Berlin. 30, 35, 40 Grad tagsüber, tropische Nächte – die Deutschen haben den zweiten Sommer in Folge kräftig geschwitzt. Kein Wunder, dass Klimageräte gefragt waren. Wer jetzt die kalte Jahreszeit nutzt, um über den Einbau einer festen Klimaanlage nachzudenken, sollte wissen: Das kann leicht zu Ärger führen.
Hauptproblem: „Klimaanlagen können laut sein“, so Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund. Daher kann man selbst im frei stehenden Einfamilienhaus nicht einfach einbauen, was man will – die Nachbarn dürfen eben nicht gestört werden.
Klimaanlagen machen Lärm – das kann schnell Ärger geben...
„Wie viel Dezibel eine solche Anlage verursachen darf, hängt von der Tageszeit ab, davon, ob man in einem reinen Wohn- oder in einem Mischgebiet wohnt, ob das Gerät hinter schallschützenden Bauteilen steht und wie weit es zum Beispiel vom nächsten Schlafzimmer entfernt ist“, erklärt Kodim. Daher gebe es keinen festen Wert für die erlaubte Lautstärke.
Immerhin ein Anhaltspunkt findet sich in der Vorschrift „TA Lärm“: Sie gibt vor, dass bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden tagsüber 35 und nachts 25 Dezibel im nächsten fremden Wohn- oder Schlafzimmer nicht überschritten werden dürfen.
Eine klassische Klimaanlage, auch Splitanlage genannt, besteht aus einem Gerät außerhalb des Gebäudes und mindestens einem damit verbundenen Gerät im Haus. Mit dem Einbau sind also immer teure Wanddurchbrüche verbunden. Soll nur ein Raum gekühlt werden, muss man mit rund 1.000 Euro allein für die Anlage rechnen; eine Installation fürs ganze Haus kann schnell eine fünfstellige Summe kosten.
Splitanlagen sollten nur vom Fachmann installiert werden
Ganz wichtig: Den Einbau, die Montage und auch die regelmäßig nötige Wartung einer Splitanlage sollte man immer dem Fachmann überlassen! „Die Bauteile müssen aufeinander abgestimmt sein“, sagt die Expertin. „Sind beispielsweise die Leitungen zu lang, kann das Kältemittel nicht richtig zirkulieren.“
Wird eine Anlage zentral für ein Mehrfamilienhaus eingebaut, steht das Außengerät in der Regel auf dem Dach. Wer in einem Mehrparteienhaus nur einen Durchbruch für eine Klimaanlage in seiner Wohnung machen möchte, benötigt dafür die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Hinzu kommt: „Steht das Außengerät auf dem Balkon, können die Nachbarn durch die Geräusche und die Wärmeentwicklung gestört werden – da ist Ärger fast vorprogrammiert“, so Kodim.
Mieter sollten um Erlaubnis fragen – das gilt für Klimaanlagen wie für mobile Klimageräte!
Mögliche Alternative: mobile Geräte, die es schon für wenige Hundert Euro gibt. „So etwas kann ausreichen, wenn man nur ein Zimmer zeitweilig kühlen will.“ Der Abluftschlauch wird dann in der Regel zum Fenster hinausgeführt. „Auch dabei muss man darauf achten, dass die Nachbarn nicht gestört werden“, sagt die Expertin. „Außerdem darf das Kondenswasser aus dem Gerät weder auf andere Balkone tropfen noch die Fassade schädigen.“
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund rät Mietern dazu, vor der Aufstellung eines mobilen Klimageräts die Erlaubnis des Vermieters einzuholen: „Schon der Schlauch könnte eine optische Beeinträchtigung darstellen.“ Eine echte Klimaanlage wiederum dürfen Mieter sowieso nur mit Einwilligung des Vermieters einbauen lassen, diese Zustimmung lässt man sich am besten gleich schriftlich geben.