Berlin. Später als Rentnerin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bleiben? Ist gar nicht so einfach, wie man denkt. Immerhin wird am 1. August eine versteckte Falle etwas entschärft. Und diese kleine Reform hilft sogar Frauen, die schon in Rente sind!

Für die günstige Pflichtversicherung ist nämlich eine Hürde zu überwinden, die sogenannte Vorversicherungszeit. Die ist nur geschafft, wenn man „seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums“ gesetzlich krankenversichert war. So steht’s im Gesetz. Es geht also um 90 Prozent der zweiten Hälfte des gesamten Arbeitslebens – und von Amts wegen wird da auf den Tag genau gerechnet.

Besonders betroffen von der versteckten Falle sind etwa Mütter, die schon in jungen Jahren gearbeitet haben, dann einen Soldaten oder anderen Staatsdiener geheiratet haben und nun nach längerer Kinderpause wieder im Job stehen. Für sie ist es oft schwierig, die 90-Prozent-Vorgabe noch zu erfüllen. Ab August wird das einfacher: Dann werden für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet.

Und das gilt für alle, wie das Gesundheitsministerium erklärt: „Menschen, die schon in Rente sind, können einen neuen Antrag auf Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner stellen.“ Somit dürfte mancher Seniorin künftig etwas mehr von der Rente bleiben. Allerdings nur, wenn sie aktiv wird und den nötigen Antrag stellt.