Dass Smartphones kräftige kleine Computer sind, für die es endlos viele Programme gibt, hat sich in der Zwischenzeit herumgesprochen. Aber auch, dass man damit nebenbei einige Euro verdienen kann?
Für diesen Trend gibt es sogar schon ein Wort – die Rede ist von „Mikro-Jobs“. Zugegeben: Reich wird man dadurch nicht. Aber Kleinvieh macht eben auch Mist. Und Spaß kann die ganze Sache auch noch machen.
Beispielsweise, indem man mit den Apps „Streetspotr“ und „Appjobber“ (streetspotr.com und www.appjobber.de) kleine Aufgaben erledigt. Wer sich angemeldet hat, kann auf seiner Umgebungskarte im Display sehen, was in der Gegend alles zu tun ist.
Lohnt sich die investierte Zeit?
Da kann man etwa den Parkplatz eines Carsharing-Anbieters überprüfen. Oder ein neues Geschäft von außen fotografieren. Oder auch mal einen Cocktail testen und bewerten. Dafür gibt es dann kleine Entlohnungen, etwa zwischen 1 und 10 Euro.
Man sollte sich aber überlegen, welchen Job man annimmt! Wer etwa bei einem Autohändler die Konditionen für eine bestimmte Versicherung abfragt, muss dafür viel Zeit investieren und im Zweifel auch persönliche Daten angeben: Ob 10 Euro die Mühe wert sind, muss jeder für sich selbst entscheiden. Und wer für je 1 Euro seine Bekannten als „wechselwillige Stromkunden“ nennt, macht sich damit wohl kaum Freunde ...
Auch per PC kann man mikro-jobben: Beispielsweise mit „Testbirds“ (www.testbirds.de). Diese Firma lässt die Nutzer im Auftrag anderer Unternehmen Internet-Anwendungen und Apps testen. Dafür gibt es um die 10 Euro pro Test – und ein Extra-Honorar, wenn man Fehler in der Anwendung findet. Wer da mitmachen will, muss allerdings einen Einstiegstest bestehen.
Gelegenheitsjobs per Internet
Recht anspruchsvoll sind auch „Clickworker“ und „Textbroker“ (www.clickworker.com und www.textbroker.de): Hier geht es zum Beispiel um das Verschlagworten von Videos oder das Verfassen kurzer Texte.
Normale Gelegenheitsjobs aller Art findet man schließlich in Portalen wie „Mach du das“ (www.machdudas.de).
Info: Steuer-Pflicht
Die Einnahmen aus Mikro-Jobs darf man steuerrechtlich nicht auf die leichte Schulter nehmen. „Wer neben seinem Hauptberuf als Arbeitnehmer auf diese Art Geld verdient, ist nicht nur einkommensteuerpflichtig, sondern könnte im Extremfall sogar gewerbesteuerpflichtig werden“, heißt es beim Deutschen Steuerberaterverband. Aber: Verdient man nur ab und zu etwas per Mikro-Job, geht das bis zu einer Höhe von 256 Euro im Jahr steuerfrei.