Berlin. Gut für alle, die Zahnersatz wie etwa eine Krone, Brücke oder Prothese benötigen: Am 1. Oktober 2020 steigen die Festzuschüsse der Krankenkassen von 50 auf 60 Prozent der Kosten für eine Standard-Versorgung – unabhängig vom Bonusheft.

Wer mit dem Bonusheft belegen kann, dass er in den vergangenen fünf beziehungsweise zehn Jahren mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt zur Kontrolle war, dem zahlt die Kasse (wie bisher) einen höheren Zuschuss. Dieser steigt nun ebenfalls um 10 Prozentpunkte: Bei fünf Stempeln gibt es 70 Prozent Zuchuss, bei zehn Kontrolluntersuchungen 75 Prozent.

Wenn die Zahnbehandlung schon läuft, gelten die bisherigen Zuschuss-Regeln

Außerdem werden nun auch Erleichterungen beim Führen des Bonushefts wirksam: „Das einmalige Versäumen der Vorsorge bleibt in bestimmten Fällen für die Bonusregelung folgenlos“, heißt es bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Berlin. Nämlich dann, wenn das Versäumnis nicht in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung passiert ist, sondern der fehlende Stempel schon länger zurück liegt. Im Zweifel und in anderen Fällen sollte man direkt mit der Krankenkasse klären, ob sie das Versäumen einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung durchgehen lässt.

Versicherte, die bereits jetzt in Behandlung sind, profitieren allerdings nicht mehr von diesen höheren Zuschüssen – selbst wenn die Therapie erst im Oktober 2020 oder später abgeschlossen wird! „Es sind immer die Festzuschüsse anzuwenden, die am Tag der Ausstellung des Heil- und Kostenplans gültig sind“, heißt es bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in Berlin.

Außerdem sollte man wissen: Die „Regelversorgung“, um die es beim Kassenzuschuss ja stets geht, ist oft nicht deckungsgleich mit teureren Lösungen, die der Zahnarzt empfiehlt – oder der Patient sich wünscht. Tipps dazu geben wir in einem eigenen Ratgeber-Artikel zum Thema Zahnersatz. Trotzdem bedeutet die aktuelle Erhöhung der Zuschüsse je nach Fall eine Ersparnis von einigen Hundert Euro beim Eigenanteil für den Zahnersatz.