Düsseldorf. Das Bezahlen mit Bargeld oder per Karte bekommt immer mehr Konkurrenz: durch digitale Bezahldienste. Die meisten der Newcomer haben irgendwo ein „pay“ im Namen stehen, also das englische Wort für „bezahlen“. Trotzdem können sie nicht etwa alle das Gleiche! Und es können Fallen beim Bezahlen mit PayPal und Co. lauern.

„Grundsätzlich muss man zwischen den Diensten für das Bezahlen im Laden und den Diensten für das Online-Shopping unterscheiden“, erklärt Jurist David Riechmann, Finanzexperte in der Verbraucherzentrale NRW. Wobei die Anbieter schon mit Hochdruck daran arbeiten, beide Funktionen zusammenzuführen …

Digitaler Zahlungsverkehr, Teil 1: Mit dem Smartphone an der Kasse zahlen

Wer mit dem Smartphone an der Ladenkasse bezahlen will, braucht dazu eine Bezahl-App. „Vereinfacht gesagt, funktioniert das Handy damit wie eine elektronische Zahlungskarte“, erklärt der Experte. Man hält also an der Kasse statt der Karte das Handy vor das Lesegerät – ansonsten gibt es keinen wesentlichen Unterschied zur gewohnten Kartenzahlung.

„Apple-Nutzer müssen dabei aber Apple Pay nutzen, weil andere Bezahl-Apps auf den Geräten gar nicht funktionieren“, erklärt Riechmann. Allerdings klappt die Sache nur, wenn Apple mit dem jeweiligen Kreditinstitut kooperiert.

„Der Hauptvorteil der neuen Zahlungsdienstleister ist die Bequemlichkeit.“

David Riechmann, Verbraucherzentrale NRW

Nutzer von Android-Geräten dagegen haben mehrere Optionen. Sie können die hauseigene Bezahl-App ihrer Bank nutzen. Hat diese keine entsprechenden Angebote, kann man alternativ Google Pay installieren. „Dort kann man dann entweder die eigene Bankverbindung oder auch ein Konto bei Diensten wie Paypal hinterlegen“, erklärt Riechmann. Voraussetzung dafür ist auch hier, dass tatsächlich eine Kooperation mit Google Pay besteht.

Ende Oktober soll zudem Samsung Payauf dem deutschen Markt eingeführt werden: ein Angebot speziell für Samsung-Geräte.

Das Bonussystem Payback bietet in seiner App ebenfalls eine Bezahlfunktion an, die unter anderem bei einigen großen Handelsketten funktioniert. Und schließlich bieten auch manche Einzelhändler, beispielsweise Edeka, in ihrer Kunden-App eine Bezahlfunktion für ihre eigenen Geschäfte an.

Digitaler Zahlungsverkehr, Teil 2: Beim Online-Shopping Zahlungsdienstleister nutzen

Die meisten Online-Shops akzeptieren neben den klassischen Zahlungsmethoden wie Lastschrift, Kreditkarte oder auch Zahlung auf Rechnung inzwischen auch einen oder mehrere Zahlungsdienstleister. Klassiker – und mit sehr großem Vorsprung Platzhirsch – ist Paypal: Diese frühere Ebay-Tochter wickelt etwa ein Fünftel aller Online-Käufe hierzulande ab! Die Nutzer hinterlegen dazu in der Regel ihre Konto- oder Kreditkartendaten bei Paypal. Damit kann man übrigens auch flott Geld an Freunde oder Kollegen senden.

Meistens was mit „pay“: Beim digitalen Bezahlen wollen alle möglichen Anbieter helfen.

Die nach wie vor sehr kleinen und ähnlich funktionierenden Paypal-Schwestern Paydirekt und Giropay tun sich gerade zusammen: Die deutschen Banken und Sparkassen verschmelzen ihre Angebote. Dabei soll wohl nur Giropay als Marke erhalten bleiben – und dann offenbar auch als neuer Name für das Handy-zu-Handy-Zahlsystem Kwitt dienen.

Schon etwas weiter verbreitet als die Dienste der hiesigen Kreditinstitute sind schließlich Klarna beziehungsweise Sofort (ehemals Sofortüberweisung) sowie Amazon Pay.

Es gibt also etliche Anbieter – ob und welche man etwa fürs Online-Shopping nutzt, ist letztlich Geschmackssache. „Notwendig sind solche Zahlungsdienstleister nicht, der Hauptvorteil ist die Bequemlichkeit“, sagt Riechmann. Man erspart sich eben das lästige Eintippen von langen Karten- oder Kontodaten. Häufig wird auch schon die Lieferadresse beim Händler automatisch vorausgefüllt.

Verbraucherschützer warnt: Im Zweifel wird man zum „gläsernen Kunden“

Hat man sich einmal registriert, übernimmt der Zahlungsdienstleister die Abwicklung des Bezahlvorgangs. „Es ist unterschiedlich, ob der Dienstleister dabei die Kontodaten des Kunden an Händler übermittelt oder nicht“, so der Experte. Teilweise erfährt der Zahlungsdienstleister auch den gesamten Warenkorb eines jeden Einkaufs – man wird zum „gläsernen Kunden“. Wer das nicht will, sollte sich vorab informieren, welche Daten jeweils beim Bezahlen hin- und hergeschoben werden.

Viele Anbieter werben außerdem mit ihrem „Käuferschutz“, der etwa helfen soll, wenn ein Händler trotz Zahlung nicht liefert. „Beim Zahlen per Lastschriftverfahren oder mit der Kreditkarte kann man sein Geld ebenfalls zurückholen“, erläutert Verbraucherschützer Riechmann, „man ist da also nicht schlechter gestellt als bei den neuen Zahlungsdienstleistern.“

Online-Shopping: Mehr Sicherheit beim Bezahlen per Kreditkarte

Bisher war es relativ unsicher, die Kreditkarte für Online-Einkäufe im Web einzusetzen. Eine EU-Richtlinie sorgt nun für strengere Regeln: Seit Mitte Januar greift zunehmend die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“, auch „starke Kundenauthentifizierung“ genannt. Sie wird auf Dauer bei den meisten Zahlungen angefordert werden. Dafür ist während des Bezahlvorgangs neben Kartennummer, Ablaufdatum und Prüfziffer noch ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal einzugeben.

„Kreditkarten müssen in der Regel einmalig für das neue Sicherheitsverfahren bei der Bank oder Sparkasse aktiviert werden“, erklärt der Anbieter Mastercard. Wie das 3-D-Secure-Verfahren dann genau abläuft, das zeigt der Bankenverband in einem kurzen Youtube-Video: youtube.com