Berlin. Vielen Mietern flattert nun wieder ein wichtiger Brief ins Haus: die Betriebskostenabrechnung. Die sollte man argwöhnisch unter die Lupe nehmen – denn etwa jede zweite Abrechnung, so die Erfahrung des Deutschen Mieterbunds, ist nicht korrekt.
Zunächst muss man wissen, dass der Vermieter nicht unbegrenzt Zeit hat: Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss er die Abrechnung schicken. Tut er das später, kann er vom Mieter kein Geld mehr nachfordern, wie Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin betont.
Die Grundsteuer ist umlagefähig, die Gartenpflege auch
Nächster Schritt: ein Blick in den Mietvertrag. Der Vermieter darf nämlich nur die Nebenkosten abrechnen, die dort aufgeführt sind.
Stehen da Posten, die einem auf den ersten Blick seltsam vorkommen, empfiehlt sich ein Abgleich mit der Betriebskostenverordnung unter gesetze-im-internet.de/betrkv: Die listet auf, was alles umlagefähig ist – beispielsweise Kosten der Wasserversorgung, der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, der Gartenpflege, der Schornsteinreinigung, der Beleuchtung und so fort. Auch die Grundsteuer darf an die Mieter durchgereicht werden.
„Ein Fehler wird häufig bei den Hausmeisterkosten gemacht“, erläutert Ropertz. Macht der Mann tatsächlich nur seinen Hausmeisterjob, dürfen die Kosten angerechnet werden. Streut er also im Winter Split auf den Gehsteig oder schneidet er im Sommer die Büsche, bezahlen das die Mieter.
„Ist der Hausmeister aber Mädchen für alles und übernimmt auch Verwaltungsarbeiten, können die entsprechenden Kosten nicht umgelegt werden“, so der Experte. Denn: „Verwaltungskosten muss ein Mieter nie tragen.“ Das Gleiche gilt für Reparatur- und Instandhaltungskosten.
Man sollte die Betriebskostenabrechnung stets mit der aus dem Vorjahr vergleichen. Gibt es große Unterschiede? Falls ja, sollte man den Vermieter fragen, warum. Und man sollte auch versuchen, die Berechnung an sich zu verstehen. „Das lässt sich nicht in wenigen Minuten schaffen“, warnt Ropertz. Wer etwas gar nicht nachvollziehen kann, sollte zunächst den Vermieter um Aufklärung bitten. Bleibt dennoch das Gefühl, dass was nicht stimmig ist, sollte man sich beraten lassen – etwa vom Mieterbund.