Papierkram macht Stress. Damit haben schon viele ihre Erfahrung gemacht. Doch auch die Alternative, alles online abzuspeichern ist manchmal von Nachteil. Dann nämlich, wenn im Urlaub oder auf der Geschäftsreise die Technik streikt und man an wichtige Reiseunterlagen nicht ran kommt. Dann hilft meistens nur eins: Zur Sicherheit vorab einen Ausdruck auf Papier machen.

Online-Ticket digital nicht vorzeigbar: Am Gate kann man nach neuer Bordkarte fragen

Am Flughafen ist das meist kein großes Problem. Auch wenn der Smartphone-Akku streikt und man so beim Check-in seine Bordkarte nicht vorzeigen kann, ist es zumindest bei deutschen Airlines kein Problem, den Flug trotzdem anzutreten. Die Airlines haben die Buchung im System gespeichert, durch Vorzeigen des Ausweises oder Reisepasses (den man ja eh mitführen muss), gibt es am Schalter einfach eine neue Bordkarte. Es gibt auch Fluggesellschaften, die dafür eine Gebühr erheben. Streikt das Handy nach dem Check-in und der Sicherheitskontrolle, sollten sich Reisende an Mitarbeiter der Fluggesellschaft am Gate wenden, rät Michaela Rassat, Juristin bei der Rechtsschutzmarke der ERGO: D.A.S. Leistungsservice. Auch hier kann die Buchung im System gefunden und eine neue Bordkarte ausgestellt werden. 

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Regel im Zug: Ohne vorzeigbares Ticket fährt man schwarz, also zur Sicherheit noch mal ausdrucken

Bei der Deutschen Bahn wird mittlerweile fast jeder zweite Fahrschein online verkauft. 2018 erstanden Bahnkunden 28,3 Millionen Handytickets und 42 Millionen Fahrkarten über die Internetseite der Bahn. Einen Großteil der Online-Tickets drucken die Kunden heute zur Sicherheit noch mal aus (obwohl es keine Pflicht mehr ist) – nicht zu Unrecht.

Kann man sein Online-Ticket nicht vorzeigen, weil etwa der Handy-Akku leer ist oder der Barcode vom Display nicht ausgelesen werden kann, gibt es Ärger: „Wer bei der Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen kann, gilt als Schwarzfahrer“, sagt Rechtsexpertin Rassat. Denn die Mitarbeiter im Zug können nicht auf das Buchungssystem zugreifen und erkennen, ob man wirklich einen gültigen Fahrschein hat.

Das Ticket fehlt: Die Bahn stellt eine Fahrpreisnacherhebung aus

Der Zugbegleiter stellt eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung aus, die kann man zusammen mit dem Ticket oder der Buchungsbestätigung in einem Reisezentrum oder online nach der Fahrt einreichen. Die Frist zur Nachreichung steht auf der Fahrpreisnacherhebung. Achtung: Der Tag der Kontrolle zählt mit! Ganz ohne Extrazahlung kommt man nicht davon, eine Bearbeitungsgebühr wird fällig. Also lieber vor dem Einsteigen noch einmal checken, ob der Akku ausreichen voll ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, druckt das Ticket doch noch mal aus.

Probleme bei der DB-Navigator-App: Erneut buchen und Erstattung fordern

Buchen lassen sich Tickets auch über die Bahn-App. Dort kann man auch über die Website erstandene Tickets hineinladen und sie bei der Kontrolle vorzeigen. Aber kann man sich darauf verlassen? Leider nicht immer. Bei Buchungen über die DB-Navigator-App gab es zum Beispiel Anfang August 2019 großflächige Ausfälle. Viele Nutzer konnten zwar via App buchen, bekamen aber kein Ticket angezeigt. Auch in solchen Fällen hilft nur, anderweitig erneut zu buchen (über die Bahn-Homepage, im Reisecenter oder am Automaten) und sich das Geld für das nicht angezeigte Ticket in der App erstatten zu lassen. Denn auch hier gilt: Wer bei der Fahrt keine Fahrkarte vorzeigen kann, wird als Schwarzfahrer behandelt.

Hotelreservierung vergessen oder nicht abrufbar: Mit Ausweis Nachtrag möglich

Das Hotel wurde online gebucht, aber beim Einchecken findet man auf einmal die Buchungsbestätigung nicht mehr auf seinem Smartphone wieder, die entsprechende App versagt? Keine Panik, hier gilt wie bei Flügen: Die Buchung ist aller Wahrscheinlichkeit nach im System des Hotels hinterlegt und damit ist ein Check-in gegen Vorlage eines Ausweisdokuments möglich.

Tippfehler in Online-Buchungen: Für die Folgen muss man selbst geradestehen

Bei Buchung gilt grundsätzlich: Man haftet selbst für seine Fehler, also bei der Datenangabe genau aufpassen, konzentriert tippen und lieber zweimal hinschauen. „Urlaubern, die das falsche Datum eingegeben haben, bleibt meist nur die Stornierung“, sagt Juristin Michaela Rassat. Und wenn man sich bei der Flugbuchung nur beim Namen vertippt hat, ein Buchstabe an der falschen Stelle steht? Fakt ist: Wenn der Name auf dem Ticket nicht mit dem Namen im Ausweis übereinstimmt, kann die Fluggesellschaft sich weigern, den Passagier zu befördern. Welche Kosten eine Namensänderung nach sich zieht und ob sie überhaupt möglich ist, hängt von der einzelnen Airline ab. Theoretisch kann die Fluggesellschaft sogar verlangen, dass man storniert und komplett neu bucht.