Wer mit dem Auto von Deutschland aus ins Ausland fährt, sollte nicht nur die Spritkosten kalkulieren. Denn auch die Nutzung von Autobahnen kostet oft viel Geld. Während Großbritannien, die Niederlande, Dänemark und Schweden bis auf wenige Strecken, Brücken und Tunnels mautfrei befahrbar sind, wird woanders zur Kasse gebeten: Allein in der Europäischen Union gibt es in neun Ländern eine streckenbezogene Maut, in acht weiteren Ländern muss eine begrenzt gültige Vignette gekauft werden. Für viele Tunnel oder Brücken werden Extragebühren erhoben.

Wir erklären mithilfe des ADAC, wie die wichtigsten Urlaubsländer ihre Mautgebühren erheben und was bei Bußgeldern zu tun ist. Der Tarifdschungel ist dicht: Für jede Fahrzeugklasse gibt es unterschiedliche Gebühren. Die folgenden Angaben beziehen sich deshalb nur auf normal große Pkws bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

Frankreich

Das Autobahnnetz von Frankreich ist mit wenigen Ausnahmen gebührenpflichtig, die Bezahlung der Streckenmaut ist laut Carsten Cossmann, Ressortleiter Touristik beim ADAC, jedoch recht unkompliziert. Bezahlt wird in der Regel an Automaten in bar oder mit Kreditkarte.

Von Paris bis Bordeaux (rund 600 Kilometer) sind zum Beispiel aktuell 54,40 Euro fällig. An den Mautstationen gibt es sogenannte T-Spuren, die man ohne anzuhalten passieren kann. Dazu ist ein Transponder nötig, der online über bipandgo.fr bestellt werden kann. Die Abrechnung erfolgt dann über Kreditkarte.

Schweiz

Für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen in der Schweiz, die weiß-grün beschildert sind, ist eine Jahresvignette nötig. Andere Vignetten gibt es nicht. Sie ist im aufgedruckten Jahr, im Dezember des Vorjahres sowie im Januar des Folgejahres gültig, also insgesamt 14 Monate. Kosten: umgerechnet 35,75 Euro. An diversen Tunneln werden zusätzliche Gebühren fällig (siehe unterer Abschnitt „Tunnel und Brücken“).

Spanien

Eine Maut wird in Spanien für die Nutzung von privat betriebenen Autobahnen berechnet, die Strecken der öffentlichen Hand sind kostenlos. Die Kosten richten sich nach der gefahrenen Strecke. Auf einigen Abschnitten wird jedoch eine Pauschalgebühr verlangt. In der Regel ziehen Autofahrer an der Einfahrtstation ein Ticket und zahlen dann, wenn sie die Autobahn wechseln oder verlassen.

Die 350 Kilometer lange Strecke Barcelona-Valencia über die Autobahn AP7 kostet für einen normalen Pkw (Kategorie „Ligeros“) zum Beispiel 40,77 Euro. An den Mautstationen gibt es spezielle Spuren namens „Vias automáticas“, an denen man mit Kreditkarte zahlen kann. Die mit „Télépéaje“, „VIA-T“ oder nur „T“ gekennzeichneten Zahlstellen sind Autofahrern vorbehalten, die einen Transponder haben, mit dem die Gebühren automatisch abgebucht werden. Dieser Transponder gilt auch in Frankreich und kann über bipandgo.fr bestellt werden.

Italien

Die meisten italienischen Autobahnen sind mautpflichtig, die Gebühren werden in der Regel nach abgefahrener Strecke berechnet. Meist wird bei der Einfahrt ein Ticket gezogen, das beim Verlassen der Autobahn bezahlt wird. Die Strecke vom Brenner bis ins 717 Kilometer entfernte Rom kostet aktuell zum Beispiel 56,90 Euro.

Auf den neuen Autobahnen A36, A59 und A60 nördlich von Mailand werden die Gebühren rein elektronisch erfasst, eine direkte Bezahlung ist also nicht möglich. Hier ist eine Registrierung auf der Homepage der Autobahngesellschaft schon vor der Reise empfehlenswert (apl.pedemontana.com), die Begleichung der Gebühren erfolgt per Kreditkarte. Alternativ lässt sich auch mit der elektronischen Mautbox Telepass zahlen. Doch ist diese Möglichkeit laut ADAC nur für Einheimische sinnvoll, die die Mautstrecken regelmäßig befahren.

Ansonsten kann an allen Mautstationen bar oder mit Kreditkarte bezahlt werden, ebenso mit der „Viacard“, einer Guthabenkarte, die unter anderem an Raststätten erhältlich ist. „Das Besondere an Italien ist, dass man die Maut 15 Tage nach der letzten Durchfahrt immer problemlos nachzahlen kann“, sagt Cossmann. „Voraussetzung dafür ist das nicht bezahlte Einfahrtsticket.“

Portugal

Die Autobahngebühren werden entweder bar an Mautstationen erhoben oder mit elektronischen Systemen. Laut Cossmann haben die Portugiesen das komplizierteste Mautsystem: „Hier ist Vorbereitung wirklich alles, denn man muss sich vorab auch noch für eines von etwa vier Bezahlsystemen entscheiden, um die elektronische Maut überhaupt bezahlen zu können.“

Die Kosten richten sich nach der gefahrenen Strecke. Für die Route von Lissabon bis zum 276 Kilometer südlich gelegenen Faro werden aktuell zum Beispiel 22,40 Euro für ein normales Auto in Rechnung gestellt. Pkws werden je nach Höhe an der Vorderachse (bis/ab 1,1 Meter) unterschiedlich eingestuft. Auf einigen Strecken wie etwa der A7, der A8, der A11, der A15 oder der A17 ist die Bezahlung mit Kreditkarte nicht möglich. Auf anderen wiederum gibt es ausschließlich elektronische Mautportale. Dies gilt etwa für Abschnitte der A4, A13 oder A25.

Für die vier elektronischen Mautsysteme ist für ausländische Fahrzeuge vorab die Registrierung des Pkws nötig. Für Aufenthalte bis 30 Tage eignet sich etwa das „EASYToll-System“, für das aber eine Kreditkarte vorausgesetzt wird.

An den „Welcome Points“ nahe der Grenze gibt es Zahlstationen, in die die Kreditkarte eingegeben werden kann. Daraufhin wird das Nummernschild abfotografiert und mit der Kreditkarte verknüpft. Die Mautgebühren können so direkt von dem Bankkonto abgebucht werden. Das Ticket, das bei der Registrierung ausgegeben wird, sollte unbedingt aufbewahrt werden.

Österreich

In Österreich ist für Autobahnen und Schnellstraßen in der Regel eine Vignette nötig. Dazu kommt eine Maut für besondere Strecken. Die Jahresvignette für einen Pkw bis 3,5 Tonnen kostet 87,30 Euro, für zwei Monate sind 26,20 Euro fällig und für zehn Tage 9 Euro.

Neben der altbekannten Klebevignette wurde eine digitale Vignette eingeführt, die nur online bei der österreichischen Straßenbetreibergesellschaft ASFINAG (asfinag.at) erhältlich ist. Die digitale Vignette ist ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig und berechtigt zur Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen.

Slowenien

Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und einer Höhe unter 1,3 Metern an der Vorderachse ist eine Vignette erforderlich, die in dieser Klasse zum Beispiel für einen Monat 30 Euro kostet. Für sieben Tage sind es 15 Euro. Die Vignetten sind unter anderem an grenznahen Tankstellen erhältlich.

Wer ohne Vignette auf einer Autobahn erwischt wird, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. Empfehlenswert ist es deshalb, die Vignette schon vor Reiseantritt zu kaufen, zum Beispiel über adac-shop.de.

Kroatien

In Kroatien sind Autobahnen für alle Fahrzeuge gebührenpflichtig. An den Mautstationen kann sowohl bar als auch mit Kredit- oder Bankkarte bezahlt werden. In der Zeit vom 1. Juli bis 30. September kostet die Strecke Zagreb-Split-Dubrovnik zum Beispiel umgerechnet 30 Euro. Über das „Electronic Toll Collect System“ (ETC) ist eine bargeldlose Bezahlung möglich.

Der Transponder kostet etwa 16,50 Euro, bringt einen Preisvorteil von rund 20 Prozent, ist wiederaufladbar und gilt unbefristet. Erhältlich ist er über die Autobahngesellschaft HAC (hac.hr) und einige Mautstationen.

Norwegen

In Norwegen werden neue Tunnels, Brücken und Autobahn-Strecken in der Regel über eine Maut finanziert, die wieder entfallen kann, wenn die Baukosten eingetrieben sind. Die Maut wird an etwa 200 Mautstationen erhoben, an denen die Fahrzeuge ausschließlich elektronisch erfasst werden. Der Fahrzeughalter erhält anschließend eine Gebührenrechnung von „Euro Parking Collection“ (EPC).

Auf der Strecke von Oslo nach Trondheim (493 Kilometer) fallen aktuell 13,71 Euro Mautgebühren an. Vor der Reise können Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen online bei EPC (epcplc.com) registriert und ein persönliches Konto eingerichtet werden. Der Fahrzeughalter hat so Zugriff auf Rechnungen, kann Fälligkeitstermine einsehen und Zahlungen vornehmen. Diese Registrierung ist aber nicht verpflichtend.

Tschechien

Bis auf wenige Ausnahmen sind Autobahnen und Schnellstraßen gebührenpflichtig. Für Autos bis 3,5 Tonnen ist eine Vignette nötig, die für zehn Tage umgerechnet 13 Euro kostet, für einen Monat 18 Euro. Erhältlich sind sie etwa an grenznahen Tankstellen. Auf beiden Vignettenteilen muss das Kfz-Kennzeichen eingetragen werden. Ein Teil wird an die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt, der andere wird aufbewahrt und bei Kontrollen vorgezeigt.

Ungarn

Sämtliche Autobahnen sind gebührenpflichtig. Nur die Stadtumfahrung von Budapest ist teilweise gebührenfrei. Pkws bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und bis sieben Sitze fallen in die Kategorie D1. Die Zehn-Tages-Vignette kostet umgerechnet 9 Euro, die Ein-Monats-Vignette etwa 15 Euro. Die ungarische Vignette, die sogenannte e-Matrica, wird elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Empfohlen wird, sie vor Reiseantritt online zu erwerben, etwa über virpay.hu.

Tunnel und Brücken

Vor allem in den Alpen kosten Tunnel und Passstraßen extra – egal, ob bereits eine Vignette oder eine streckenabhängige Maut bezahlt wurde. Die Gebührenspanne reicht laut ADAC von 5,50 Euro für den österreichischen Bosruck-Tunnel (5.509 Meter lang) bis hin zu 44,40 Euro für den 11,6 Kilometer langen Mont-Blanc-Tunnel zwischen Frankreich und Italien.

Für den Großen-St.-Bernhard-Tunnel (Schweiz/Italien) sind aktuell 26,90 Euro fällig und für den Brenner-Pass (Österreich/Italien) 9,50 Euro. Kostspielig können auch Brücken werden: Die Öresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden etwa kostet für Pkws bis sechs Meter Länge in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August derzeit 59 Euro.

Bußgelder

Besonders saftige Strafen drohen bei Mautverstößen in Österreich und Slowenien. Wer in Österreich ohne gültige oder ordnungsgemäß an die Windschutzscheibe geklebte Vignette erwischt wird, zahlt eine Ersatzmaut. Sie umfasst die Kosten für die beanstandete Vignette, dazu kommt eine Strafe von 120 Euro für Pkws. Bei einer Vignetten-Manipulation sind 240 Euro fällig.

In Slowenien kostet ein Verstoß gegen die Vignettenpflicht bei Pkws bis 3,5 Tonnen ein Bußgeld von 300 bis 800 Euro, bei Sofortzahlung reduziert es sich auf die Hälfte. ADAC-Sprecher Christian Buric rät, sich möglichst schnell mit der Autobahnbetreibergesellschaft in Verbindung zu setzen, sollte ein Bußgeld nachweisbar zu Unrecht erhoben worden sein. Sollte das Bußgeld bereits bezahlt worden sein, sei ein Einspruchsverfahren aber in der Regel nicht mehr möglich.

Für Österreich gelte ein Sonderfall: Hier sollten zu Unrecht beschuldigte Autofahrer die „Ersatzmaut“ fristgerecht zahlen und sich gleichzeitig an die Betreibergesellschaft Asfinag wenden. Ein Grund sei, dass hier ein Einspruch die Zahlungsfrist für die Ersatzmaut nicht unterbricht. „Wird trotz eines Einspruchs die Ersatzmaut nicht fristgerecht bezahlt, kommt es in jedem Fall zu einem teureren Strafverfahren“, so Buric.

Generell gelte für alle Länder: Entspricht der vorgeworfene Mautverstoß den Tatsachen, sollte die Geldbuße rasch bezahlt werden: „So können unangenehme und teure Bußgelderhöhungen, Inkassogebühren, Mahn- und Vollstreckungsverfahren vermieden werden.“