Berlin. Deckchen häkeln, Schmuck entwerfen, Möbel bauen – viele Menschen stellen in ihrer Freizeit mit großem Geschick schöne Dinge her. Wenn alle Freunde und Verwandte mit selbst gehäkelten Mützen versorgt sind und man immer noch Spaß am Häkeln hat: Wie wäre es dann mit Verkaufen?
Das geht natürlich auf dem Flohmarkt und, besser noch, per Internet. Das Problem: Rechtlich bewegt man sich da schnell in einer Grauzone.
„Grundsätzlich sind alle Einnahmen, auch wenn man nur gelegentlich selbst Hergestelltes verkauft, steuerpflichtig“, sagt Klaus Olbing, Steuerfachanwalt in Berlin. Immerhin sind Einkünfte aus „nebenberuflicher Selbstständigkeit“ steuerfrei, wenn sie – abzüglich der Kosten – eine Freigrenze von 410 Euro jährlich nicht übersteigen. Aber auch dann müssen solche Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden! Daher sollten Bastler und Heimwerker die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem Hobby belegen können – sie sollten also ein Kassenbuch führen.
Wer gezielt für einen späteren Verkauf häkelt, agiert schon gewerblich
Steuerfrei bleiben Geschäfte mit Hobby-Produkten auch, wenn sie als „Liebhaberei“ gelten. „Davon geht das Finanzamt aus, wenn eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit fehlt und keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist“, erklärt der Experte. Stuft das Finanzamt eine Nebentätigkeit als Liebhaberei ein, müssen die Einnahmen nicht versteuert werden, aber man kann im Gegenzug den Fiskus auch nicht an ja durchaus mal denkbaren Verlusten beteiligen.
Aufpassen muss, wer durch erste Verkaufserfolge ermuntert wird, regelmäßig online zu verhökern: Da kann man schnell in den gewerblichen Bereich rutschen. Zum Beispiel, wenn man extra für den Verkauf gedachte Handarbeiten anfertigt. Im Zweifel sollte man sich kundig machen, ob man schon einen Gewerbeschein braucht.
Gewerbliche Tätigkeit, nicht angemeldet: eine Ordnungswidrigkeit. Schnell steht auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Und die Behörden suchen gezielt im Internet nach Verkäufen, die versteuert werden müssen: „Portale wie Ebay müssen Daten ans Finanzamt weitergeben“, sagt Olbing.
Ein Kreativer, der mit seinem nebenberuflichen Geschäft offiziell beim Gewerbe- wie beim Finanzamt angemeldet ist, hat dadurch auch Vorteile. Nicht zuletzt kann er alle Kosten, zum Beispiel fürs Material, geltend machen. Von der Umsatzsteuer sind Hobby-Häkler aber erst mal nicht betroffen.
„Anfänger können die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen, wenn ihr Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt“, so Olbing. Das hat auch einen Nachteil: „Wer die Umsatzsteuer nicht ausweist, kann die in den von ihm gekauften Vorprodukten enthaltene Vorsteuer nicht geltend machen.“ Wenn man also viel Material kauft, als Hobby-Schreiner etwa Holz, kann es günstiger sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Dabei hilft ein Steuerberater weiter.
Online verkaufen
Hier können werkelnde Menschen Dinge anbieten: