Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Energy Sharing ermöglicht es Privatleuten, für einen Teil ihres Strombedarfs günstigen regenerativen Strom zu beziehen.
  • Eine wichtige Voraussetzung ist die Installation eines Smart Meters.
  • Wer Energy Sharing nutzt, benötigt trotzdem weiterhin einen Stromliefervertrag mit einem Netzanbieter.

Seit Juni können sich Privathaushalte zur gemeinschaftlichen Stromerzeugung aus Photovoltaik und Nutzung zusammenschließen. Wie das ablaufen soll, was dabei zu beachten ist und was es bringt, erklärt Ane Esdohr, Projektkoordinatorin Energie der Verbraucherzentrale Berlin.

Die Hälfte der Deutschen rechnet mit dauerhaft hohen Strompreisen, so eine aktuelle Umfrage des Vergleichsportals Verivox. Da lohnt es sich, über günstigere Quellen nachzudenken, etwa eigene Solarpanels auf dem Dach. Allerdings ist nicht jedes Objekt dafür geeignet. Zudem haben viele Mieterinnen und Mieter keine Möglichkeit, selbst eine größere Photovoltaik-Anlage auf einem eigenen Dach zu betreiben.

Für diese Menschen bietet das Energiewirtschaftsgesetz nun eine neue Möglichkeit, von der Energiewende zu profitieren: Sie können sich an anderen Anlagen, etwa bei Nachbarn, beteiligen und so günstigeren regenerativen Strom beziehen.

Energy Sharing: Wer an der gemeinschaftlichen Stromerzeugung teilnehmen kann

Dafür ermöglicht das Gesetz Verbrauchsgemeinschaften unter Privatleuten. Wer bereits über eine Solaranlage verfügt, kann anderen anbieten, nicht selbst benötigten Strom abzugeben. Das muss nicht unbedingt der nächste Nachbar sein. Auch weiter entfernt wohnende Freunde oder Bekannte können einbezogen werden.

Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass die Parteien alle demselben Netzbetreiber zugeordnet sind. Denn die Abgabe des Stroms läuft auch beim Energy Sharing über das Netz des örtlichen Betreibers und nicht etwa per Kabel von Haus zu Haus: „Entscheidend ist nicht der Stromanbieter, sondern der technische Netzbereich, in dem Erzeugung und Verbrauch rechnerisch zusammengeführt werden. Energy Sharing startet zunächst innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers“, erklärt Ane Esdohr von der Verbraucherzentrale Berlin.

So funktioniert das Energy Sharing

Technisch aufwendige Umbauten wie die Verlegung von zusätzlichen Kabeln sind in der Regel nicht nötig.

Wichtige Vorausetzung: Ein Smart Meter zur Messung des Stromverbrauchs

„Unabdingbare Voraussetzung ist ein Smart Meter bei den beteiligten Parteien beziehungsweise eine viertelstündlich auswertbare Messung des Stromverbrauchs“, so Esdohr. Ein Zähler, der nur den Monats- oder Jahresverbrauch messe, reiche nicht aus: Der verbrauchte Strom muss den jeweiligen Abnehmern exakt zugeordnet werden können. „Daher sollte bei Interesse frühzeitig als Erstes geklärt werden, ob die vorhandene Zählertechnik ausreicht.“ Diese könne sich oftmals als Knackpunkt beim Energy Sharing erweisen. Ansprechpartner sind hier der Netz- und Messstellenbetreiber.

Ebenfalls wichtig dabei: Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen mit Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber geklärt werden, damit die Zuordnung des Verbrauchs und die spätere Abrechnung funktionieren.

Bevor man Stromkosten senken kann: Liefervertrag und Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung abschließen

Zwingend abgeschlossen werden müssen laut Gesetz:

  • ein Liefervertrag und
  • eine Vereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Photovoltaik-Anlage.

„Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand gibt es noch keine amtlichen Musterverträge für Energy Sharing“, so Esdohr. „Ob und wann solche Musterverträge bereitgestellt werden, ist derzeit noch offen. In der Gesetzesbegründung wird es aber ausdrücklich als wünschenswert beschrieben, dass Verbände entsprechende Vorlagen erarbeiten.“

Wer jetzt schon beginnen will, sollte sich daher beraten lassen, etwa bei den Verbraucherzentralen. Geregelt werden müssen etwa folgende Punkte:

  • genaue Angaben zu den Vertragsparteien und der konkreten Photovoltaik-Anlage (Standort),
  • Angaben zur geteilten Strommenge und zum Aufteilungsschlüssel,
  • Messung und Abrechnung (wer ist verantwortlich?),
  • Laufzeit des Vertrags und Kündigungsmöglichkeiten sowie was passiert, wenn ein Teilnehmer ausscheidet,
  • Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen (welche Kosten fallen an und wer trägt sie?),
  • Haftung bei Ausfall der Anlage oder bei Lieferengpässen.

Da der durch die PV-Anlage gelieferte Strom nicht zur alleinigen Versorgung ausreicht, ist zudem noch wie bisher ein Liefervertrag für den restlichen Bedarf nötig. Dabei sind alle Beteiligten wie sonst auch frei in der Wahl ihres Anbieters, so Esdohr.

Wenn dann das Energy Sharing funktioniert: Wie viel darf der geteilte Strom kosten?

Die abgebende Partei kann beim Energy Sharing im Idealfall etwas mehr erhalten als über die Einspeisevergütung

Für den Preis des abgegebenen Stroms gibt es von Gesetzes wegen keine bestimmten Vorgaben. Auch eine unentgeltliche Abgabe ist daher theoretisch möglich. Attraktiv wird Energy Sharing aber für die beteiligten Parteien vor allem dann, wenn beide Seiten profitieren.

„Die abgebende Partei kann durch das Teilen im Idealfall etwas mehr erhalten als über die Einspeisevergütung, die bei neuen kleineren PV-Anlagen mit Teileinspeisung derzeit unter 8 Cent je Kilowattstunde liegt.“ Der genaue Wert hänge von Anlagengröße, Einspeiseart und Inbetriebnahme-Zeitpunkt ab. Die Abnehmer könnten im Gegenzug durch Energy Sharing zumindest einen Teil des Stroms zu günstigeren Preisen als von einem Stromversorgungsunternehmen beziehen.

Effizientere Energiewende, mehr Wettbewerbsfähigkeit

  • 2025 erzeugten die erneuerbaren Quellen in Deutschland gute 290 Terrawattstunden (TWh) Strom. Eine TWh sind eine Billion Wattstunden. Fast Ein Drittel davon stammt aus Photovoltaik-Anlagen, so Zahlen der Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat). Alle erneuerbaren Energien kamen zusammen auf 55 Prozent.
  • Der Sonnenstrom ist somit ein wichtiger Pfeiler der Energiewende. Die muss nach einer BDI-Studie kosteneffizienter gestaltet werden, um den Produktionsstandort Deutschland bei den Energiekosten wieder wettbewerbsfähig zu machen.
  • Im Detail schlagen die Studienautoren unter anderem vor, den geplanten Ausbau von Stromnetzen, Erneuerbaren und Wasserstoff an die tatsächlich erwartete Nachfrage anzupassen und Verkehr, Industrie sowie Gebäudewärme schneller auf Strom umzustellen.
Waltraud Pochert
Autorin

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.

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