchten gern so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Hierfür braucht es jedoch ein funktionierendes Pflegeumfeld, das den Pflegebedürftigen und die Angehörigen nicht überfordern darf.
Welche Anforderungen müssen für die Pflege zu Hause erfüllt sein?
Gesetzlich gibt es keine Anforderungen, die für die Pflege zu Hause erfüllt sein müssen. Wird die Pflege zu Hause angestrebt, leisten die Pflegekassen Hilfestellung und beraten beispielsweise zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie die Verbreiterung von Türen. Hierfür zahlt die zuständige Kasse einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Umbau bezahlt wird, kann sich von der zuständigen Pflegekasse beraten lassen.
3,7 Millionen Bundesbürger nehmen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch
Welche Hilfsmittel sind wichtig?
In aller Regel solche fürs Bad, wie ein Badewannenlifter, ein Dusch- oder Toilettenstuhl. Der Medizinische Dienst empfiehlt bereits im Rahmen der Pflegebegutachtung vor Ort eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die dann in aller Regel auch von den Kassen übernommen werden. Falls der Versicherte nicht von Zuzahlungen befreit ist, sind für jede Hilfsmittelverordnung höchstens 10 Euro Zuzahlung zu leisten.
Wie schützen pflegende Angehörige sich vor Überforderung?
Alarmzeichen sind Rückenschmerzen, Herz-Kreislauf- Probleme, Erschöpfung oder sogar Depressionen. Deshalb brauchen pflegende Angehörige hin und wieder eine Auszeit. Wertvolle praktische Unterstützung für den Alltag bieten die kostenlosen Pflegekurse der Pflegekassen. Außerdem können Angehörige etwa eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Wie finde ich die passende Pflegeeinrichtung für meine Angehörigen?
Mit dem Pflege-Navigator der AOK (aok.de/pflegenavigator) findet man schnell eine passende Pflegeeinrichtung und Angebote zur Unterstützung für den Alltag in Wohnortnähe. Er bietet ausführliche Informationen zu mehr als 30.000 Pflegeeinrichtungen verschiedener Versorgungsformen: voll- oder teilstationär, Kurzzeitpflege oder auch Tages- und Nachtpflege. Zudem verschafft er eine Übersicht über die Qualität und die Kosten der einzelnen Pflegeeinrichtungen und ermöglicht Einrichtungsvergleiche.
Was ist zu beachten, wenn die Pflege nur stationär geleistet werden kann?
Bei der Auswahl eines Pflegeheims sollte man auf verschiedene Kriterien achten. Dazu gehören unter anderem die Qualität der Pflege, die Anzahl der Pflegefachpersonen oder die Höhe des Eigenanteils. Hier gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Einrichtungen. Genau diese Informationen listet der AOK-Pflege-Navigator verbraucherfreundlich auf. Übrigens: Die Kosten für die vollstationäre Pflege werden je nach Pflegegrad zwischen 125 und 2.005 Euro bezuschusst.
Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination
Pflegegrad ist entscheidend: Ab dem Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen grundsätzlich Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie die Kombination beider Leistungen zu. Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn Angehörige oder andere Bezugspersonen die häusliche Pflege übernehmen. Der Beitrag steigt mit dem Pflegegrad. Bei Grad 2 sind es 316 Euro pro Monat, beim höchsten Grad 5 werden von der Kasse 901 Euro gezahlt. Von dem Geld können Artikel für die Pflege gekauft, es kann aber auch als finanzielle Anerkennung für den helfenden Angehörigen verwendet werden.
Strenge Regeln für Sachleistungen: Mit den Pflegesachleistungen werden beispielsweise Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes finanziert, wie die Morgentoilette. Beauftragt werden dürfen nur Pflegedienste, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Die Leistungen werden direkt mit der Kasse abgerechnet. Ab Grad 2 gibt es monatlich 689 Euro, bei Grad 5 sind es 1.995 Euro.
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